Schaum und Umwelt: PFAS und Schaumwahl

Brennen und Löschen

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle filmbildenden Schäume (AFFF, FFFP) enthalten Fluortenside (PFC/PFAS). Diese Stoffe sind nicht abbaubar, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig.
  • Nicht filmbildende Schäume wie Mehrbereichsschaum (MBS), Proteinschaum und Class-A-Schaum enthalten keine Fluortenside.
  • Bei Bränden der Klasse A (Gebäude, Reifen, Papier, Holz, Abfall, Vegetation) gilt: kein fluorhaltiger Schaum, nehmt MBS oder Class-A-Schaum.
  • Fluorhaltiger Schaum nur dort, wo sich andere Schäume deutlich schlechter eignen, vor allem bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B).
  • Löschwasser mit Schaum zurückhalten, nicht in Gewässer, Kanal oder Boden.
  • Rechtlich läuft ein Verbot von PFAS in Löschschaum, mit Übergangsfristen. Genaue Fristen beim Hersteller und Träger erfragen.
Filmbildend
AFFF, FFFP (mit Fluortensiden)
Nicht filmbildend
MBS, Proteinschaum, Class-A-Schaum (fluortensidfrei)
Filmdicke
Etwa 10 bis 30 µm Wasserfilm zwischen Schaum und Brennstoff
Class-A-Schaum
0,1 bis 0,5 % Netzmittel, ab 0,3 bis 0,5 % verschäumbar
PFOS in alten AFFF
Bis 2002 etwa 1 bis 6 %
Letzte Frist öffentliche Feuerwehren
10. April 2026 (PFHxA)
PFOA im Einsatz
Seit 1.1.2023 nicht mehr zulässig bei Überschreitung
Meldepflicht
Ab 50 kg Schaum mit PFOA-Überschreitung
EU-Verordnung
2025/1988 (Oktober 2025), PFAS-Grenze 1 mg/l, Fristen bis 2035

Warum fluorhaltiger Schaum ein Problem ist

PFC oder PFAS sind Kohlenstoffketten, deren Wasserstoff ganz oder teilweise durch Fluor ersetzt ist. Diese Bindung ist extrem stabil: Wasser, Licht, Luft und Bakterien bauen die Stoffe nicht ab. Es gibt sie in der Natur nicht, nur eine Hochtemperaturverbrennung zerstört sie. Man findet sie auch in Antihaftpfannen, Imprägnierungen und wasserabweisender Kleidung.

  • PFOS und PFOA sind die bekanntesten Vertreter. Sie sind persistent (bleiben), bioakkumulierend (sammeln sich in Nahrungskette und Körper) und toxisch. Tierversuche zeigten Schäden an Schilddrüse und Leber, die Übertragbarkeit auf Menschen ist nicht endgültig geklärt.
  • Sie passieren Kläranlagen unabgebaut, gelangen in Gewässer, Grundwasser und Trinkwasser. Mit Aktivkohlefiltern lassen sie sich nur aufwendig entfernen.
  • Der erste AFFF-Schaum der 1960er enthielt PFOS. Bis 2002 enthielten AFFF etwa 1 bis 6 % PFOS. Danach wurden Telomer-Fluortenside genutzt, die nicht mehr zu PFOS und PFOA abgebaut werden, aber ebenfalls kritisch bewertet werden.
  • Bekannte Schäden: Bei Großbränden (zum Beispiel einem Brand mit rund 30 t Schaum im Saarland 2007, Reifenlager und Matratzenfirma 2008) war das Löschwasser mit PFC belastet. Es gelangte in Gewässer und Boden, die Sanierung kostete Millionen.
  • Rechtslage: Einzelne PFAS sind verboten, öffentliche Feuerwehren dürfen seit 10. April 2026 keinen Schaum mehr einsetzen, der den PFHxA-Grenzwert überschreitet (Details unten).

Aktuelle Rechtslage und Umstellung (DFV-Fachempfehlung 2025)

PFAS sind als ganze Gruppe (über 4.700 Stoffe) noch nicht verboten. Es sind einzelne Stoffe geregelt: PFOS, PFOA, C9–C14-PFCA, PFHxS und PFHxA. Verboten sind alle Schaummittel, die diese Stoffe enthalten oder die Grenzwerte überschreiten. Neben AFFF können auch FFFP- und FP-Schaum betroffen sein. Das Verbot trifft Herstellung, Verkauf und Verwendung, also auch die Bestände bei der Feuerwehr.

