Ausfahrten und Ausflüge

Recht, Aufsicht und Sicherheit

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Fahrten gilt die Aufsichtspflicht die ganze Reise lang. Sie endet erst, wenn das letzte Kind abgeholt ist.
  • Vor der Fahrt: Anmeldung, schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (gern mit Badeerlaubnis und Gesundheitsangaben), Einpackliste, Elternabend.
  • Empfohlener Betreuungsschlüssel auf Fahrten: etwa eine Betreuungsperson auf 8 Teilnehmende, bei Radtouren eine auf 5, bei Busfahrten mindestens zwei Betreuende.
  • Straßenverkehr, Bus, Küche, Hygiene und Geld sind die typischen Themen, an die man denken muss.
  • Fährt die Gruppe ins Ausland, brauchen alle ausreichend Krankenschutz.

Vertrag und Verantwortung

  • Mit der Anmeldung entsteht ein Vertrag zwischen Veranstalter und Eltern. Die Eltern übertragen dabei kein Sorgerecht. Die Personensorge geht nur teilweise auf die Betreuenden über: Sie sorgen vor allem für das körperliche und seelische Wohl.
  • Aufsichtspflicht: Sie gilt die ganze Reisedauer. Eine gesonderte Zustimmung der Eltern ist nicht nötig.
  • Veranstalter ist meist der Träger der Feuerwehr, oft vertreten durch den Jugendwart. Er wählt die Betreuenden sorgfältig aus, schult und überwacht sie.
  • Betreuende sollten mindestens eine Jugendleiterkarte oder vergleichbare Qualifikation haben.

Planung

  • Alter und Entwicklungsstand jedes Kindes bedenken. Bei auffälligen Kindern erhöhte Aufsicht erwägen. Je älter die Kinder, desto weniger ständige Aufsicht ist nötig.
  • Aufsicht immer wieder prüfen. Bei gefährlichen Aktivitäten ist durchgehende Beaufsichtigung nötig.
  • Gefahrenpunkte vor Ort erkennen und beseitigen: Straßen, Gewässer, Abhänge, Steckdosen, Stolperstellen im Zeltlager. Wo das nicht geht, hilft ein Rundgang mit Belehrung.
  • Notfallvorsorge: Wo sind der nächste Notruf, das Erste-Hilfe-Material, der Feuerlöscher, der nächste Arzt und das nächste Krankenhaus? Bei Reisen ans Meer: Strömung, Brandung und Gezeiten vorher recherchieren.

Betreuungsschlüssel auf Fahrten

  • Allgemein: etwa 1 Betreuende oder Betreuender auf 8 Teilnehmende.
  • Gemischte Gruppen: Wenn ein Mädchen in einer Jungengruppe (oder umgekehrt) mitfährt, sollte eine Betreuungsperson des jeweiligen Geschlechts dabei sein, auch bei nur 7 Teilnehmenden.
  • Radtour: 1 auf 5 Teilnehmende, je eine Person vorn und hinten.
  • Busfahrt: mindestens 2 Betreuende, damit bei Erkrankung eine Person mit dem Kind zum Arzt fahren kann und die Gruppe trotzdem beaufsichtigt bleibt.

Der allgemeine Betreuungsschlüssel für Dienste (zwei Betreuende, 2:10 und 2:15) steht auf der Seite Aufsichtspflicht.

Eltern und Einverständniserklärung

  • Elternabend vor der Fahrt: Eltern stellen Fragen und geben Formulare gleich mit.
  • Einverständniserklärung: Sie deckt Gesundheitsinformationen und besondere Risiken ab und kann eine Badeerlaubnis enthalten.
  • Verschwiegene Gesundheitsprobleme: Wenn Eltern etwas nicht mitgeteilt haben, ist das keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
  • Einschränkungen der Aufsicht (zum Beispiel Verlassen des Zeltplatzes) müssen vorher mitgeteilt und schriftlich festgehalten werden.
  • Besondere Programmpunkte werden vorab angekündigt.
  • Einpackliste für Kinder und Eltern: Was muss mit, was bleibt zu Hause?

