Das Wichtigste in Kürze
- Bei Großbränden in Industrie und Gewerbe fällt viel Löschwasser an: bei kleineren Bränden etwa 100 m³, bei großen mehrere 1.000 m³. Es kann Schadstoffe tragen, die Boden, Gewässer, Grundwasser und Kläranlage schädigen.
- Frühzeitig die richtigen Leute holen: Einsatzleitung der Feuerwehr, Betreiber, untere Wasserbehörde, Betreiber von Kanalnetz und Kläranlage, ggf. Versicherer.
- Zuerst klären: Wohin fließt das Löschwasser? Mischkanal, Trennkanal, Versickerung, Direkteinleitung, Regenüberlaufbecken, Wasserschutzgebiet.
- Strategie: Einträge vermeiden, Löschwasser zurückhalten, dabei brandortnahe Speicher zuerst nutzen. Wo möglich Löschwasser wiederverwenden, um die Menge zu senken.
- Fluorhaltige Schaumzusätze gehören ausdrücklich zur Lagebeurteilung.
- Mit dem Einsatzende enden die Befugnisse der Feuerwehr, danach übernimmt die zuständige Behörde.
- Löschwassermenge
- Kleinbrand rund 100 m³, Großbrand mehrere 1.000 m³
- Schnelltests
- pH-Streifen, Ölnachweispapier, Luftprüfröhrchen
- Mobile Behälter
- Etwa 100 bis 160 m³ bei der Feuerwehr
- Kanalblasen
- Bis etwa Ø 1200 mm
- Feuerwehrplan
- Nach DIN 14095, Aktualisierung etwa alle 2 Jahre
- Wichtiges Unterlagenpaket
- Grundstücksentwässerungsplan, Feuerwehrplan, kommunaler Entwässerungsplan, Kläranlagendaten
Warum das Thema wichtig ist
Brände in Industrie- und Gewerbegebieten sind selten, kommen aber zu jeder Tageszeit. Wasserbehörden haben oft wenig Erfahrung, Zeitdruck, schlechte Sicht und Unkenntnis des Geländes erschweren Entscheidungen. Typische Probleme in Auswertungen waren:
- Fachleute der Wasserwirtschaft wurden zu spät informiert.
- Es fiel mehr Löschwasser an als geplant.
- Erstes Löschwasser wurde schlecht zurückgehalten.
- Falsche oder fehlende Informationen zu Regenüberlaufbecken und Kanalisation führten zu Einleitungen oder Überlastung der Kläranlage.
- Es fehlten Analytik und Entsorgungswege.
Besonders heikel sind Betriebe wie Galvanik, Leiterplattenfertigung, Kunststoffverarbeitung (vor allem PVC), Lager für Pflanzenschutzmittel, Reifenlager und Baumärkte. Hier lohnt es sich, den Brandfall im Voraus gemeinsam zu durchspielen und die Überlegungen schriftlich festzuhalten, weil Wissen in Köpfen bei Vertretung oder Wechsel verloren geht.
Rechtlicher Rahmen (kurz)
Betriebe haben Vorsorgepflichten für Gewässer, Boden und Umwelt (zum Beispiel nach Wasserhaushaltsgesetz, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht). Die schadlose Beseitigung von Löschwasser wird schon bei der Genehmigung geprüft. Eine Löschwasserrückhaltung auf dem Betriebsgelände ist ein Mittel der Vorsorge. Die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen betrifft die Lagerung wassergefährdender Stoffe, ersetzt aber nicht die Einzelfallprüfung.
Zuständigkeiten im Einsatz:
- Die Feuerwehr trifft alle nötigen Sofortmaßnahmen, auch zum Gewässerschutz. Sofortmaßnahmen: Gefahrenabwehr, Sicherung der Stelle, Schadensbegrenzung, Information der Betroffenen, Beweissicherung.
- Sie zieht Berater hinzu: Vertreter des Betriebs, Gemeinde oder Abwasserverband für Kanal und Kläranlage, untere Wasserbehörde für Grundwasser, Gewässer, Boden.
- Die Polizei hat eine Auffangzuständigkeit, wenn die Fachbehörde bei Gefahr im Verzug nicht rechtzeitig handeln kann.
- Mit dem Ende des Einsatzes enden die Kompetenzen der Feuerwehr. Folgemaßnahmen auf dem Betriebsgelände veranlasst die zuständige Behörde.
- Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, haben einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (mit Feuerwehrplan), die Behörde erstellt einen externen.
Löschwassermanagement im Einsatz
1. Ansprechpartner und Unterlagen
- Einsatzleiter, Betreiber, ggf. Sachversicherer, Kommune, Betreiber von Kanalnetz und Kläranlage, untere Wasserbehörde.