  • PFOS: Grenzwert 10 ppm. Verwendung nur bis 2011 erlaubt, alte Bestände findet man dennoch gelegentlich.
  • PFOA: Grenzwert 25 ppb. Übungen mit PFOA-haltigem Schaum sind seit 2020 verboten. Im Einsatz durften Feuerwehren bis Ende 2022 damit löschen. Seit 1.1.2023 darf Schaum im Fahrzeug, der den PFOA-Grenzwert überschreitet, nicht mehr eingesetzt werden und muss fachgerecht entsorgt werden. (Die längere Frist bis 4. Juli 2025 gilt nur, wenn das Löschwasser vollständig aufgefangen wird, etwa bei stationären Anlagen.)
  • PFHxS: Grenzwert 100 ppb.
  • PFHxA: Grenzwert 25 ppb (Vorläuferverbindungen 1.000 ppb). Dieser Stoff steckt in praktisch allen PFAS-haltigen Schaummitteln. Für Übungen und öffentliche Feuerwehren lief die Frist am 10. April 2026 ab, für die zivile Luftfahrt am 10. Oktober 2029. Wehren, die für einen Störfallbetrieb zuständig sind, dürfen AFFF dafür weiterverwenden.
  • Meldepflicht: Wer mehr als 50 kg Schaummittel besitzt, das den PFOA-Grenzwert überschreitet, meldet das der Überwachungsbehörde.
  • Ausblick: Die EU-Verordnung 2025/1988 (Oktober 2025) regelt PFAS in Löschschaum als Gruppe: Ab 23. Oktober 2030 darf Schaum mit einer PFAS-Summe von mindestens 1 mg/l nicht mehr in Verkehr gebracht werden, einzelne Anwendungen haben Fristen bis 2035.
  • Feststellen, ob das eigene Schaummittel betroffen ist: Fluorhaltige Schaummittel (AFFF, FFFP, FP) sind ein starker Hinweis, aber nicht alle überschreiten die Grenzwerte. Sicher klärt das nur eine Laboranalyse mit Bestimmungsgrenze von höchstens 25 ppb. Auch fluorfreier MBS kann durch Verschleppung aus einem Tank, der früher AFFF enthielt, belastet sein.

Umstellung auf fluorfreie Schaummittel:

  • Entsorgung des fluorhaltigen Schaums durch Hochtemperaturverbrennung (Abfallschlüssel 16 10 01*). Nie für Übungen verwenden.
  • Tanks und Leitungen reinigen, sonst verschleppt man Spuren. Das Spülwasser enthält ebenfalls PFAS und wird entsorgt. Mobile Behälter, die fluorhaltigen Schaum enthielten, besser entsorgen. Gummidichtungen und Schläuche sind schwer zu reinigen und werden eher getauscht. Der Erfolg wird mit einer PFAS-Analyse des letzten Spülwassers geprüft.
  • Zumischtechnik anpassen: Gute fluorfreie Schäume haben Polymerfilmbildner. Sie sind dickflüssiger (strukturviskos) und bei Kälte noch zäher. Saugzumischer haben damit häufiger Probleme als Druckzumischer. Verträglichkeit vorab mit dem Hersteller klären.
  • Strahlrohre prüfen: Fluorfreier Schaum bildet keinen Wasserfilm. Deshalb zählt die Verschäumung, mindestens etwa 5 bis 8 je nach Schaum. Bei Hohlstrahlrohren prüfen, ob das erreicht wird.
  • Taktik und Ausbildung anpassen und mit dem neuen Schaum üben, weiterhin umweltgerecht. Auch fluorfreie Schäume sind wassergefährdend.
  • Leistung: Gute fluorfreie Schäume erreichen die Leistungsklasse I nach DIN EN 1568 Teil 3 und 4 und sind für typische Lagen öffentlicher Feuerwehren gut geeignet.
  • Überörtliche Hilfe: Man kann von anderen Wehren Schaum bekommen, der die Grenzwerte überschreitet. Das Risiko trägt der Einsatzleiter. Deshalb in der Planung fluorfreie Reserven vorsehen, im Einsatz die Anforderung klar sagen, dokumentieren und ggf. Rückstellproben nehmen.

