B:BMA – Einsatz nach Alarm einer Brandmeldeanlage

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • BMA = Brandmeldeanlage. Das Stichwort wird ausgelöst, wenn die Anlage einen Alarm meldet. Die Ausstattung legt jede Leitstelle örtlich fest.
  • Laut Katalog gehören Wärmebildkamera und Drehleiter dazu.
  • Jeder Alarm wird ernst genommen. Auch wenn viele Auslösungen Täuschungsalarme sind, kann es ein echter Brand sein.
  • Erkundung mit Feuerwehrplan: Meldergruppe und Melder am Feuerwehrbedienfeld ablesen und den Ort aufsuchen.
Stichwort
B:BMA (Nr. 8 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
örtliche Festlegung
Besondere Einsatzmittel
WBK
Drehleiter
erforderlich (DLK)

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Vorgehen

  1. Anfahrt zur Feuerwehr-Anlaufstelle: Dort befinden sich meist Feuerwehrbedienfeld, Anzeigetableau und Feuerwehrplan.
  2. Meldung ablesen: Welche Meldergruppe hat ausgelöst, welcher Melder? Der Feuerwehrplan zeigt den Ort.
  3. Erkunden: Ein Trupp geht zum Melder, mit Handfeuerlöscher oder Schnellangriff bereit. Bei Rauch oder Feuer: normaler Löscheinsatz, Lagemeldung an die Leitstelle.
  4. Kein Feuer: Ursache feststellen (zum Beispiel Kochdunst, Staub, Wasserdampf, Handtaster, technischer Defekt), mit dem Betreiber klären.
  5. Anlage zurückstellen: erst nach Absprache mit dem Betreiber, und nur dann, wenn kein Brand besteht. Den Betreiber über Störung oder Abschaltung informieren.

Gut zu wissen

  • Zutritt: Das Feuerwehrschlüsseldepot am Objekt enthält die Schlüssel.
  • Löschanlagen: In manchen Objekten sind Brandmeldeanlagen mit Sprinkler- oder Gaslöschanlagen verbunden. Der Feuerwehrplan und der Betreiber geben Auskunft.
  • Rauchausbreitung: Rauch kann über Lüftungsanlagen weitere Bereiche erreichen.

Die Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ)

  • Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661: Bedienung der Anlage für die Feuerwehr.
  • Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662: zeigt, welche Melder oder Bereiche ausgelöst haben.
  • Feuerwehrlaufkarten (FLK): Orientierungshilfe, um den ausgelösten Melder zu finden.
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095: für Objekte mit Brandmeldeanlage.
  • Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675 (Klasse 3, VdS-geprüft): enthält den Generalschlüssel des Objekts.

Anfahrt und Entscheidung zum Abbruch

Eine Brandmeldeanlage ist keine „Fehlalarmanlage“. Bis das Gegenteil sicher feststeht, gilt jede Auslösung als Brand.

  • Einsatzmittel nach Alarm- und Ausrückeordnung. Der Einheitsführer nimmt Schlüssel für Schlüsseldepot und Bedienfeld sowie alle Objektunterlagen mit und bereitet sich auf der Fahrt vor: Zufahrt, Haltepunkt, Standort der Brandmelderzentrale, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Brandfallsteuerungen.
  • Der Angriffstrupp ist mit Pressluftatmer ausgerüstet (Lungenautomat noch nicht angeschlossen).
  • Abbruch der Anfahrt (zum Beispiel nach einem Rückruf vom Objekt): Das entscheidet der Einheitsführer, nicht die Leitstelle. Die Leitstelle informiert nur. Ausnahmen, etwa bei Wartungsarbeiten, müssen vorher in einer Dienstanweisung geregelt sein, zum Beispiel „nur das erste Fahrzeug rückt aus“. Bricht der Einheitsführer ab, trägt er die Verantwortung dafür, dass kein Einsatz nötig ist. Mindestens er selbst fährt dann zum Objekt, dokumentiert und stellt die Anlage zurück.
  • Eintreffmeldung an die Leitstelle und Frage, ob der Betreiber verständigt ist. Ist niemand vom Objekt da, empfiehlt sich die Polizei.

