Fotos und Datenschutz

Recht, Aufsicht und Sicherheit

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Fotos von Kindern darfst du nur mit Einwilligung veröffentlichen. Bei Minderjährigen willigen die Eltern gemeinsam mit dem Kind ein, am besten schriftlich und für einen bestimmten Anlass.
  • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und endet spätestens beim Austritt aus der Gruppe.
  • Persönliche Daten (Adresse, Telefonnummer, Gesundheit, Herkunft) gehören sicher aufbewahrt: eingeschlossen in einem Schrank, nur für die, die sie brauchen.
  • Eltern müssen wissen, was mit den Daten ihres Kindes passiert und an wen sie weitergegeben werden.
  • Prüfe vor dem Veröffentlichen, ob du die Rechte an Bild, Logo und Text hast. Comicfiguren und Namen wie „Feuerwehrmann Sam“ sind geschützt.

Daten sammeln und aufbewahren

  • Anmeldungen, Gesundheitsbögen und Einverständniserklärungen enthalten viele persönliche Daten. Sensibel sind besonders Gesundheit, Religion, Herkunft, Behinderung, aber auch Adressen und Telefonnummern.
  • Sicher verwahren: am besten eingeschlossen in einem Schrank in der Wache oder zu Hause, sodass kein Dritter Zugang hat.
  • Eltern informieren: Erkläre ihnen, was mit den Daten passiert und an wen sie weitergehen.
  • Innerhalb der Feuerwehr ist die Weitergabe grundsätzlich unkritisch, weil die Daten für Versicherung, Aufnahme, Mitgliedsausweis, Veranstaltungen und verbandliche Öffentlichkeitsarbeit gebraucht werden.
  • An andere Personen gibst du Daten nur mit Erlaubnis weiter.
  • So wenig wie nötig: Prüfe bei jeder Weitergabe, ob wirklich alle Daten nötig sind. Oft reichen wenige.
  • Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie macht verbindliche Vorgaben. Landesfeuerwehrverbände geben dazu Hilfen heraus.

Fotos und Videos

  • Rechtsgrundlage: Nach dem Kunsturhebergesetz (§ 22) dürfen Bildnisse, auch Videoaufnahmen, nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet und veröffentlicht werden.
  • Bei Minderjährigen willigen die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Kind ein.
  • Schriftlich: Lass dir die Einwilligung schriftlich geben, für einen bestimmten Anlass.
  • Widerruf: Sie kann jederzeit widerrufen werden und erlischt beim Austritt oder Übertritt aus der Gruppe.
  • Elternabend: Besprich die Fotoerlaubnis vorher mit den Eltern und greife das Thema immer wieder auf.
  • Vorlagen: Die DJF stellt im Downloadcenter Muster bereit, zum Beispiel für die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und für die Informationspflicht nach der DSGVO. Prüfe, welche Fassung aktuell ist.

Soziale Netzwerke

  • Nutzungsrechte: Die meisten Netzwerke räumen sich umfangreiche Rechte an den geteilten Bildern ein.
  • Nur Eigenes veröffentlichen: Du veröffentlichst nur Inhalte, an denen du selbst die Rechte hast. Bei erkennbaren Gesichtern brauchst du die Erlaubnis.
  • Privatsphäre: Die Grundeinstellungen der Plattformen sind meist ungenügend. Stelle sie aktiv ein.
  • Standort: Poste ihn nicht ständig und nicht öffentlich.
  • Bildmaterial vorab prüfen: Inhalte vor der Veröffentlichung sorgfältig sichten. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte am eigenen Bild beachten.
  • Einsatzfotos zeigen Betroffene oft in schwierigen Momenten. Bilder mit grausamen Eindrücken zeigst du Kindern und Jugendlichen nicht.

Logos, Namen und Bilder

  • Gruppenlogo: Jede Gruppe möchte sich wiedererkennen. Achte dabei auf Urheber- und Bildrechte.
  • Geschützte Figuren: Comicfiguren wie Bugs Bunny oder Taz sind urheberrechtlich geschützt. Gruppen wurden schon verklagt.
  • Gruppennamen: Auch Namen wie „Feuerwehrmann Sam“ oder „Grisu“ sind geschützt und dürfen nicht, auch nicht abgewandelt, verwendet werden. Werde lieber selbst kreativ.
  • Signet „Kinder in der Feuerwehr“: Die Nutzungsrechte liegen bei der Deutschen Jugendfeuerwehr. Es darf nur für Informationszwecke und nach den Regeln der DJF verwendet werden.

So gehst du vor

  1. Erlaubnis einholen, schriftlich, bei Eintritt und für besondere Veranstaltungen.
  2. Eltern informieren und Fragen beantworten.
  3. Nur Fotos veröffentlichen, bei denen alle Abgebildeten einverstanden sind.
  4. Eine Ansprechperson benennen für Fragen und Widerrufe.
  5. Daten sicher aufbewahren und rechtzeitig löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
  6. Regeln für Messenger-Gruppen festlegen: Wer ist drin? Was wird geteilt? Was nicht?

Fragen zum Nachdenken

  • Haben wir von allen Kindern eine gültige, schriftliche Fotoerlaubnis?
  • Wer hat bei uns Zugriff auf die Anmeldeunterlagen?
  • Wer prüft, ob ein Foto veröffentlicht werden darf?

Quelle

In eigenen Worten nach der Arbeitshilfe „Kinder in der Feuerwehr“ (Deutsche Jugendfeuerwehr, Kapitel „Datenverarbeitung und Datenschutz“ und „Fotoerlaubnis“) und den Seiten „Chancen und Risiken“ sowie „Jugendmedienschutz“ im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ (bildung.jugendfeuerwehr.de). Rechtliche Angaben sind Stand der Quelle.