Brandsicherheitswache

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Brandsicherheitswache ist das Bindeglied zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz bei Veranstaltungen. Sie verhütet Gefahren und leitet bei Gefahr die ersten Maßnahmen ein.
  • Gesamtverantwortung trägt immer der Veranstalter oder Betreiber. Er muss bei Mängeln den Betrieb einstellen. Ein Verantwortlicher ist jederzeit vor Ort.
  • Die Wache darf keine Veranstaltung beenden oder schließen. Das tun nur Ordnungsbehörde oder Polizei.
  • Mindeststärke: ein Wachhabender und ein Wachposten. Das Personal wird nur dafür eingesetzt und bleibt in voller Stärke da.
  • Beginn 30 Minuten vor Einlass, Ende 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Bei langen Veranstaltungen nach spätestens 8 Stunden ablösen.
Zweck
Brände verhüten, Gefahren erkennen, Erstmaßnahmen einleiten
Verantwortlich
Veranstalter oder Betreiber (Gesamtverantwortung)
Mindeststärke
1 Wachhabender plus 1 Wachposten
Beginn
Mindestens 30 Minuten vor Einlass
Ende
In der Regel 30 Minuten nach Veranstaltungsende
Ablösung
Spätestens nach 8 Stunden
Wachposten
Mindestens 18 Jahre, Truppmann-Ausbildung, Einsatzabteilung
Wachhabender
Mindestens Truppführer, ab mehr als 3 Kräften Gruppenführer

Wozu eine Brandsicherheitswache?

Durch das schnelle Einleiten von Erstmaßnahmen und die Ortskenntnis haben anrückende Kräfte oft einen Zeitvorteil. Die Wache soll das Entstehungsrisiko senken und bei einer Gefahr die Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes einleiten und unterstützen. Sie ist eine Maßnahme des organisatorischen Brandschutzes.

Veranstaltungen mit Auswirkung auf die Öffentlichkeit müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Die Genehmigungsbehörde ordnet eine Brandsicherheitswache als Auflage an, wenn erhöhte Gefahren zu erwarten sind, zum Beispiel bei:

  • vielen Besuchern (im Freien oder im Gebäude),
  • Umgang mit offenem Feuer,
  • leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen,
  • bekannten brandschutztechnischen Mängeln, etwa schlechter Löschwasserversorgung.

Wer entscheidet, ob ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht, ist in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde. Richtwerte stehen in den jeweiligen Vorschriften. Rechtlich ist die Brandsicherheitswache eine kostenpflichtige Leistung, die die Feuerwehr nur übernimmt, wenn die Gemeinde sie beauftragt und die Pflichtaufgaben weiter erfüllt werden können. In Brandenburg gilt: Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr richtet der Veranstalter auf eigene Kosten die Wache ein (§ 34 BbgBKG), siehe auch die Seite zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

Wer ist verantwortlich?

  • Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Einhaltung aller Vorschriften liegt beim Veranstalter oder Betreiber. Er sorgt für reibungslose Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Ordnungsdienst.
  • Er muss den Betrieb sofort einstellen, wenn zum Beispiel Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren oder Betriebsvorschriften verletzt werden.
  • Er oder ein bestimmter Verantwortlicher ist die ganze Zeit vor Ort.

Planung

Die Wehrführung (oder eine beauftragte Person) plant und koordiniert die Wache. Vorab klärt sie mit der Gemeinde: Veranstalter, Art, Beginn, Ende, Ansprechpartner vor Ort, dazu Besonderheiten wie offenes Feuer, Pyrotechnik, Besucherzahlen, Bestuhlungs- und Aufbaupläne.

Personal: Es darf nur für die Wache eingesetzt werden, nicht für weitere Tätigkeiten, und muss die ganze Zeit in voller Stärke anwesend sein. Als Empfehlung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg gilt:

  • Wachposten: mindestens 18 Jahre, Angehöriger einer Einsatzabteilung, Truppmann-Ausbildung, Kenntnis des Veranstaltungsorts (Hausordnung, Brandschutzordnung, Alarmierungseinrichtungen), Einweisung in die Aufgaben eines Wachpostens und regelmäßige Fortbildung.
  • Wachhabender: Einsatzabteilung, mindestens Truppführer, bei mehr als drei Feuerwehrangehörigen in der Wache Gruppenführer, Einweisung, mindestens zwei Jahre Erfahrung als Wachposten (ersatzweise etwa 30 Stunden Dienst), mindestens fünf Wachen als Wachposten am Veranstaltungsort und Fortbildung.
  • Stärke: immer ein Wachhabender und mindestens ein Wachposten.
  • Zeit: Beginn mindestens 30 Minuten vor Einlass, bei aufwendigen Kontrollen (Zufahrten bei Straßenfesten, Brandschutzeinrichtungen bei Großveranstaltungen) früher. Ende in der Regel 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Ablösung spätestens nach 8 Stunden.

Durchführung

Vor der Veranstaltung:

  • Vollzähligkeit feststellen und beim Veranstalter anmelden.
  • Meldung an die Leitstelle, dabei die Kommunikation prüfen.
  • Aufgabenbereiche zuteilen und mit einem Rundgang die Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen im eigenen Bereich kontrollieren. Dabei prüft man, ob der vorbeugende Brandschutz wirksam ist, zum Beispiel Rettungswege, Feuerlöscher, Rauchabzug.
  • Die zugeteilten Posten einnehmen.

Während der Veranstaltung:

  • Die Posten nicht oder nur in dringenden Fällen verlassen, die Veranstaltung wird laufend beobachtet. Bei längerem Verlassen Ablösung sicherstellen.

Nach der Veranstaltung:

  • Das Personal bleibt bis zum Ende auf seinen Plätzen. Dann Abmeldung beim Veranstalter und bei der Leitstelle. Je nach Regelung der Gemeinde wird die Abmeldung oder ein Bericht vom Veranstalter unterschrieben.

Verhalten bei Gefahr:

  1. Ereignis genau erkunden.
  2. Melden an Wachhabenden oder Leitstelle und an den Veranstalter.
  3. Erstmaßnahmen einleiten: Brandbekämpfung (Eigenschutz!), Räumung, Betätigen von Brandschutz- oder Sicherheitseinrichtungen.
  4. Weitere Kräfte einweisen.

Befugnisse

  • Erkennt die Wache Sicherheitsrisiken, informiert sie sofort den Veranstalter und dokumentiert die Lage. Der Veranstalter muss die Mängel beseitigen oder den Betrieb beenden.
  • In der Regel wird dann die Wehrführung hinzugezogen. Kommt auch sie mit dem Veranstalter nicht zu einer Lösung, fordert man die Ordnungsbehörde oder die Polizei zur Feststellung und Durchführung der Maßnahmen.
  • Gibt es für die Veranstaltung eine Dienstanweisung, gilt sie.

Siehe auch