Schaumtypen im Überblick

Kennzeichnung nach DIN EN 1568. Die Variante AR (alcohol resistant) ist alkoholbeständig.

  • Proteinschaum (PS): keine Fluortenside. Nur Schwerschaum, haftet gut, zersetzt sich durch Bakterien, bei Feuerwehren kaum noch.
  • Fluorproteinschaum (FPS): mit Fluortensiden. Schwerschaum, in Petrochemie und Tankbeschäumung.
  • Filmbildender Fluorproteinschaum (FFFP): mit Fluortensiden, vor allem Werkfeuerwehren.
  • Mehrbereichsschaum (MBS): keine Fluortenside. Schwer-, Mittel- und Leichtschaum, bei Feuerwehren am häufigsten, nicht alkoholbeständig.
  • Filmbildender Schaum (AFFF): mit Fluortensiden, bildet Wasserfilm, auch als AR-Variante.
  • Class-A-Schaum (CAFSM): keine Fluortenside. Netzmittel für Klasse A, ursprünglich für Waldbrand.

Wie filmbildende Schäume wirken

AFFF bilden zwischen Schaum und brennender Flüssigkeit einen dampfdichten Wasserfilm von etwa 10 bis 30 µm. Das bringt:

  • schnelle Ausbreitung auf der Flüssigkeit,
  • eine Barriere gegen Dämpfe und damit weniger Wiederentzündung an heißen Flächen,
  • Selbstheilung: Der Film fließt wieder zusammen, wenn etwas hineinfällt,
  • der Brennstoff wird beim direkten Auftragen nicht im Schaum aufgenommen.

Deshalb sind sie bei Flüssigkeitsbränden den MBS deutlich überlegen und in Petrochemie, Schifffahrt und an Flughäfen kaum zu ersetzen. Sie wirken schon ohne oder mit geringer Verschäumung.

Bei Bränden der Klasse A: MBS oder Class-A

Bei Großbränden von Feststoffen (Reifenlager, Kunststoff, Holz, Papier, Textil, Müll) verbessert früher Schwerschaum die Wirkung des Wassers, weil er haftet und gleitet und die Oberflächenspannung senkt. Das erhöht Kühlung und Ersticken. Das leisten MBS genauso wie AFFF. Der Wasserfilm bringt hier kaum Vorteile, aber eine Umweltgefährdung.

Auswahl für kommunale Feuerwehren (Überblick):

  • Flüssigkeitsbrände (unpolare oder polare Flüssigkeiten, Thermoplaste, Heizöl): MBS, AFFF (auch AR) oder CAFS. Fluorhaltiges nur, wenn nichts anderes ausreichend wirkt.
  • Gebäude- und Vegetationsbrände, Papier-, Holz-, Textillager, Reifenlager, Deponien, Verbrennungsanlagen: MBS oder Class-A.

Class-A-Schaum ist hochkonzentriertes MBS aus gut abbaubaren Tensiden. Mit 0,1 bis 0,5 % wirkt er als Netzmittel und erhöht die Kühlwirkung des Wassers. Ab 0,3 bis 0,5 % kann man ihn verschäumen. Er wird in Deutschland seltener genutzt.

Umweltschutz im Einsatz und bei Übungen

  • Fluorhaltige Schäume (AFFF) nur einsetzen, wo andere Mittel deutlich schlechter wirken. Ältere AFFF mit PFOS möglichst ganz meiden.
  • Bei Nachforderung von Schaummitteln auf Eignung und Umweltverträglichkeit achten, gegebenenfalls Eingangskontrolle.
  • Übungen und Tests mit AFFF möglichst einschränken oder sein lassen. Löschvorführungen ohne Übungscharakter unterbleiben aus Gewässerschutzgründen.
  • Nicht üben in Wasserschutzgebieten, im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungen, an und im Zufluss von Oberflächengewässern, in Karstgebieten, bei flurnahem Grundwasser, in Überschwemmungsgebieten und Feuchtbiotopen.
  • Schaum nur auf befestigten Flächen mit Ablauf zu einer biologischen Kläranlage einsetzen, mit Zustimmung des Betreibers. Alle anderen Fälle brauchen die Zustimmung der Wasserbehörde mit Sicherheitsdatenblatt.
  • Personenschutz: Hautkontakt vermeiden, Schaumbildner nicht einatmen oder schlucken.

Siehe auch