Das Wichtigste in Kürze
- Kinder müssen in der Jugendfeuerwehr sicher sein, auch vor Gewalt. Das gilt innerhalb und außerhalb der Gruppen.
- Die Deutsche Jugendfeuerwehr hat einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl. Er gilt für jeden, der in der Jugendarbeit tätig ist.
- Hinweise ernst nehmen: Jeder Hinweis auf Gewalt oder Grenzverletzung muss ernst genommen werden. Der Schutz der Betroffenen hat Vorrang.
- Bei einem Verdacht nicht selbst konfrontieren oder therapieren. Sprich mit dem Team, informiere die Wehrleitung und hol dir professionelle Hilfe.
- Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist Kindeswohlgefährdung?
Die Deutsche Jugendfeuerwehr nennt in ihrer Grundsatzerklärung (Stand September 2025) verschiedene Formen von Gewalt:
- Körperliche Gewalt: zum Beispiel Schläge, Tritte oder Verbrennungen.
- Psychische Gewalt: zum Beispiel Bedrohung, Beleidigung, Herabsetzung oder Mobbing.
- Sexualisierte Gewalt: zum Beispiel anzügliche Sprüche, heimliche Fotos, unerwünschte Berührungen oder Missbrauch.
- Digitale Gewalt: zum Beispiel Cybermobbing, Hasskommentare oder das Verbreiten intimer Details im Netz.
- Vernachlässigung: wenn notwendige Unterstützung ausbleibt, zum Beispiel bei Körperpflege, Ernährung, medizinischer Versorgung oder emotionaler Zuwendung.
Nicht alle Folgen sind sichtbar, und nicht alle Formen werden von den Betroffenen sofort als Gewalt erkannt.
Die Grundsätze der Deutschen Jugendfeuerwehr
Die DJF verpflichtet sich unter anderem zu:
- Wachsamkeit: Strukturen auf Risiken prüfen und Machtverhältnisse kritisch ansehen.
- Beteiligung: Kinderschutz im Dialog mit den Kindern und Jugendlichen selbst.
- Qualifizierung: Betreuende sollen Kinderschutz lernen können.
- Kooperation: Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Fachinstitutionen.
- Transparenz: Offen mit Fehlern umgehen.
- Verbindlichkeit: gemeinsam ein Kinderschutzkonzept entwickeln.
Der Verhaltenskodex (Kurzfassung)
Der Verhaltenskodex der DJF zum Kindeswohl enthält unter anderem diese Regeln:
- Schutz vor Schaden und Gewalt: Gefühle und Privatsphäre achten, keine Gewalt dulden, Auffälligkeiten beobachten und dokumentieren.
- Nähe und Distanz: Selbstbestimmung achten („Ein Nein heißt nein!“). Keinen unnötigen Körperkontakt suchen, aber für Kinder da sein, wenn sie Nähe brauchen, zum Beispiel beim Trösten.
- Stellung beziehen: Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten einschreiten, Streit schlichten, Mobbing bearbeiten.
- Keine sexuellen Kontakte: Nicht flirten und keine körperliche Beziehung beginnen. Die Machtposition nie ausnutzen.
- Körperkontakt: Grenzen ernst nehmen, vor Berührungen (zum Beispiel bei Hilfestellungen) um Erlaubnis fragen, intime Körperstellen niemals berühren.
- Intimsphäre: Getrennte Schlafplätze, Sanitär- und Duschbereiche. Das Betreten von Umkleiden und Schlafräumen vorher ankündigen. Akzeptieren, wenn sich jemand nicht vor anderen umziehen möchte.
- Grenzübertritte: Beleidigungen, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht dulden, bei Gewalt sofort eingreifen.
- Konflikt- oder Verdachtsfall: Zunächst die zuständigen Stellen im Verband informieren (anfangs auch anonym) und professionelle Unterstützung holen.
Mögliche Anzeichen
Die folgenden Signale können auf eine Gefährdung hindeuten. Sie sind kein Beweis, und viele haben harmlose Ursachen. Wichtig ist, aufmerksam zu sein und im Team zu sprechen.