Schlüsseldepot und Freischaltelement

  • Aus dem Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) nimmt man immer die Objektschlüssel, auch wenn der Hausmeister sagt, er habe alles dabei. Nur im Depot liegen alle Schlüssel des Objekts.
  • Das FSD entriegelt, wenn die Anlage auslöst. Hinter der äußeren Klappe sitzt eine innere, die mit der Schließung der Gemeinde (Doppelbartschlüssel) gesichert ist. Dahinter steckt der Generalschlüssel in einem Schlüsselschalter, damit die Anlage weiß, ob der Schlüssel da ist.
  • Nach der Entnahme beide Klappen wieder schließen (innere wegen Diebstahlgefahr, äußere wegen Verletzungsgefahr). Die äußere Klappe verriegelt nur, wenn die Anlage zurückgestellt ist und der Objektschlüssel im Depot steckt. Verriegelt sie nicht, ist der Schlüssel meist nicht bis zum Anschlag um 90° gedreht. Hilft das nicht, kann man nach Absprache mit der Leitstelle die Anlage noch einmal von Hand auslösen und zurückstellen. Als letzte Möglichkeit wird der Schlüssel persönlich dem Betreiber übergeben.
  • Das Depot gemäßigt schließen, sonst kann ein Manipulationsalarm entstehen. Nach etwa 5 Sekunden prüfen, ob es verriegelt hat.
  • Das Freischaltelement (FSE) steht meist neben dem Depot. Man zieht mit einem Spezialschlüssel (je Gemeinde verschieden) einen Stahlzylinder aus einem Rohr. Das löst die Anlage aus und entriegelt das FSD. So kommt man ins Objekt, wenn die Feuerwehr nicht durch die Anlage alarmiert wurde. Es gibt viele nicht genormte Ausführungen, deren Bedienung man vorher üben sollte.

Ablauf bei unklarem Auslösegrund

Ein Brandmeldealarm wird in der Alarmordnung wie ein Gebäudebrand behandelt. Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hält dafür die Kräfte eines Löschzugs für nötig, und eine Drehleiter, wenn sie den zweiten Rettungsweg sichert.

  1. Erstes Löschfahrzeug und Zugführer fahren die Brandmelderzentrale über den in den Objektunterlagen vorgegebenen Weg an. Die übrigen Kräfte warten am Haltepunkt.
  2. Die erste Führungskraft geht mit Melder oder Führungsassistent zur Zentrale. Sind Zugführer und erster Gruppenführer da, gehen beide.
  3. Alle anderen Kräfte bleiben am Haltepunkt, bis der Zugführer nach Auswertung von Anzeigetableau, Laufkarten und Unterlagen den Aufstellort und Angriffsweg festlegt. Der Erkundungsweg der Laufkarte kann sich vom taktisch sinnvollen Angriffsweg stark unterscheiden.
  4. Der erste Gruppenführer erkundet auf dem Weg der Laufkarte, begleitet vom Angriffstrupp mit Kleinlöschgerät und Atemschutz, bis höchstens zur Rauchgrenze. Bei einem Klein- oder Entstehungsbrand, der gefahrlos bekämpft werden kann, kann man laut dieser Handreichung auch beim Innenangriff auf Rückzugssicherung und Sicherheitstrupp verzichten. Bei erkanntem Feuer kommt, je nach Lage, der begleitende Trupp oder die vorbereitete zweite Gruppe zum Einsatz.
  5. Der Einheitsführer der zweiten Gruppe befiehlt „Einsatz mit Bereitstellung“ und erkundet von außen (Feuerschein, Rauch, Befragung von Personen).
  6. Die Brandmelderzentrale bleibt ständig besetzt (Funkverbindung), damit weitere Auslösungen sofort auffallen. Im Feuerwehr-Anzeigetableau lässt sich über „weitere Meldungen“ die Reihenfolge aller Meldungen abrufen. Wer dort eingesetzt wird, muss die Bedienung sicher beherrschen. Die Taste „Summer ab“ schaltet nur den Hinweiston der Zentrale ab, nicht den Räumungsalarm im Objekt.
  7. Ist nach der ersten Erkundung nichts gefunden, sind mehrere Trupps nötig.
  8. Abschließend kontrolliert der Zugführer die Einsatzstelle persönlich.

