Wie ist die Feuerwehr aufgebaut?

Das ist die Feuerwehr

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerwehr gehört zur Gemeinde. Gemeinden, Ämter und Städte sind dafür zuständig, dass es eine Feuerwehr gibt.
  • Es gibt verschiedene Arten: Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Fast alle Feuerwehrleute in Deutschland arbeiten freiwillig und ehrenamtlich.
  • Den Notruf 112 nimmt die Leitstelle an. Sie schickt die richtige Hilfe los.
  • An der Spitze einer Feuerwehr steht die Wehrführung. Sie leitet die Wehr.
  • Im Einsatz hat der Einsatzleiter das Sagen. Alle anderen folgen seinen Befehlen.

Wer ist für die Feuerwehr zuständig?

In Brandenburg regelt ein Gesetz, wer wofür sorgen muss. Es heißt Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

  • Gemeinden, Ämter und Städte sorgen für die Feuerwehr vor Ort. Sie müssen eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten und für genug Löschwasser sorgen.
  • Die Landkreise kümmern sich um Hilfe, die über einen Ort hinausgeht, und um den Katastrophenschutz. Sie unterstützen die Gemeinden und sorgen für weitere Ausbildung.
  • Das Land kümmert sich um zentrale Aufgaben.

Welche Arten von Feuerwehren gibt es?

  • Freiwillige Feuerwehr: Menschen machen den Feuerwehrdienst in ihrer Freizeit, ohne dafür Geld zu bekommen. Das nennt man Ehrenamt. In Deutschland sind etwa 95 von 100 Feuerwehrleuten in einer Freiwilligen Feuerwehr.
  • Berufsfeuerwehr: Feuerwehrleute arbeiten hauptberuflich. Sie gibt es in größeren Städten.
  • Pflichtfeuerwehr: Wenn es nicht genug Freiwillige gibt, kann die Gemeinde Einwohner zum Feuerwehrdienst verpflichten. Das ist selten.
  • Werkfeuerwehr: Große Betriebe haben manchmal ihre eigene Feuerwehr.
  • Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr: Hier lernen Kinder und Jugendliche die Feuerwehr kennen. Kinderfeuerwehren sind für Kinder ab etwa sechs Jahren.

Wer leitet was?

  • Die Wehrführung leitet die Freiwillige Feuerwehr. Sie besteht aus dem Wehrführer und seinem Stellvertreter. Sie sind meist ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeinde für eine bestimmte Zeit bestellt.
  • Der Kreisbrandmeister ist für die Feuerwehren im Landkreis zuständig. Der Landrat setzt ihn ein.
  • Der Landesbranddirektor ist für das ganze Land zuständig.
  • Der Bürgermeister ist der Chef der Gemeinde und damit auch verantwortlich dafür, dass es eine Feuerwehr gibt.
  • Im Einsatz leitet der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort. Er sagt den anderen Einheiten, was zu tun ist.

Die Leitstelle

Wenn du die 112 anrufst, nimmt die Leitstelle den Anruf an. Dort sitzen Fachleute für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Sie fragen nach, was passiert ist, und schicken Hilfe los. Sie wissen, welche Fahrzeuge in der Nähe sind.

Was sind die Aufgaben der Feuerwehr?

  • Brandschutz: Feuer verhindern und löschen.
  • Hilfeleistung: Menschen, Tiere und Sachen bei Unfällen, Unwettern und anderen Notlagen helfen.
  • Katastrophenschutz: Bei sehr großen Schäden wie Hochwasser oder Waldbränden zusammenarbeiten, auch mit anderen Hilfsorganisationen und dem THW.

Wer darf Feuerwehrdienst machen?

  • Einsatzdienst gibt es in Brandenburg frühestens ab 16 Jahren. Bis dahin lernst du in der Jugendfeuerwehr.
  • Bis zum 67. Lebensjahr kann man im Einsatzdienst sein.
  • Beruf und Feuerwehr: Wer ehrenamtlich Feuerwehrdienst macht, darf dafür von der Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, und die Gemeinde erstattet es ihm auf Antrag. Niemand darf wegen des Ehrenamts Nachteile haben.

Wenn du mehr wissen willst

  • Integriertes Hilfeleistungssystem: Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz arbeiten in Brandenburg eng zusammen. Das steht im Gesetz.
  • Stützpunktfeuerwehren: Das sind Feuerwehren mit besonderer Ausstattung und mehr Personal. Sie helfen regelmäßig in Nachbargemeinden.
  • Meldepflicht: Wer einen Brand oder ein gefährliches Ereignis bemerkt, muss die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110) verständigen.
  • Hilfeleistungspflicht: Erwachsene über 18 Jahren müssen auf Anordnung der Einsatzleitung im Rahmen ihrer Kenntnisse helfen.
  • Mehr dazu findest du bei den Seiten für Erwachsene unter „Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG)“.