Förderung und Zuschüsse

Organisation und Infos

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Land Brandenburg fördert die Jugendarbeit der Feuerwehren. Grundlage ist die Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie (BKS-RL), gültig vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
  • Gefördert werden zum Beispiel Schutzbekleidung für Jugendliche, Ausbildungs- und Werbematerial, Transportfahrzeuge für die Jugendarbeit und Anhänger.
  • Die Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
  • Anträge stellt nicht die einzelne Jugendfeuerwehr, sondern zum Beispiel der Träger des örtlichen Brandschutzes (die Kommune), der Landkreis oder ein Feuerwehrverband.
  • Die Antragsfrist für das folgende Haushaltsjahr läuft vom 1. September bis 30. November.
  • Fang nicht allein an. Sprich zuerst mit Wehrführung und Kommune.

Die Richtlinie in Kürze

Name: „Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie – BKS-RL“ des MIK vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg (ABl. 26, Nr. 4, S. 158).

Zweck im Bereich Jugend: Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den freiwilligen Feuerwehren und in den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes soll ausgebaut und erhalten werden. Ziel ist, Mitglieder zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Auch Brandschutzerziehung und schulische Projekte werden unterstützt.

Was gefördert werden kann:

  • Ausstattung von Jugendfeuerwehren, zum Beispiel Schutzbekleidung
  • Ausbildungs- und Werbematerial
  • Transportfahrzeuge für die Jugendarbeit
  • Anhänger
  • Sachkosten für ausgewählte Aktivitäten, auch in Schulen
  • Materielle Grundlagen für die Brandschutzerziehung

Der ältere Stand der Richtlinie (2021/22) nannte außerdem Werbematerial und Veranstaltungen wie den Tag der offenen Tür, Medien- und Ausbildungstechnik, Brandschutzkoffer, Erste-Hilfe-Material und Material für die Ausbildung im Rettungsschwimmen. Ob das heute noch gilt, steht im aktuellen Richtlinientext und in der Konzeption des Ministeriums.

Wer kann einen Antrag stellen?

Zuwendungsempfänger sind:

  • Träger des örtlichen Brandschutzes, also die Kommunen
  • Landkreise
  • Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände
  • Kreis- und Landesverbände der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
  • weitere gemeinnützige Vereine, die die Ziele der Richtlinie verfolgen
  • Schulträger

Eine einzelne Ortsjugendfeuerwehr stellt in der Regel keinen eigenen Antrag. Sprich mit deiner Wehrführung, deiner Kommune und eurem Kreisfeuerwehrverband, wer den Antrag für euch stellen kann.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Den Rest zahlt der Antragsteller selbst.
  • Schutzbekleidung: höchstens 150 Euro je nachgewiesenem aktivem Mitglied der Jugendfeuerwehr, zuzüglich einer Reserve von 10 % der aktiven Mitglieder. Ein neuer Antrag ist frühestens im zweiten Jahr nach der letzten Bewilligung möglich.
  • Fahrzeuge: der Zuschuss ist auf höchstens 15.000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Stärke der Jugendfeuerwehr von mindestens 20 Angehörigen.
  • Mindestsumme: Ein Antrag muss mindestens 1.000 Euro umfassen.
  • Kein Anspruch: Das Ministerium entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel.

Wichtige Regeln

  • Nicht vorher kaufen: Ausgaben, die vor der Bewilligung oder einem zugelassenen vorzeitigen Beginn entstehen, werden nicht gefördert. Ein früher Maßnahmenbeginn ist frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich.
  • Drei Angebote: In der Regel müssen mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt und die Auswahl begründet werden.
  • Folgekosten: Die trägt der Empfänger.
  • Zweckbindung: Die beschaffte Ausstattung muss für die im Bescheid festgelegte Zeit für den Zweck genutzt werden.

Frist und Verfahren

  • Antragsfrist: 1. September bis 30. November für das kommende Haushaltsjahr. Für ein Wahlpflichtfach „Feuerwehr“ oder eine vergleichbare Arbeitsgemeinschaft in der Schule gilt eine Nachreichfrist von vier Wochen nach Schuljahresbeginn.
  • Antrag: Für jede Maßnahme gibt es einen eigenen, vollständigen Antrag auf dem Formular der Richtlinie. Hinzu kommen ein Fragebogen zur Nachwuchsgewinnung und bei Fahrzeugen eine Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Einreichen: Der unterschriebene Antrag wird als eingescannte PDF per E-Mail an das zuständige Referat des MIK geschickt. Papieranträge werden nicht angenommen. Maßgeblich ist das E-Mail-Eingangsdatum.
  • Verspätet oder unvollständig: Dann bleibt der Antrag unberücksichtigt.

Weitere Wege (Ideen)

Diese Beispiele sind keine Förderzusage, nur Anregungen:

  • Lottomittel: 2018 hat die Landesregierung zum Beispiel dem Kreisfeuerwehrverband Potsdam-Mittelmark fast 19.500 Euro aus Lottomitteln für einen Transporter der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Das war eine Einzelentscheidung.
  • Kommune: Frag nach Haushaltsmitteln für Ausstattung und Ausflüge der Jugendfeuerwehr.
  • Förderverein und Spenden: Viele Wehren haben einen Förderverein, der Zeltlager oder Ausstattung unterstützt.
  • Kreisfeuerwehrverband und Landesjugendfeuerwehr: Dort erfährst du, welche Töpfe es sonst gibt.
  • Sponsoren: Bei Sponsoring Regeln der Kommune und der Wehr beachten.

So gehst du vor

  1. Bedarf klären: Was braucht die Jugendfeuerwehr wirklich?
  2. Wehrführung und Kommune einbinden. Sie stellen den Antrag oder sagen, wer es tut.
  3. Fristen im Blick behalten: 1. September bis 30. November.
  4. Drei Angebote einholen, nichts vor dem Bescheid bestellen.
  5. Mitgliederzahlen belegen, zum Beispiel über die Mitgliederliste.
  6. Nach der Bewilligung die Zweckbindung beachten und Rechnungen aufbewahren.

Quellen

In eigenen Worten nach der Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie (BKS-RL) des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg vom 15. Januar 2026 (bravors.brandenburg.de) und der abgelaufenen BKS-Nachwuchsgewinnungsrichtlinie 2021/2022 als Vergleich. Das Lotto-Beispiel stammt aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 15. April 2018.