Jugendschutz und Jugendmedienschutz

Recht, Aufsicht und Sicherheit

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder sind unter 14 Jahren, Jugendliche von 14 bis unter 18. Was die Kinder im Rahmen des Jugendschutzgesetzes dürfen, entscheiden grundsätzlich die Eltern.
  • Alkohol und Tabak: Unter 16 gibt es keinen Alkohol. Ab 16 sind Bier, Wein und Sekt erlaubt, Branntwein und Alkopops erst ab 18. Tabak gibt es erst ab 18.
  • Auf Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr gilt: Betreuende erlauben und dulden keinen Alkohol- oder Tabakkonsum der Kinder und Jugendlichen.
  • Filme, Spiele und Medien: Es zählt das jüngste Mitglied. Altersfreigaben (FSK) werden nicht gelockert, indizierte Spiele sind tabu.
  • Du bist Vorbild. Trink und rauch nicht vor den Jugendlichen.

Alkohol

  • Unter 16 Jahren: Erwerb, Abgabe und Konsum alkoholhaltiger Getränke sind nicht erlaubt. Die Jugendleitung darf das unter keinen Umständen gestatten.
  • Ab 16 Jahren: Bier, Wein und Sekt sind erlaubt.
  • Ab 18 Jahren: Branntweinhaltige Getränke, auch Alkopops.
  • Null-Promille-Helden: Die Kampagne der DJF wirbt für alkoholfreie Kindergruppen und Jugendfeuerwehren.

Rauchen und Drogen

  • Tabakwaren: Erwerb für unter 18-Jährige verboten. Betreuende dürfen Konsum, Besitz oder Erwerb weder erlauben noch dulden.
  • Rauchen der Betreuenden: Nicht dort, wo sich Teilnehmende versammeln, nicht während Unterrichtseinheiten und nur nach Absprache mit der Leitung. Kippen nicht auf den Boden werfen.
  • Illegale Drogen: Anbau, Herstellung, Verkauf und Beschaffung sind nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer als Erwachsener über 21 Betäubungsmittel an unter 18-Jährige abgibt, wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen

  • Gaststätten: Unter 16 nur mit Erziehungsberechtigten oder volljähriger Jugendleitung. Eine Ausnahme gilt zwischen 5 und 23 Uhr für eine Mahlzeit oder ein Getränk. Ab 16 bis 24 Uhr.
  • Öffentliche Tanzveranstaltungen: Unter 16 nur in Begleitung. Ab 16 bis 24 Uhr.
  • Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe: Hier gelten die Beschränkungen nicht in dieser Form. Bei Tanzveranstaltungen darf man als Kind bis 14 bis 22 Uhr bleiben, als Jugendlicher unter 18 bis 24 Uhr.
  • Nachtbars und ähnliche Orte: Aufenthalt generell untersagt.
  • Spielhallen: Kinder und Jugendliche dürfen sich dort nicht aufhalten und nicht an Gewinnspielgeräten spielen.

Filme, Spiele und andere Medien

  • FSK-Stufen: ohne Altersbegrenzung, ab 6, ab 12, ab 16, ab 18. Die Grenzen werden nicht gelockert.
  • Begleitung: Kinder ab 6 dürfen einen Film ab 12 in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person sehen.
  • Filmabende in der Gruppe: Wähle nach dem jüngsten Mitglied. Einzelne auszuschließen oder zwei Filme anzubieten, ist gruppenpädagogisch nicht sinnvoll.
  • Kino: Unter 14 mit Begleitung, wenn der Film nach 20 Uhr endet. Unter 16 bis 22 Uhr, unter 18 bis 24 Uhr.
  • Computerspiele: Nur legale Spiele, die für alle Anwesenden altersgerecht sind. Keine indizierten Spiele und keine veränderten Spiele („Blood Patches“). Ohne Einverständnis der Eltern solche Veranstaltungen nicht planen.
  • Altersfreigaben sind keine pädagogische Empfehlung. Hilfe geben die FSK und „Schau hin!“.
  • Bilderabende und Vorträge: Zielgruppe bedenken. Einsatzfotos mit grausamen Eindrücken vermeiden, auch in der Erste-Hilfe-Ausbildung. Eltern vorab informieren.

Umgang mit Verstößen

  • Abnehmen und sicher aufbewahren, nicht vernichten.
  • Gespräch mit der Jugendleitung. Ob die Eltern informiert werden, entscheidet die Jugendleitung.
  • Bei wiederholten Verstößen: Maßnahmen wie Heimreise oder Ausschluss aus der Gruppe sind möglich. Die Konsequenzen sollen vorher bekannt sein.
  • Nachts bleibt die Aufsichtspflicht bestehen, zum Beispiel wenn ein Kind zum Arzt muss.

Fotos und Netz

Zu Fotos, sozialen Netzwerken, Datenschutz und Bildrechten siehe die Seiten Fotos und Datenschutz, Medienpädagogik in der Jugendfeuerwehr und Medien: Chancen und Risiken. Frage immer vorher Eltern und Kinder um Erlaubnis, bevor du Fotos veröffentlichst.

Fragen zum Nachdenken

  • Wie handhaben wir Alkohol im Betreuerteam bei Zeltlagern?
  • Haben wir klare, vorher bekannte Regeln für Verstöße?
  • Welche Filme und Spiele haben wir für den nächsten Gruppenabend geplant, und passen sie zum jüngsten Mitglied?

Quelle

In eigenen Worten nach den Seiten „Jugendschutzgesetz“ und „Jugendmedienschutz“ im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ der Deutschen Jugendfeuerwehr (bildung.jugendfeuerwehr.de). Angaben nach dem Stand der Quelle.