Versicherung

Für Eltern

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie an Übungen, Ausbildung und anderen Aufgaben der Feuerwehr teilnehmen. In Brandenburg ist dafür die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg zuständig.
  • Bei Kinder- und Jugendfeuerwehren gilt der Schutz auch für die allgemeine Jugendarbeit.
  • Auch der direkte Weg zum Dienst und zurück ist versichert.
  • Privates ist nicht versichert, zum Beispiel Streit, Neckerei oder ein Aufenthalt nach dem offiziellen Ende einer Veranstaltung.
  • Bei Zeltlagern, Fahrten und Auslandsreisen sollte die Wehr vorher bei der Unfallkasse nachfragen.

Was ist versichert?

  • Übungsdienst, Ausbildung und Schulungen
  • Feuerwehrtechnische Wettkämpfe mit anderen Wehren
  • Veranstaltungen der Feuerwehr mit offiziellem Charakter
  • Öffentlichkeitsarbeit, auch zur Gewinnung neuer Mitglieder
  • Der Weg zum und vom Dienst: der direkte Weg, das Verkehrsmittel ist frei wählbar. Private Abstecher wie Einkaufen sind nicht versichert.
  • Bei Kinder- und Jugendfeuerwehren die allgemeine Jugendarbeit

Was ist nicht versichert?

  • Privates im Dienst, zum Beispiel Streit, Neckerei oder Rauchen
  • Nach Veranstaltungsende: Wer nach dem offiziellen Ende bleibt, ist nicht mehr versichert.
  • Feuerwehrfremde Veranstaltungen, zum Beispiel ein privates Fußballturnier gegen einen anderen Verein
  • Unfälle aus innerer Ursache, zum Beispiel ein epileptischer Anfall. Folgen eines Sturzes können aber als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Zeltlager und Auslandsfahrten

  • Veranstaltungen müssen von der Leitung der Feuerwehr getragen werden. Die Kommune als Träger des Brandschutzes muss zustimmen.
  • Auslandsfahrten sind versichert, wenn die Stadt oder Gemeinde sie genehmigt hat und sie nicht rein privat sind. Sie sollten der Unfallkasse rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.
  • Zeltlager: Wie das in Brandenburg gilt, klärt die Wehr vorher mit der Feuerwehr-Unfallkasse.
  • Private Zusatzversicherung: Für Dinge, die nicht gedeckt sind, kann eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung nützlich sein. Fragen Sie bei Ihrer Wehr oder Kommune, was bereits besteht.

Und wenn etwas passiert?

  • Erste Hilfe und Notruf gehen vor. Die Betreuenden informieren Sie.
  • Die Wehr dokumentiert den Unfall und meldet ihn. Wie die Meldung läuft, sagt die Wehrführung.
  • Fragen zur Abwicklung klärt die Wehrführung oder die Kommune mit der Unfallkasse.

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