Fahrzeugkunde: Aufbau, Massen, Besatzung, Fahrerlaubnis

Fahrzeuge

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Feuerwehrfahrzeug besteht aus Fahrgestell mit Fahrerhaus und Aufbau (Geräteräume, Dachkästen, feuerwehrtechnische Beladung). Mannschaftsraum gehört je nach Bauart zum Fahrgestell oder zum Aufbau.
  • Normbezeichnung lesen: HLF 10 = Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug mit Pumpe FPN 10-1000 (10 bar Nennförderdruck, 1000 l/min Nennförderstrom). Bei TLF steht die Zahl für die Mindestmenge Wasser (TLF 4000 = mind. 4000 l), bei DLAK 23/12 für Rettungshöhe/Ausladung.
  • Besatzung schreibt man 1/2 (Trupp: 1 Führer + 2), 1/5 (Staffel), 1/8 (Gruppe), 1/1 (Fahrer + Maschinist).
  • Massenklassen (Leicht, Mittel, Super) legen fest, wie schwer ein Fahrzeug sein darf. Zulässige Gesamtmasse bestimmt die Fahrerlaubnis.
  • Feuerwehrführerschein: klein bis 4,75 t, groß bis 7,5 t, nur für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungszwecke der Freiwilligen Feuerwehr.
Fahrzeugnormen
DIN EN 1846-1 und -2, DIN 14530 (Löschfahrzeuge), DIN 14555 (Rüst- und Gerätefahrzeuge), DIN SPEC 14507 (Einsatzleitfahrzeuge)
Besatzungsschreibweise
1/1, 1/2 (Trupp), 1/5 (Staffel), 1/8 (Gruppe): Führer/Mannschaft
Massenklassen
Leicht (L) 3,0 bis 7,5 t, Mittel (M) 7,5 bis 16 t, Super (S) über 16 t
Hinweis
Die Beladungsangaben sind Auszüge aus der Normbeladung (Mindestausstattung nach bayerischer Norm). In Brandenburg und in deiner Wehr kann die Beladung abweichen, weil der Träger der Feuerwehr Zusatzbeladung bestellt. Maßgebend ist die Beladeliste deines Fahrzeugs. Funkrufnamen und Teilkennzahlen in Brandenburg stehen auf der Seite „Fahrzeugnamen verstehen“.

Aufbau und Bezeichnung

Aufbau eines Fahrzeugs

  • Fahrgestell mit Fahrerhaus und Aufbau mit Geräteräumen und Dachkästen. Je nach Bauart gehört der Mannschaftsraum zum Fahrgestell oder zum Aufbau.
  • Festeingebaute feuerwehrtechnische Ausstattung: Feuerlöschkreiselpumpe, Stromerzeuger, Druckzumischanlage (DZA) oder Druckluftschaumanlage (DLS, CAFS), maschinelle Zugeinrichtung.
  • Beladung: alles, was nicht fest eingebaut ist (Schläuche, Geräte, Leitern).
  • Geräteräume: Zählung vom Fahrerhaus beginnend nach hinten. Fahrerseite: ungerade Nummern (G1, G3, G5), Beifahrerseite: gerade Nummern (G2, G4, G6). Der Heckraum heißt meist GR (Geräteraum Rückseite).
  • Drehleiter: Rettungskorb, Hubrettungsausleger, Aufrichtrahmen, Drehgestell, Abstützungen, Hauptbedienstand.

Normbezeichnung richtig lesen

  • HLF 10: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug, eingebaute Pumpe FPN 10-1000 (FPN = Fire Pump Normal Pressure; 10 = Nennförderdruck in bar, 1000 = Nennförderstrom in l/min).
  • LF 20 KatS: Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz, Pumpe FPN 10-2000.
  • TLF 4000: Tanklöschfahrzeug mit mindestens 4.000 l Wasser.
  • DLAK 23/12: Drehleiter Automatisch mit Korb: 23 = Nennrettungshöhe in m, 12 = Nennausladung in m.
  • Zahl nach LF/HLF = Pumpen-Nennförderstrom in l/min geteilt durch 100.

Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge (DIN EN 1846-1)

  • Feuerlöschfahrzeuge: Löschfahrzeuge (mit Feuerlöschkreiselpumpe, im Regelfall Wasserbehälter und Beladung) und Sonderlöschfahrzeuge.
  • Hubrettungsfahrzeuge: Drehleitern und Hubarbeitsbühnen.
  • Rüst- und Gerätefahrzeuge, Gerätefahrzeuge Gefahrgut.
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehr.
  • Einsatzleitfahrzeuge.
  • Mannschaftstransportfahrzeuge und Nachschubfahrzeuge.
  • Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge (Kranwagen, Boote, Anhänger).

Kraftfahrzeug-Kategorien: 1 = straßenfähig, 2 = geländefähig (für alle Straßen, bedingt Gelände), 3 = geländegängig (querfeldein).

Besatzung und Massen

Besatzung 1/2, 1/5, 1/8

  • 1/1: Fahrzeugführer und Maschinist (zwei Personen).
  • 1/2: Trupp (ein Führer, zwei Mann = drei Personen), zum Beispiel TLF, DLK, RW.
  • 1/5: Staffel (sechs Personen), zum Beispiel TSF, MLF, KLF.
  • 1/8: Gruppe (neun Personen), zum Beispiel LF 10, LF 20.
  • Selbstständige taktische Einheit: Staffel oder Gruppe mit passender Beladung. Beladung für eine Gruppe (1/8) bei Staffelbesatzung heißt: Die Staffel wird zur Gruppe ergänzt.

Sitzordnung und Besatzung siehe Seite „Sitz- und Antreteordnung“.

Massen und Massenklassen

  • Leermasse: Fahrzeug mit Fahrer (75 kg), Betriebsstoffen und fest angebauten Ausrüstungen. Ohne Ersatzrad und Löschmittel.
  • Masse der Beladung (feuerwehrtechnisch), Masse der Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver), Masse der Besatzung (je Person 75 kg + 15 kg persönliche Ausrüstung = 90 kg, für den Fahrer wieder 75 kg abziehen).
  • Rechnerische Gesamtmasse = Leermasse + Beladung + Löschmittel + Besatzung.
  • Zulässige Gesamtmasse (zGM): höchste vom Hersteller angegebene Masse. Nicht überschreiten, sie bestimmt die Fahrerlaubnis. Nicht verwechseln mit der Gesamtmasse nach Norm.
  • Massenklassen (DIN EN 1846-1 und DIN SPEC 14502-1): Leicht L (3,0 bis 7,5 t, aufgeteilt in LI bis 4,75 t und LII 4,75 bis 7,5 t), Mittel M (7,5 bis 16 t: MI bis 9 t, MII 9 bis 14 t, MIII 14 bis 16 t), Super S über 16 t. Obergrenze der Klasse nicht überschreiten.

Fahrerlaubnis

Klassen und Feuerwehrführerschein

  • Klasse B: bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (nicht mehr als neun Personen einschließlich Fahrer).
  • Klasse C1: über 3.500 bis 7.500 kg.
  • Klasse C: über 3.500 kg, ohne obere Grenze.
  • Anhänger: mit BE, C1E, CE entsprechend.
  • Feuerwehrführerschein (Fahrberechtigung): keine eigene Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (und weiterer Einheiten des Katastrophenschutzes). Klein: Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t, auch mit Anhänger, wenn die Kombination 4,75 t nicht übersteigt. Groß: bis 7,5 t.
  • Gilt nur für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten und Fahrten zur Sicherung der Einsatzbereitschaft. Keine Privat- oder Vereinsfahrten.
  • Voraussetzung (nach Bayern-Fachinformation): mindestens zwei Jahre Klasse B, Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, THW oder einer Katastrophenschutzeinheit. Ausbildung mindestens 4 (klein) beziehungsweise 6 (groß) Einheiten zu je 45 Minuten.
  • Brandenburg: Es gilt die Fahrberechtigungsverordnung (FahrBV) des Landes, siehe Seite „MTF: Mannschaftstransportfahrzeug“.
  • Typische Zuordnung (Bayern-Tabelle): TSF bis 4,75 t mit kleinem Führerschein, TSF-W, TSF-L und MLF (LII) bis 7,5 t mit großem. LF 10, HLF 10, LF 20, HLF 20, TLF, DLK, RW: Klasse C.

Siehe auch