Waldbrand vorbeugen und richtig reagieren

Bürgerinformation und Prävention

Das Wichtigste in Kürze

  • Waldbrände entstehen in Mitteleuropa fast immer durch Menschen: Über 90 % gehen auf menschliches Handeln zurück, nur 3 bis 10 % auf Blitzschlag. Brandstiftung ist die häufigste bekannte Ursache.
  • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe (außer an ausgewiesenen Plätzen), nicht rauchen, keine Glasabfälle liegen lassen.
  • Nicht auf entzündlichem Untergrund parken: Der heiße Katalysator kann Brände auslösen.
  • Meldung unter 112: Wo brennt es? Wie brennt es? Sind Menschen in Gefahr? Von wo melden Sie?
  • Leben geht vor Sachwerten. Gegen den Wind in Sicherheit bringen, Anfahrtswege freihalten.
Waldbrandgefahr
Der Deutsche Wetterdienst gibt in der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich Prognosen heraus (www.dwd.de, deNIS).
Brandenburg
Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 gelten vom 1. März bis 30. September (Waldbranderlass 2024).

Wie brennt ein Wald?

  • Bodenfeuer: Es brennt nur Bodenvegetation und Bodenauflage. Relativ geringe Wärme, langsam, leicht zu bekämpfen.
  • Vollfeuer: Auch die Baumkronen brennen. Große Wärme, schnell, schwer zu bekämpfen. In Mitteleuropa bleibt es an ein Bodenfeuer gebunden.
  • Moorbrand: brennt im Verborgenen, langsam, sehr schwer zu bekämpfen, gefährlich.
  • Flugfeuer: Brennende Pflanzenteile werden über die Feuerfront getragen und entzünden jenseits neue Feuer (Einschließungsgefahr für Löschkräfte).
  • Ausbreitung: hängt von brennbarem Material, Wind und Gelände ab. Bergauf breitet sich Feuer schneller aus. Feuerbrücken (Unterwuchs, tiefe Äste) tragen das Feuer in die Kronen.
  • Die Ausbreitung beträgt selten mehr als 1 km/h. Ein gesunder Erwachsener kann einem Bodenbrand normalerweise entkommen. Vorsicht: Lärm, Rauch, Schadstoffe und Flugfeuer können desorientieren.

Richtiges Verhalten im Wald

  • Kein offenes Feuer außer an ausgewiesenen Plätzen. Nicht rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen (auch nicht aus dem Auto).
  • Keine Glasabfälle, sie können als Brennglas wirken.
  • Nicht über trockenem Untergrund parken.
  • Zufahrten zu Wald, Moor und Heide freihalten, Park- und Halteverbote beachten.
  • Bei akuter Waldbrandgefahr: Verbote für offenes Feuer und Betretensverbote beachten.
  • Caravan und Camping: auf Kochstellen (flatternde Gardinen), Heizungen (Sicherheitsabstand), offenes Feuer (Kerzen, Grill, Lagerfeuer) und Gasflaschen (undichte Anschlüsse) achten.

Brand melden

Wald- oder Flurbrand sofort über 112 oder Polizei 110 melden. Wichtig:

  • Wo brennt es? Möglichst genaue Ortsangabe. In Waldgebieten sind Notfallpunkte mit Identifikationsnummer ausgewiesen, sonst markante Geländepunkte beschreiben.
  • Wie brennt es? Bodenfeuer oder Vollfeuer? Nadel-, Laub- oder Mischwald? Starker Wind?
  • Sind Menschen in Gefahr? Gefährdete Gebäude?
  • Von wo melden Sie? Wenn möglich auf die Einsatzkräfte warten und einweisen.

Entstehungsbrand bekämpfen

Einen Entstehungsbrand bekämpft man mit allen Mitteln, wenn man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt:

  • Austreten kleiner Brandstellen
  • Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 m langen Ästen
  • Abdecken mit Sand, Kies oder Erdreich
  • Löschen mit Feuerlöschern

Leben geht vor Sachwerten! Bei Gefahr gegen den Wind in Sicherheit bringen.

Waldbrand in Brandenburg: Regeln und Zahlen

  • Brandenburg hat bundesweit die höchste Waldbrandgefährdung. Etwa ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands entsteht hier. Hauptursache ist fahrlässige Brandstiftung, vor allem weggeworfene Zigaretten.
  • Ganzjährig verboten (Waldgesetz Brandenburg, § 23): Rauchen im Wald, offenes Feuer im Wald oder weniger als 50 m vom Waldrand, Grillen an Seeufern in Waldnähe. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe. Verstöße kosten Bußgeld.
  • Fünf Waldbrandgefahrenstufen (seit 2014): 1 sehr gering, 2 gering, 3 mittel, 4 hoch, 5 sehr hoch. Der Deutsche Wetterdienst berechnet sie aus Wetter und Vegetation (Waldbrandgefahrenindex), nach Landkreisen. Sie werden täglich aktualisiert und von März bis September veröffentlicht.
  • Ab Stufe 4 kann die untere Forstbehörde den Wald in Ausnahmefällen für das Betreten sperren (Schilder beachten).
  • Früherkennung: Der Landesbetrieb Forst nutzt Kamerasysteme zur automatischen Rauchdetektion (Fire Watch, 108 Kamera-Systeme). Erkannte Brände gehen an die Feuerwehr-Leitstellen.
  • Parken: nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen, Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
  • Nach dem Löschen: Der Waldbesitzer ist zur Brandwache verpflichtet, die untere Forstbehörde kann sie übernehmen (kostenpflichtig).
  • Für Feuerwehrleute: Taktik, Ausrüstung und Sicherheit stehen im Bereich „Brandeinsätze“ (Seiten „Vegetationsbrand“).

Siehe auch