Das Wichtigste in Kürze
- Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie an Übungen, Ausbildung und anderen Aufgaben der Feuerwehr teilnehmen. In Brandenburg ist dafür die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg zuständig.
- Bei Kinder- und Jugendfeuerwehren gilt der Schutz auch für die allgemeine Jugendarbeit.
- Auch der direkte Weg zum Dienst und zurück ist versichert.
- Privates ist nicht versichert, zum Beispiel Streit, Neckerei oder ein Aufenthalt nach dem offiziellen Ende einer Veranstaltung.
- Bei Zeltlagern, Fahrten und Auslandsreisen sollte die Wehr vorher bei der Unfallkasse nachfragen.
Was ist versichert?
- Übungsdienst, Ausbildung und Schulungen
- Feuerwehrtechnische Wettkämpfe mit anderen Wehren
- Veranstaltungen der Feuerwehr mit offiziellem Charakter
- Öffentlichkeitsarbeit, auch zur Gewinnung neuer Mitglieder
- Der Weg zum und vom Dienst: der direkte Weg, das Verkehrsmittel ist frei wählbar. Private Abstecher wie Einkaufen sind nicht versichert.
- Bei Kinder- und Jugendfeuerwehren die allgemeine Jugendarbeit
Was ist nicht versichert?
- Privates im Dienst, zum Beispiel Streit, Neckerei oder Rauchen
- Nach Veranstaltungsende: Wer nach dem offiziellen Ende bleibt, ist nicht mehr versichert.
- Feuerwehrfremde Veranstaltungen, zum Beispiel ein privates Fußballturnier gegen einen anderen Verein
- Unfälle aus innerer Ursache, zum Beispiel ein epileptischer Anfall. Folgen eines Sturzes können aber als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Zeltlager und Auslandsfahrten
- Veranstaltungen müssen von der Leitung der Feuerwehr getragen werden. Die Kommune als Träger des Brandschutzes muss zustimmen.
- Auslandsfahrten sind versichert, wenn die Stadt oder Gemeinde sie genehmigt hat und sie nicht rein privat sind. Sie sollten der Unfallkasse rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.
- Zeltlager: Wie das in Brandenburg gilt, klärt die Wehr vorher mit der Feuerwehr-Unfallkasse.
- Private Zusatzversicherung: Für Dinge, die nicht gedeckt sind, kann eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung nützlich sein. Fragen Sie bei Ihrer Wehr oder Kommune, was bereits besteht.
Und wenn etwas passiert?
- Erste Hilfe und Notruf gehen vor. Die Betreuenden informieren Sie.
- Die Wehr dokumentiert den Unfall und meldet ihn. Wie die Meldung läuft, sagt die Wehrführung.
- Fragen zur Abwicklung klärt die Wehrführung oder die Kommune mit der Unfallkasse.