Unterwegs im Straßenverkehr

Zu Fuß

  • Gehweg benutzen. Ohne Gehweg außerhalb von Ortschaften links gehen, möglichst in kleinen Gruppen.
  • Im Dunkeln helle oder reflektierende Kleidung, vorn weißes Licht, hinten rotes oder gelbes.
  • Straßen auf dem kürzesten Weg queren, Ampeln und Zebrastreifen nutzen.
  • Auf Brücken nicht im Gleichschritt gehen.

Mit dem Fahrrad

  • Verkehrssichere Räder: zwei unabhängige Bremsen, Licht, Reflektoren.
  • Hintereinander fahren. Helm tragen, auch als Betreuer, schon wegen der Vorbildfunktion.
  • Nicht freihändig fahren und sich nicht an Fahrzeuge hängen. Handy nur mit Freisprecheinrichtung.
  • Ab 15 Radfahrenden kann ein geschlossener Verband gebildet werden, dann darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.

Mit dem Bus

  • Anwesenheit mit einer Teilnehmerliste vor der Abfahrt und nach jeder Pause kontrollieren.
  • Vor der Fahrt klären: Notausstiege, Feuerlöscher und Verbandskästen.
  • Jeder hat einen Sitzplatz und schnallt sich an, wo es Gurte gibt. Kinder nicht in den Gängen herumlaufen lassen.
  • Den Fahrer nicht ablenken. Pausen und Lenkzeiten einhalten.
  • Kindersitz für Kinder bis 12 Jahre und unter 150 cm Größe, mit Ausnahmen für große Busse.

Mit Pkw oder Kleinbus

  • Nur so viele Personen, wie Gurte vorhanden sind. Kindersitz bis 12 Jahre und 150 cm.
  • Fahrzeuge vor unbefugter Nutzung sichern. Kinder nicht allein im Fahrzeug lassen.

Verpflegung und Hygiene

  • Küche überwachen: Vor dem Umgang mit schweren Töpfen und Messern genau belehren.
  • Vollverpflegung: drei Mahlzeiten, davon eine warme.
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: Wer regelmäßig in der Küche arbeitet, muss sich vorher belehren lassen. Das Gesundheitsamt hilft weiter.
  • Hygiene: Hände mit Seife waschen, Haare zusammenbinden, nicht rauchen. Küchengeräte heiß reinigen. Spüllappen spätestens nach einem Tag wechseln.
  • Lebensmittel: Hackfleisch kühl (unter 7 °C) und am Herstellungstag verarbeiten. Reste schnell verbrauchen oder entsorgen. Schimmel sofort entsorgen.
  • Erkrankte mit übertragbaren Krankheiten dürfen nicht ins Camp und sind bei Verdacht zu isolieren.

Taschengeld

  • Kinder und Jugendliche dürfen von ihrem Taschengeld einkaufen (§ 110 BGB, „Taschengeldparagraf“). Ratenzahlungsverträge sind nicht wirksam.
  • Eine Obergrenze kann den Unterschied zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Familien ausgleichen.
  • Wenn Eltern es wünschen, verwahrst du das Geld: mit Zeugen, einem Heft für alle Ausgaben und der Unterschrift des Jugendlichen auf der Quittung.

Auslandsfahrten

  • Innerhalb der EU gelten keine besonderen Grenzregeln mehr.
  • Krankenschutz: Alle brauchen ausreichend Schutz, zum Beispiel über die Auslandskrankenversicherung. Das vorher prüfen.
  • Außerhalb der EU: Bedingungen vor der Buchung klären.
  • Jugendschutz und Kinderschutz gelten auch im Ausland für deutsche Teilnehmende.
  • Unfallkasse: Auslandsreisen sollten der Feuerwehr-Unfallkasse rechtzeitig angezeigt werden (siehe „Versicherung und Erste Hilfe“).

Fragen zum Nachdenken

  • Haben wir einen schriftlichen Ablauf für die ganze Fahrt, mit Notfallnummern?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Eltern während der Fahrt?
  • Was ist unser Plan, wenn ein Kind krank wird oder Heimweh bekommt?

Quelle

In eigenen Worten nach dem Kapitel „Ausfahrten und Ausflüge“ im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ der Deutschen Jugendfeuerwehr (bildung.jugendfeuerwehr.de). Rechtliche Angaben sind Stand der Quelle, prüfe sie bei Bedarf in den aktuellen Gesetzen.