Freistellung bei Arbeit in Berlin (Staatsvertrag)

Recht in Brandenburg

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg (zugestimmt durch Gesetz vom 5. Juni 2019) regelt die gegenseitige Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz.
  • Arbeitsplatzprinzip: Wer in einer Brandenburger Wehr ist und in Berlin arbeitet, wird nach Berliner Recht freigestellt. Berliner Feuerwehrleute mit Arbeitsplatz in Brandenburg: Brandenburger Recht.
  • Die Freistellung gilt für Einsätze und amtlich angeordnete Übungen.
  • Die Erstattung des fortgezahlten Entgelts richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem das Ehrenamt ausgeübt wird (für Brandenburger Wehren also Brandenburg).
Gesetz
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz
Fassung
vom 5. Juni 2019 (GVBl. I/19 Nr. 26)
Hinweis
Das hinterlegte PDF enthält das Zustimmungsgesetz. Die Regeln des Staatsvertrags selbst stehen in BRAVORS.

Worum geht es?

Viele Freiwillige in Brandenburg arbeiten in Berlin, und umgekehrt. Ohne gemeinsame Regel wäre unklar, ob ein Berliner Arbeitgeber freistellen muss. Der Staatsvertrag (Artikel 1) legt fest: Für Angehörige Brandenburger Freiwilliger Feuerwehren, die in Berlin arbeiten, gilt das Berliner Recht entsprechend. Umgekehrt gilt für Berliner Feuerwehrleute mit Arbeitsplatz in Brandenburg das Brandenburger Recht. Die Erstattung des weitergezahlten Entgelts richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem das Ehrenamt ausgeübt wird (Artikel 2).

Was das für dich bedeutet

  • Du arbeitest in Berlin und bist in einer Brandenburger Wehr: Dein Berliner Arbeitgeber stellt dich nach den Berliner Regeln für Einsätze und amtlich angeordnete Übungen frei.
  • Dein Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Die Erstattung richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem du das Ehrenamt ausübst (für eine Brandenburger Wehr: Brandenburg, siehe BbgBKG § 27).
  • Besprich Einsätze und Lehrgänge mit deinem Arbeitgeber, damit alle Beteiligten Bescheid wissen.

Rechtlicher Hinweis

Das Gesetz schränkt durch den Staatsvertrag die Berufsfreiheit ein (Artikel 49 Absatz 1 der Landesverfassung), weil Arbeitgeber zur Freistellung verpflichtet werden. Der Vertrag wurde 2019 unterzeichnet und tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden ausgetauscht sind (Artikel 4). Die genauen Regelungen stehen im Vertragstext.

Siehe auch