- Unterlagen: Grundstücksentwässerungsplan, betriebsspezifischer Feuerwehrplan (DIN 14095, mit Gebäude, Nutzung, Lagerflächen, Gefahrstofflagern, Entwässerungsplan und Löschwasserrückhaltung), kommunaler Entwässerungsplan, Kläranlage mit Hauptdaten und Lageplan.
2. Löschwasser beurteilen
- Genauen Brandort und gefährdete Bereiche bestimmen.
- Einsatzstoffe und mögliche Verbrennungsprodukte feststellen.
- Menge gemeinsam mit der Feuerwehr abschätzen.
- Schnellanalysen vor Ort: pH-Streifen, Ölnachweispapier, Luftprüfröhrchen. Bei Bedarf Chemiker aus dem Betrieb oder extern, auch über TUIS.
- Löschmittelzusätze beachten, zum Beispiel fluorhaltige.
3. Fließweg klären
Misch-, Trenn- oder modifizierte Entwässerung, Versickerung, Direkteinleitung, Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken, Wasserschutzgebiet, Kläranlage.
4. Einträge vermeiden
- Regenwasserauslässe schließen, oberirdische Sperren bauen, Gullys und Hoftöpfe abdichten.
- Die Kläranlage schützen. Fällt die Biologie durch zu viel Schadstoff aus, kann das Gewässer lange leiden.
- Im Konfliktfall Ziele gegeneinander abwägen.
5. Rückhaltevolumen bereitstellen
- Bedarf schätzen: erwartetes Löschwasser plus sonstiges Abwasser an der Speicherstelle, bei Regen zusätzlich Niederschlag (Wetterdienst abfragen).
- Am Brandort: vorhandene Rückhaltungen aktivieren, im Keller speichern, Hoftöpfe schließen, Schieber am Kontrollschacht, Schlauchsperren oder Provisorien, transportable Behälter der Feuerwehr (100 bis 160 m³), beständige Folien bei Versickerungsanlagen.
- Im Kanalnetz und an der Kläranlage: Regenüberlaufbecken (RÜB) und Regenklärbecken nutzen, auch Havariebecken oder leere Schlammbehälter. Aktivierung über Schieber (Fernwirkung?) oder Kanalblasen.
- RÜB im Nebenschluss sind günstiger (Bypass). RÜB im Hauptschluss müssen bei Füllung rechtzeitig zur Kläranlage abgelassen werden, sonst wird ins Gewässer entlastet. Bei Regen daher nur bedingt nutzbar.
- Entlastungsanlagen haben meist einen freien Überfall. Es muss geklärt werden, wie man das Füllen beendet, damit nicht ungewollt Löschwasser ins Gewässer läuft.
- Eine Kanalblase im Kontrollschacht des Betriebs kann Löschwasser aufstauen und zur Wiederverwendung zur Brandbekämpfung nutzen (weniger Menge, Hilfe bei Wassermangel).
- Schmutzwasser in höher liegende RÜB umleiten, um das Löschwasser nicht zu verdünnen (nur bei Trockenwetter).
- Löschwasser per Tankwagen zu einem anderen RÜB bringen, wenn Platz fehlt. Listen mit Firmen und Kläranlagenbetreibern helfen.
- Rückstau beachten, Dichtheit der Kanäle prüfen.
6. Entsorgung klären
- Einleitung in die Kläranlage, gedrosselt, wenn die Belastung es zulässt (Größe der Anlage in Einwohnerwerten, Misch- oder Trennkanal). Dabei sind Analysen nötig.
- Verdünnung kann sinnvoll sein.
- Neutralisation vor Ort nur im äußersten Notfall, weil keine vollständige Durchmischung möglich ist.
- Externe Entsorgung durch Fachfirmen oder Abfuhr mit Tankzügen.
- Aktivkohlefilter kommen etwa bei PFAS-belastetem Löschwasser vor.
- Wenn die Lagerkapazität erschöpft ist, muss man schlimmstenfalls zwischen Entlastung ins Gewässer und Behandlung in der Kläranlage abwägen, mit allen Folgen.
Beispiele aus der Praxis
Die Quelle sammelt reale Fälle: Ein Leiterplattenbetrieb erzeugte 2.200 m³ stark saures, schwermetallhaltiges Löschwasser. Die Kläranlage war biologisch tot trotz Neutralisation, rund 40 % wurden in externe Becken gebracht und 60 % mit Spezialtankzügen entsorgt, Kosten rund 1 Million Euro. Bei einem Stahlshredder (rund 800 m³, PFT-belastet) half Aktivkohle. Bei einem Brand in einem Lebensmittelmarkt (rund 100 m³) wurde im RÜB zwischengespeichert und gedrosselt in die Kläranlage gegeben. Bei einem anderen Fall lief anfangs alles in den Bach, weil das Gewässer erst eineinhalb Stunden später als bedroht erkannt wurde.