Das Wichtigste in Kürze
- Die Handreichungen des Deutschen Feuerwehrverbandes (2006) geben Tipps zu Vereinbarkeit von Feuerwehr und Beruf, Feuerwehr und Familie, Schwangerschaft und Übertritt von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung.
- Ziel: Frauen und Männer langfristig im aktiven Dienst halten. Der DFV wollte den Frauenanteil im aktiven Dienst verdoppeln (damals etwa 7 %).
- Führungskräfte können viel bewirken: flexible Termine, Betreuungsangebote, gemeinsame Lösungen statt Einzelfall-Bitten.
- Schwangere: Wehrleitung sofort informieren, kein Einsatz- und Belastungsdienst, aber Theorie, Objektbegehungen und Funkdienst sind möglich.
- „Übertritt statt Austritt“: Jugendliche frühzeitig einbinden und kooperativ behandeln.
- Hinweis
- Die Zahlen stammen von 2005 bis 2007 und sind heute überholt. Aktuelle Zahlen liefern der Deutsche und der Landesfeuerwehrverband.
Vereinbarkeit von Feuerwehr und Beruf
- Ehrenamtlich Engagierte haben bei Arbeitgebern einen guten Ruf. Betriebe können unterstützen: bezahlte Freistellung, flexible Arbeitszeiten, informelle Absprachen.
- Führungskräfte der Feuerwehr können helfen, indem sie Dienst- und Übungszeiten flexibel legen, den zeitlichen Umfang flexibel handhaben, gemeinsam Lösungen entwickeln und Lösungen „von oben“ anbieten statt auf individuelle Lösungen zu bauen.
- Beispiele aus der Praxis: Sonderausbildungen am Wochenende, Übungsdienst in der freien Woche von Schichtarbeitern, jede Woche Unterricht und Übungsdienst.
Vereinbarkeit von Feuerwehr und Familie
- Frauen betreuen oft Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wenn Betreuung fehlt, scheitert das Engagement.
- Gelingt, wenn: die Betreuung bei Übungsdienst, Fortbildungen und Einsätzen gesichert ist, Kooperationen mit Kindergärten bestehen, Termine flexibel sind und Lösungen gemeinsam vor Ort gesucht werden.
- Leitgedanke: „Die Feuerwehr muss familientauglich gemacht werden.“
Schwangerschaft und Feuerwehrdienst
- Schwangerschaft ist keine Krankheit. Viele Feuerwehrfrauen wollen auch dann teilnehmen und werden gebraucht.
- Der DFV empfiehlt auf Basis des Mutterschutzgesetzes: Die Schwangere informiert sofort die Wehrleitung. Es gilt umfassender Schutz für Mutter und Kind.
- Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten unter schädlichen Einwirkungen (Gefahrstoffe, Staub, Gase, Hitze, Kälte, Lärm) beschäftigt werden. Lasten über 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich ohne Hilfsmittel sind ausgeschlossen, ebenso erhöhte Unfallgefahren.
- Schutzfristen: In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf) nicht beschäftigen.
- Da das bei Einsätzen nicht gewährleistet werden kann, wird empfohlen, die Dienstausübung schwangerer Angehöriger im Einsatz zu unterbinden. Möglich sind Übungen ohne körperliche Belastung, theoretische Schulungen, Objektbegehungen und rückwärtige Dienste im Fernmeldebereich.
Übertritt statt Austritt
- Der Übergang von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung ist eine Stelle, an der viele Jugendliche gehen.
- Kooperativer Umgang auf Augenhöhe: mit den Jugendlichen reden, nicht über sie. Wissen anerkennen (zum Beispiel Jugendliche nach einem Lehrgang den Dienst gestalten lassen).
- Dienste lockern: gemeinsame Aktivitäten, Kontakt zur Jugendfeuerwehr halten.
- Fließender Übergang: frühzeitige Zusammenarbeit, Mitmachen beim Dienstabend und bei Festen. Feuerwehrfrauen als Vorbild bei Einführungen.