Kinderrechte

Recht, Aufsicht und Sicherheit

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte, bis sie volljährig sind. Sie gelten auch in der Jugendfeuerwehr.
  • Kein Kindeswohl ohne Kinderrechte. Das Wohl des Kindes hat bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, Vorrang (Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention).
  • Das Kinderrechte-Haus hat drei Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung. Kein Schutz ohne Förderung und Beteiligung.
  • Jugendarbeit ist Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche sollen mitentscheiden und die Jugendarbeit mitgestalten (SGB VIII).
  • Betreuende verpflichten sich, Kinderrechte im Alltag zu leben und mit den Kindern zu besprechen.

Das Kinderrechte-Haus

Die Deutsche Jugendfeuerwehr beschreibt Kinderrechte als Haus:

  • Fundament: Wer ist Kind? In der Regel alle bis 18 Jahre. Dazu kommt die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.
  • Drei Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung.
  • Dach: Das Kindeswohl ist das Ziel.

Schützen heißt: Gefährdungen erkennen und verhindern, zum Beispiel Vernachlässigung, Gewalt und sexualisierte Gewalt.
Fördern heißt: Die Persönlichkeit entwickeln helfen und Kinder stark machen.
Beteiligen heißt: Kinder und Jugendliche in Entscheidungen einbeziehen.

Die UN-Kinderrechtskonvention

  • Was ist das? Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20.11.1989. Die Bundesrepublik hat es 1992 anerkannt. Es steht einem Bundesgesetz gleich.
  • Vier Leitgedanken: Gleichbehandlung (Artikel 2), Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3), bestmögliche Entwicklung (Artikel 5 und 6) und Recht auf eigene Meinung und Gehör (Artikel 12).
  • Drei Gruppen von Rechten („drei P“): Förderung (Provision), Schutz (Protection) und Beteiligung (Participation).
  • Vier Bereiche: Überleben (zum Beispiel Nahrung, Wohnen, medizinische Versorgung), Entwicklung (Erziehung, Spiel, Gedankenfreiheit), Schutz (vor Ausbeutung, Missbrauch und Trennung von der Familie) und Beteiligung (Meinung äußern und mitreden).

Für die Jugendfeuerwehr heißt das: Betreuende berücksichtigen das Wohl der Kinder vorrangig, behandeln alle gleich, fördern ihre Entwicklung und hören ihre Meinung.

Grundgesetz und Jugendhilfegesetz

  • Grundgesetz Artikel 2: Jeder darf sich frei entfalten, solange er die Rechte anderer nicht verletzt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  • Grundgesetz Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe), § 8: Kinder und Jugendliche sind nach ihrem Entwicklungsstand an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen. Sie können sich in Erziehungsfragen direkt an das Jugendamt wenden.
  • SGB VIII, § 11: Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden und sie zur Selbstbestimmung befähigen.
  • SGB VIII, § 12: In Jugendverbänden und Jugendgruppen organisieren junge Menschen die Jugendarbeit selbst, gestalten sie gemeinsam und tragen Verantwortung.
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 1: Kinder sind von Geburt an Träger eigener Rechte.

Für die Jugendfeuerwehr heißt das: Die Arbeit ist nicht nur Brandschutz, sondern Kinder- und Jugendverbandsarbeit mit einem eigenen rechtlichen Rahmen. Die Kinder dürfen mitbestimmen und können sich an das Jugendamt wenden.

Auftrag und Selbstverpflichtung

Die Deutsche Jugendfeuerwehr versteht sich als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Daraus ergibt sich:

  • Kinder sind Expertinnen und Experten ihrer selbst. Ihre Wünsche und Ideen werden ernst genommen.
  • Beteiligung von Mitwirkung bis Selbstbestimmung: Sie sollen eigene Projekte planen und umsetzen können.
  • Freiraum statt Leistungsdruck: Die Jugendarbeit ist ein Ort, an dem Mitbestimmung gelernt wird. Anders als in der Schule gibt es keinen Notendruck.
  • Aus Fehlern lernen: Scheitern gehört dazu und wird nicht vorschnell bestraft.
  • Selbst tun statt nur planen: Kinder führen Experimente selbst durch.

Was Betreuende versprechen:

  • Kinderrechte kommen in Gruppenstunden und Diensten vor und werden im Alltag gelebt.
  • Kinder und Jugendliche sollen Unrecht erkennen lernen, auch wenn es durch Betreuende oder andere geschieht. Die Betreuenden begleiten sie dabei.
  • Sie stärken die Kinder, Unrecht anzusprechen und möglichst zu beenden.
  • Sie begegnen den Kindern auf Augenhöhe, als Lernbegleiter.

Kinderrechte in der Gruppenstunde

  • Besprecht gemeinsam, welche Rechte ihr kennt. Die Kinderrechte-Themenkarte des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Broschüre „Eure Kinderrechte“ des Bundesministeriums helfen dabei.
  • Gruppenregeln gemeinsam festlegen: Das ist gelebte Beteiligung. Siehe die Beispielstunde Teambuilding und gemeinsame Regeln.
  • Fragen und Kritik zulassen, auch an den Betreuenden.
  • Vielfalt erlebbar machen: Siehe Vielfalt erlebbar machen.
  • Quizze und Material bieten zum Beispiel UNICEF, das Deutsche Kinderhilfswerk, WDR, ZDF und GEOlino sowie das Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte.

Fragen zum Nachdenken

  • Wo dürfen die Kinder in unserer Gruppe wirklich mitentscheiden?
  • Woran würde ein Kind merken, dass wir seine Meinung ernst nehmen?
  • Welche Regeln haben wir gemeinsam aufgestellt, und welche haben wir nur vorgegeben?

Quelle

In eigenen Worten nach den Kapiteln „Kinderrechte“, „Auftrag und Selbstverpflichtung“ und „Rechtliche Grundlagen“ im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ der Deutschen Jugendfeuerwehr (bildung.jugendfeuerwehr.de). Die rechtlichen Verweise sind dort so genannt, prüfe den aktuellen Gesetzestext bei Bedarf.