Wer sitzt wo im Fahrzeug, wie tritt die Mannschaft an der Einsatzstelle an, und worauf kommt es beim Aufstellen der Fahrzeuge an? Diese Seite fasst Kapitel 3 und 4 der FwDV 3 zusammen.
Sitzordnung: „Aufsitzen!“
Beim Ausrücken oder nach dem Kommando „Aufsitzen!“ hat jede Funktion ihren festen Platz im Fahrzeug. Die Vorschrift zeigt vier Varianten: Gruppe in der Gruppenkabine, Staffel in der Staffelkabine, Staffel in der Gruppenkabine und Trupp in der Truppkabine.

In der Gruppenkabine sitzen vorne Gruppenführer und Maschinist. In der ersten Reihe dahinter sitzen Angriffstrupp und Melder, ganz hinten Wasser- und Schlauchtrupp.
Antreteordnung: „Absitzen!“
An der Einsatzstelle sitzt die Mannschaft erst nach dem Kommando „Absitzen!“ des Einheitsführers ab. Danach tritt sie grundsätzlich hinter dem Fahrzeug an, mit etwa 2 Metern Abstand zum Heck:
- Reihe 1: Melder, A-Truppmann, W-Truppmann, S-Truppmann
- Reihe 2: Maschinist, A-Truppführer, W-Truppführer, S-Truppführer
- Gruppenführer: steht abgesetzt von den beiden Reihen (siehe Bild)
Beide Reihen stehen nebeneinander und verlaufen vom Fahrzeug weg. Melder und Maschinist stehen jeweils am dichtesten am Fahrzeug, dahinter folgen die Trupps in der Reihenfolge Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp.

Bei einer Staffel oder einem Selbstständigen Trupp ist die Antreteordnung gleich. Die Plätze der fehlenden Funktionen bleiben einfach frei.
Zum Schutz vor dem fließenden Verkehr kann es sinnvoll sein, auf der verkehrsabgewandten Seite abzusitzen und an anderer Stelle in derselben Ordnung anzutreten. Die Stelle bestimmt der Einheitsführer.
„Gefahr – Alle sofort zurück!“
Der Sinn dahinter: In der festen Aufstellung sieht der Einheitsführer auf einen Blick, ob alle da sind.
Fahrzeugaufstellung
Beim Eintreffen und Aufstellen der Fahrzeuge (und gegebenenfalls der Tragkraftspritze) muss sichergestellt sein, dass sie einsatzfähig und ungefährdet bleiben. Zu beachten sind zum Beispiel:
- Windrichtung
- Trümmerschatten
- fließender Verkehr
- Freileitungen und Fahrdrähte
- ausreichender Abstand zum Einsatzobjekt
Der Zugang zur Einsatzstelle und der Einsatzablauf dürfen nicht behindert werden. Hubrettungsfahrzeuge müssen jederzeit eingesetzt werden können, Rettungsdienst-Fahrzeuge müssen jederzeit an- und abfahren können.
Weite Wege zum Verteiler: Ist der Weg zwischen Löschfahrzeug und Verteiler schwierig oder lang (etwa mehr als fünf B-Druckschlauchlängen), werden die benötigten Geräte am Verteiler abgelegt: zum Beispiel Atemschutzgeräte, Strahlrohre, Schläuche, Leitern und Sanitätsgerät.