Feuer im Freien: Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer

Bürgerinformation und Prävention

Das Wichtigste in Kürze

  • Waldverbot: Feuer und Rauchen im Wald sind in allen Ländern vom 1. März bis 31. Oktober verboten, in manchen ganzjährig.
  • Abstände für Feuerstätten: mindestens 5 m zu brennbaren Gebäudeteilen (Holzfassade), 25 m zu leicht entzündbaren Stoffen. Offene Feuerstätten (Funkenflug) mindestens 100 m zu Strohballen oder trockenem Schilf.
  • Brauchtumsfeuer anmelden (meist beim Ordnungsamt), sonst droht ein gebührenpflichtiger Fehleinsatz. Abstände: 50 m zu Gebäuden und Bäumen, 100 m zu Straßen und Bahnlinien, 200 m zu Stroh- und Reetdächern.
  • Löschmittel bereithalten, Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, bei starkem Wind nicht entzünden.
  • Gefahrenstufen beachten: Graslandfeuerindex 4 oder Waldbrandgefahrenstufe 4 (oder Wind ab Stärke 4) heißt: Abbrennen wird zu gefährlich.
Feuerverbot im Wald
1. März bis 31. Oktober, teils ganzjährig
Feuerstätte zu Holzfassade
Mindestens 5 m
Feuerstätte zu leicht entzündbaren Stoffen
Mindestens 25 m
Offene Feuerstätte zu Stroh/Schilf
Mindestens 100 m
Brauchtumsfeuer zu Gebäuden/Bäumen
Mindestens 50 m
Brauchtumsfeuer zu Straßen/Bahn
Mindestens 100 m, bei viel Verkehr und ungünstigem Wind 200 m
Brauchtumsfeuer zu Stroh-/Reetdach
Mindestens 200 m
Wundstreifen
Etwa 2,5 bis 3 m breit, 5 bis 10 m um die Feuerstelle bei Grasland-Index 4

Allgemeine Regeln

Feuerstätten sind geschlossen (Holzofen) oder offen (Grill, Lagerfeuerplatz, Feuerschale) oder Abbrandplätze (Sträucher, Grünschnitt, Traditionsfeuer). Bei offenen Feuerstätten und Abbrandplätzen sind Funkenflug und Wärmestrahlung besonders zu beachten.

  • Grillgeräte, Heizpilze und Lufterhitzer nur mit den Herstellerabständen zu brennbaren Stoffen.
  • Bei starkem Wind nicht entzünden, bei auffrischendem Wind löschen.
  • Ständig beaufsichtigen, beim Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.
  • Geeignete Feuerlöscher oder einfache Löschgeräte wie Gießkanne, Sand und Schaufel bereithalten.
  • Für Verbrennen von Vegetationsresten gelten Landesregeln und Zeiten.

Brauchtumsfeuer (Oster-, Johannis-, Martinsfeuer und andere)

Hohe Holzstapel haben viel größere Flammenhöhe, Thermik und Wärmestrahlung als normale Feuer, deshalb fliegen Funken auch bei leichtem Wind weit.

  • Anmelden bei der zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt). Das vermeidet einen unnötigen, ggf. gebührenpflichtigen Einsatz.
  • Nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Keine flüssigen Brandbeschleuniger. Kurz vor dem Anzünden das Material umschichten, damit es keine Flammenfalle für Tiere wird.
  • Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst, mit Lkw befahrbar, freihalten.
  • Abstände: Gebäude und Bäume 50 m, Straßen und Bahn 100 m (bei starkem Verkehr und ungünstigem Wind 200 m), Stroh- und Reetdächer 200 m. Windrichtung beachten.
  • Feuer beaufsichtigen und vor Ausbreitung schützen. Kleine Kinder im Blick behalten, Strohballen können sich durch Wärmestrahlung entzünden und sind keine Sitzgelegenheit.
  • Löschmittel bereithalten, zum Beispiel Wasser-Handdruckspritzen und Schläuche.
  • Kleine Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen, bei größeren Verletzungen sofort 112.
  • Die Feuerstelle erst verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist, notfalls später nochmals kontrollieren (Funkenflug).
  • Gerät das Feuer außer Kontrolle: sofort 112.

Wetter und Gefahrenstufen

  • Bei Graslandfeuerindex 4 oder höher sind mit der örtlichen Feuerwehr weitere Maßnahmen nötig, zum Beispiel ein Wundstreifen (Pflug oder Fräse, etwa 2,5 bis 3 m breit) in 5 bis 10 m Abstand um die Feuerstelle.
  • Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 oder Wind ab Stärke 4 nach Beaufort ist das Abbrennen in der Nähe brennbarer Stoffe zu gefährlich. Ausnahmen nur mit den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden.
  • Den Deutschen Wetterdienst abfragen und örtliche Vorschriften klären.

Siehe auch