Das Wichtigste in Kürze
- Fotos von Ihrem Kind dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen willigen Eltern gemeinsam mit dem Kind ein, am besten schriftlich und für einen bestimmten Anlass.
- Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie endet spätestens, wenn Ihr Kind die Gruppe verlässt.
- Persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer und Gesundheitsangaben gehören sicher aufbewahrt, nur für die, die sie brauchen.
- Sie dürfen erfahren, was mit den Daten Ihres Kindes passiert und an wen sie weitergegeben werden.
- Fragen Sie nach: Eine Ansprechperson der Wehr sollte für Fragen und Widerrufe da sein.
Fotos und Videos
- Warum eine Einwilligung? Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse, auch Videoaufnahmen, nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden.
- Wie? Sie geben die Einwilligung schriftlich, für einen bestimmten Anlass, gemeinsam mit Ihrem Kind.
- Wie lange? Bis Sie widerrufen oder Ihr Kind die Gruppe verlässt.
- Was Sie tun können: Entscheiden Sie, was Sie erlauben. Sie dürfen auch einzelne Veröffentlichungen ablehnen. Die Wehr soll dann nichts von Ihrem Kind zeigen.
- Mustertexte: Die Deutsche Jugendfeuerwehr stellt Vorlagen bereit. Welche Fassung Ihre Wehr nutzt, erfahren Sie dort.
Soziale Netzwerke und Messenger-Gruppen
- Fragen Sie, welche Gruppen es gibt und wer drin ist. Gute Wehren legen Regeln fest: Was wird geteilt, was nicht?
- Fotos von anderen Kindern teilen Sie nicht ohne Erlaubnis der Eltern weiter.
- Standort und Namen: Posten Sie sie nicht öffentlich.
- Kinder lernen von Ihnen: Wie Sie mit Fotos umgehen, wird von den Kindern beobachtet.
Daten Ihres Kindes
- Anmeldung, Gesundheitsbogen und Einverständniserklärungen enthalten viele persönliche Daten. Sie sollten verschlossen und nur für Berechtigte zugänglich aufbewahrt werden.
- Innerhalb der Feuerwehr werden Daten für Versicherung, Aufnahme, Mitgliedsausweis und Veranstaltungen gebraucht.
- An andere Personen werden Daten nur mit Erlaubnis weitergegeben, und so wenig wie nötig.
- Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie macht verbindliche Vorgaben.