Übungs- und Brauchtumsfeuer, heißes Üben (10er-Regel)

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Entzünden von Übungs- und Brauchtumsfeuern verbrennen sich Feuerwehrangehörige am häufigsten. Im „sonstigen Dienst“ gab es mehr als doppelt so viele Brandverletzungen wie bei Einsätzen.
  • Niemals Brandbeschleuniger: kein Benzin, kein Spiritus. Auch gute Schutzkleidung schützt dann nicht sicher.
  • Besser planen: trockenes Holz mit „Kamineffekt“, Grillanzünder als Feststoff, trockenes Stroh oder ein Gasbrenner.
  • Volle PSA und danach Abstand halten, denn im Brandgut kann Unbekanntes stecken.
  • Heißes Üben nur nach der „10er-Regel“ der AGBF: Ziele, Meldung, qualifizierte Leitung, externe Kontrolle, Rettungswege, Sicherheitseinheit, Kommunikation, keine Brandbeschleuniger, keine Verletztendarsteller, realistische Bedingungen.
  • Verantwortlich für Unterweisung und Anordnung ist die Leitung der Feuerwehr.
Häufigste Verletzung
Verbrennungen beim Entzünden
Verbot
Brandbeschleuniger (Benzin, Spiritus)
Heizwert Benzin
etwa 2,5-mal so hoch wie von Holz
Benzindämpfe
schwerer als Luft, breiten sich unbemerkt aus
Regelwerk
„10er-Regel für heißes Üben“ (AGBF, Rahmenempfehlung)
Mindestqualifikation Übungsverantwortlicher
Gruppenführer
Verantwortlich
Leiter der Feuerwehr

Warum es so oft schiefgeht

Übungsfeuer machen den Dienst realistischer und interessanter. Brauchtumsfeuer wie das Osterfeuer gehören vielerorts zum Jahr. Dabei erleiden Feuerwehrangehörige immer wieder schwere Verbrennungen, meist beim Entzünden und durch eine unerwartet schnelle Brandausbreitung. Oft sind Brandbeschleuniger im Spiel, außerdem wird die PSA nicht angelegt oder ihr Schutz falsch eingeschätzt. Verletzte mussten schon in Spezialkliniken für Schwerstbrandverletzte behandelt werden, es gab auch Todesfälle.

Brandbeschleuniger: nie

Benzin und Brennspiritus werden unterschätzt. Die Entzündungsphase ist besonders gefährlich:

  • Benzindämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich unbemerkt am Boden aus. Beim Entzünden verbrennen sie explosionsartig.
  • Der Heizwert von Benzin ist etwa 2,5-mal so hoch wie der von Holz. Das erhöht die Strahlungswärme extrem. Selbst hochwertige Einsatzkleidung verhindert Verbrennungen dann nicht immer.
  • Oft weiß der Zündende nicht, welche Stoffe im Brandgut versteckt sind.

Sichere Alternativen

Ein Feuer kommt auch ohne Brandbeschleuniger gut in Gang, wenn man es plant:

  • Trockenes Holz in entzündbarer Form und Größe so stellen, dass der Kamineffekt wirkt.
  • Kohle- und Grillanzünder als Feststoff (Gebrauchsanleitung beachten).
  • Trockenes Stroh als Anzündhilfe.
  • Gasbrenner, wie Dachdecker sie zum Verlegen von Schweißbahnen nutzen.

Die Mittel müssen bereitstehen, sonst wird „in der Not“ wieder zum Benzinkanister gegriffen.

Schutzausrüstung und Abstand

  • PSA je nach Art und Größe des Feuers, im Zweifel lieber zu viel als zu wenig.
  • Auch nach dem Anzünden einen größeren Abstand halten, besonders wenn nicht sicher ist, was im Brandgut steckt.
  • Vorbildwirkung beachten.
  • Die Feuerwehrangehörigen werden über Gefahren und Unfallverhütung unterwiesen, einschließlich des Verbots von Brandbeschleunigern und der Anweisung, was als Anzündhilfe erlaubt ist. Verantwortlich ist die Leitung der Feuerwehr.

Die 10er-Regel für heißes Üben

Für realitätsnahe Übungen zur Brandbekämpfung mit echtem Feuer empfehlen die Innenministerkonferenz-Gremien und die DGUV die „10er-Regel für heißes Üben“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF):

  1. Klare Übungsziele. Ziele, Methoden und Szenarien festlegen, die Führungskräfte einweisen, die Übung streng daran ausrichten und auswerten.
  2. Melde- und Informationspflicht. Die Wehrführung informiert den Träger der Feuerwehr, die Übungsleitung die Leitstelle. Die Vorbereitungsgruppe schreibt einen Abschlussbericht.
  3. Übungsverantwortlicher mindestens Gruppenführer. Personal nach fachlicher und persönlicher Eignung.
  4. Kontrollfunktion mit Eingriffsrecht. Ein eingewiesener externer Übungsleiter darf jederzeit eingreifen, notfalls als „Spielverderber“.
  5. Freie Flucht- und Rettungswege. Sicherstellen, freihalten, gegen Veränderungen sichern.
  6. Sicherheits- und Rettungseinrichtungen. Eine einsatzbereite Sicherheitseinheit mit Gerät, die nicht an der Übung beteiligt ist, und eine Rettungseinheit für die Erstversorgung. Stärke, Standort und Maßnahmen werden festgelegt.
  7. Kommunikationswege. Pläne für die Schnittstelle zwischen Übung und Realfall, Funkskizze mit Ausweichkanälen und fest vereinbarte Schlüsselwörter, die Übung von Ernst unterscheiden.
  8. Keine Brandbeschleuniger. Pyrotechnik nur durch qualifiziertes Personal nach den geltenden Vorschriften.
  9. Keine Verletztendarsteller bei Übungen mit realem Feuer.
  10. Keine realitätsfremden Bedingungen. Das Gebäude wird nicht entgegen der Lebenserfahrung verändert, keine übermäßigen Erschwernisse wie verschlossene Türen, Fenster oder Treppenräume.

Rechtliche Einordnung: Die zehn Regeln sind eine Rahmenempfehlung, keine Rechtspflicht. Bei Übungen mit realem Hintergrund müssen aber mindestens dieselben Sicherheitsmaßstäbe wie im Realeinsatz gelten, deshalb sollte sich die Leitung daran halten. Eine allgemeingültige „Bedienungsanleitung“ gibt es nicht: Jede heiße Übung braucht eine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere Regeln (zum Beispiel Immissionsschutz) gelten zusätzlich.

Siehe auch