Das Wichtigste in Kürze
- Aufsicht: Die Betreuenden übernehmen die Aufsicht für die Zeit des Dienstes. Sie beginnt, wenn das erste Kind kommt, und endet, wenn das letzte abgeholt ist. Der Weg dorthin und zurück gehört nicht dazu.
- Mindestens zwei Betreuende: Die Deutsche Jugendfeuerwehr empfiehlt mindestens zwei, bei Kindern von 6 bis 14 Jahren im Normalfall zwei auf zehn Kinder.
- Keine Einsätze: Kinder und Jugendliche fahren nicht zu Einsätzen mit.
- Kinderschutz: Die Deutsche Jugendfeuerwehr hat einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl. Fragen Sie Ihre Wehr, wie sie das umsetzt.
- Erste Hilfe: Betreuende brauchen einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs, und Erste-Hilfe-Material gehört zu jedem Dienst.
Wer passt auf mein Kind auf?
- Die Aufsichtspflicht geht mit der Anmeldung meist auf die Betreuenden über. Ihre Verantwortung als Eltern bleibt daneben bestehen.
- Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter, von der Reife der Kinder, von der Tätigkeit und vom Ort ab. Bei Baden, Wasser oder einsatznahen Übungen ist sie enger.
- Bei Fahrten und Zeltlagern gilt die Aufsicht die ganze Zeit. In der Nachtruhe ruht sie, wenn die Betreuenden sich überzeugt haben, dass alle schlafen.
- Wenn Ihr Kind etwas allein tun darf (zum Beispiel das Gelände verlassen), sollte das vorher schriftlich festgehalten werden.
Was wird geübt, und was nicht?
- Altersgerecht und mit Anleitung: Knoten, Schläuche, Fahrzeuge, Erste Hilfe, Notruf. Bei Geräten gibt es klare Ansagen der Betreuenden.
- Atemschutzübungen sind für Kinder und Jugendliche untersagt.
- Nur ungefährliche Dinge zu Hause: Aufgaben für zu Hause sind so gewählt, dass nichts passieren kann. Es wird zum Beispiel nie die echte 112 zum Üben gewählt.
Wie werden Kinder geschützt?
- Verhaltenskodex: Die Regeln zu Nähe und Distanz, Grenzen und Intimsphäre gelten für alle Betreuenden.
- Ansprechpersonen: Fragen Sie, wer bei Sorgen anzusprechen ist. Bei Verdacht holen die Betreuenden Hilfe bei Wehrleitung, Jugendamt oder Beratungsstellen.
- Führungszeugnis: Laut einem Pressebericht von Juni 2026 plant das Land Brandenburg, dass Feuerwehrleute, die regelmäßig Kinder betreuen, künftig alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Stand kann sich ändern. Fragen Sie bei der Wehr nach.
- Mitbestimmung: Kinder dürfen mitreden. Wer seine Rechte kennt und gehört wird, ist besser geschützt.
Was können Sie tun?
- Sprechen Sie mit dem Jugendwart, wenn Ihr Kind Allergien, Ängste oder eine Beeinträchtigung hat. Ziel ist, dass jedes Kind mitmachen kann.
- Melden Sie Ihr Kind ab, wenn es nicht kommen kann.
- Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Das ist ausdrücklich erwünscht.