Das Wichtigste in Kürze
- Waldverbot: Feuer und Rauchen im Wald sind in allen Ländern vom 1. März bis 31. Oktober verboten, in manchen ganzjährig.
- Abstände für Feuerstätten: mindestens 5 m zu brennbaren Gebäudeteilen (Holzfassade), 25 m zu leicht entzündbaren Stoffen. Offene Feuerstätten (Funkenflug) mindestens 100 m zu Strohballen oder trockenem Schilf.
- Brauchtumsfeuer anmelden (meist beim Ordnungsamt), sonst droht ein gebührenpflichtiger Fehleinsatz. Abstände: 50 m zu Gebäuden und Bäumen, 100 m zu Straßen und Bahnlinien, 200 m zu Stroh- und Reetdächern.
- Löschmittel bereithalten, Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, bei starkem Wind nicht entzünden.
- Gefahrenstufen beachten: Graslandfeuerindex 4 oder Waldbrandgefahrenstufe 4 (oder Wind ab Stärke 4) heißt: Abbrennen wird zu gefährlich.
- Feuerverbot im Wald
- 1. März bis 31. Oktober, teils ganzjährig
- Feuerstätte zu Holzfassade
- Mindestens 5 m
- Feuerstätte zu leicht entzündbaren Stoffen
- Mindestens 25 m
- Offene Feuerstätte zu Stroh/Schilf
- Mindestens 100 m
- Brauchtumsfeuer zu Gebäuden/Bäumen
- Mindestens 50 m
- Brauchtumsfeuer zu Straßen/Bahn
- Mindestens 100 m, bei viel Verkehr und ungünstigem Wind 200 m
- Brauchtumsfeuer zu Stroh-/Reetdach
- Mindestens 200 m
- Wundstreifen
- Etwa 2,5 bis 3 m breit, 5 bis 10 m um die Feuerstelle bei Grasland-Index 4
Allgemeine Regeln
Feuerstätten sind geschlossen (Holzofen) oder offen (Grill, Lagerfeuerplatz, Feuerschale) oder Abbrandplätze (Sträucher, Grünschnitt, Traditionsfeuer). Bei offenen Feuerstätten und Abbrandplätzen sind Funkenflug und Wärmestrahlung besonders zu beachten.
- Grillgeräte, Heizpilze und Lufterhitzer nur mit den Herstellerabständen zu brennbaren Stoffen.
- Bei starkem Wind nicht entzünden, bei auffrischendem Wind löschen.
- Ständig beaufsichtigen, beim Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.
- Geeignete Feuerlöscher oder einfache Löschgeräte wie Gießkanne, Sand und Schaufel bereithalten.
- Für Verbrennen von Vegetationsresten gelten Landesregeln und Zeiten.
Brauchtumsfeuer (Oster-, Johannis-, Martinsfeuer und andere)
Hohe Holzstapel haben viel größere Flammenhöhe, Thermik und Wärmestrahlung als normale Feuer, deshalb fliegen Funken auch bei leichtem Wind weit.
- Anmelden bei der zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt). Das vermeidet einen unnötigen, ggf. gebührenpflichtigen Einsatz.
- Nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Keine flüssigen Brandbeschleuniger. Kurz vor dem Anzünden das Material umschichten, damit es keine Flammenfalle für Tiere wird.
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst, mit Lkw befahrbar, freihalten.
- Abstände: Gebäude und Bäume 50 m, Straßen und Bahn 100 m (bei starkem Verkehr und ungünstigem Wind 200 m), Stroh- und Reetdächer 200 m. Windrichtung beachten.
- Feuer beaufsichtigen und vor Ausbreitung schützen. Kleine Kinder im Blick behalten, Strohballen können sich durch Wärmestrahlung entzünden und sind keine Sitzgelegenheit.
- Löschmittel bereithalten, zum Beispiel Wasser-Handdruckspritzen und Schläuche.
- Kleine Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen, bei größeren Verletzungen sofort 112.
- Die Feuerstelle erst verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist, notfalls später nochmals kontrollieren (Funkenflug).
- Gerät das Feuer außer Kontrolle: sofort 112.
Wetter und Gefahrenstufen
- Bei Graslandfeuerindex 4 oder höher sind mit der örtlichen Feuerwehr weitere Maßnahmen nötig, zum Beispiel ein Wundstreifen (Pflug oder Fräse, etwa 2,5 bis 3 m breit) in 5 bis 10 m Abstand um die Feuerstelle.
- Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 oder Wind ab Stärke 4 nach Beaufort ist das Abbrennen in der Nähe brennbarer Stoffe zu gefährlich. Ausnahmen nur mit den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden.
- Den Deutschen Wetterdienst abfragen und örtliche Vorschriften klären.