Erste Lagemeldung: Nummer der Meldergruppe und gegebenenfalls des Melders.

Erkundung je nach Melderart

  • Automatische Melder: Immer die gesamte Meldergruppe erkunden, bei Bedarf sogar den ganzen Brandabschnitt. Rauch kann durch Zugluft zu einem entfernten Melder ziehen, während in einer Verpackung im Regal noch ein Schwelbrand glimmt, der erst nach Stunden offen brennt.
  • Handfeuermelder: Immer alle zugänglichen Bereiche des ganzen Objekts erkunden. Meldergruppen dürfen nie mehrere Brandabschnitte umfassen, jedes Stockwerk und das Treppenhaus sind eigene Gruppen. Wer fliehend die Tür schließt und erst einige Etagen tiefer meldet, steht der Feuerwehr oft nicht mehr zur Verfügung. Der Brand kann ganz woanders liegen als der Melder.
  • Wer erkundet, nimmt Meldergruppenplan oder Laufkarte und Objektschlüssel mit und wird von einem Trupp mit Atemschutzgerät und Kleinlöschgerät begleitet.

Einsatzabschluss bei Fehlalarm

  • Die Feuerwehr nimmt nie eine Meldergruppe oder einen Melder außer Betrieb. Sie haftet sonst für Schäden durch einen später unerkannten Brand. Häufige Fehlalarme senken das Brandrisiko nicht. Nur der Betreiber kann auf eigenes Risiko abschalten und muss dann Ersatzmaßnahmen treffen. Ihn darauf vor Zeugen hinweisen.
  • Zweite Lagemeldung an die Leitstelle mit Meldergruppe, Melder und Auslösegrund.
  • Betriebsbuch: Jeden (Fehl-)Alarm mit Grund, Meldergruppe und Melder eintragen, damit der Wartungsdienst den Fehler findet und der Einsatz dokumentiert ist. Der Einheitsführer unterschreibt.
  • Zurückstellen: Die Anlage lässt sich nur zurückstellen, wenn der auslösende Zustand nicht mehr anliegt. Danach muss auch der Alarm in der Leitstelle weg sein (Rückfrage über Funk).
  • Handfeuermelder von Hand zurücksetzen, bei Bedarf die Scheibe ersetzen. Der Kunststoff wird spröde, der Hebel bricht leicht ab. Bei neueren Meldern dreht man den Schlüssel feinfühlig, Überdrehen macht das Zurückstellen unmöglich.
  • Zustand beim Verlassen: Nur die Anzeige „Betrieb“ leuchtet grün. Die Abschaltung der akustischen Signale wird nicht automatisch zurückgenommen. Die Objektunterlagen sollten angeben, ob sie im Ruhezustand an oder aus sein müssen.
  • Laufkarten zurücklegen, Schlüssel ins Depot, Objekt wie vorgefunden verlassen.

Kosten bei Falschalarm (Brandenburg)

Nach § 45 Abs. 1 Nr. 8 BbgBKG können die Aufgabenträger Gebühren nach Satzung von dem erheben, der eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Falschalarm ausgelöst hat. Das ist ein Grund, Ursachen sauber zu dokumentieren.

Handlungsgrundlage bleibt die Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr und die Weisung des Einheitsführers.

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