- Am Körper: wiederholte Verletzungen ohne einleuchtende Erklärung (Blutergüsse, Narben, Brüche, Verbrennungen), starke Unterernährung, mangelnde Körperpflege, wiederholt unpassende oder schmutzige Kleidung, fehlende ärztliche Versorgung.
- Im Verhalten des Kindes: Apathie oder starke Angst, Benommenheit, Herumstreunen ohne Aufsicht, Angst oder Verbot, nach Hause zu gehen.
- Im Umfeld: Gewalt gegenüber dem Kind oder untereinander, Beschimpfen oder Erniedrigen, Isolation des Kindes (zum Beispiel Kontaktverbote), völliges Desinteresse an den Freizeitaktivitäten.
- Mögliche Zeichen sexualisierter Gewalt: plötzliche Angst, sich vor anderen umzuziehen, Schlafen in Alltagskleidung, starke Berührungsängste, auffällig sexualisierte Sprache oder Verhalten, Äußerungen, die auf Missbrauch oder Misshandlung hindeuten.
Umgang mit einem betroffenen Kind
- Zuhören und glauben, ohne zu bewerten.
- Sagen, dass es keine Schuld trägt.
- Nicht verharmlosen.
- Nur Zusagen machen, die du halten kannst. Absolute Geheimhaltung ist nicht möglich, wenn du dich beraten musst.
- Das Kind altersgerecht einbeziehen: nächste Schritte gemeinsam besprechen.
- Aufschreiben, was gesagt wurde, aber erst danach und ohne das Kind.
- Bei akuter, lebensbedrohlicher Gefahr: Polizei und Jugendamt einschalten.
- Bei bestehendem Verdacht: eine erfahrene Fachkraft aus der Gemeinde oder dem Landkreis um Rat fragen.
Was tun bei einem Verdacht?
- Wenn ein Kind dir von einem Übergriff erzählt: Hör ruhig zu, nimm es ernst und kläre die nächsten Schritte gemeinsam mit dem Kind. Versprich nichts, was du nicht halten kannst, zum Beispiel absolutes Schweigen.
- Wenn du selbst etwas beobachtest: Bespreche es im Team und halte Auffälligkeiten schriftlich fest (Datum, was du gesehen oder gehört hast, ohne Deutung).
- Wenn der Verdacht bleibt: Informiere die Wehrleitung.
- Keine eigene Konfrontation und keine eigenen Ermittlungen. Hole dir Hilfe bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) oder bei Beratungsstellen.
Was in Brandenburg wichtig sein kann
- Erweitertes Führungszeugnis: Laut einem Pressebericht vom Juni 2026 plant das Land, dass Feuerwehrleute, die regelmäßig Kinder betreuen, künftig alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sollen. Der Stand kann sich ändern. Frag bei der Wehrführung oder dem Landesverband nach.
- Jugendamt: Der Ansprechpartner vor Ort ist das Jugendamt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Es berät bei Sorgen um ein Kind.
- Die DJF hält fest, dass Führungszeugnisse allein kein ausreichender Schutz sind. Wichtig sind Prävention, Schutzkonzepte, Schulung und eine offene Kultur.
Wenn du mehr wissen willst
- Kinderrechte: Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Danach ist das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen. Das Bildungsprogramm beschreibt Kinderrechte als Haus mit drei Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung.
- Schutz geht nicht ohne Beteiligung: Kinder, die mitbestimmen dürfen und ihre Rechte kennen, sind besser geschützt.
- Selbstverpflichtung: Ein Kinderschutzkonzept für deine Wehr mit Verhaltensregeln, Ansprechpersonen und Ablauf bei Verdacht schafft Sicherheit für alle.
- Zu den Rechten der Kinder: Siehe die Seite Kinderrechte.
Quellen
Die Inhalte folgen der Grundsatzerklärung zum Kinderschutz der Deutschen Jugendfeuerwehr (Stand 05.09.2025) und dem Verhaltenskodex zum Kindeswohl im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ (bildung.jugendfeuerwehr.de), in eigenen Worten zusammengefasst.