Das Wichtigste in Kürze
- Die FwDV 3 regelt, wie die taktischen Einheiten (Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe, Zug) im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten.
- Die Gruppe (1/8/9) ist die taktische Grundeinheit. Die Gliederung gilt auch für alle anderen Einsatzarten.
- Der Einsatzablauf folgt festen Kommandos: „Zum Einsatz fertig!“ (mit Bereitstellung) oder „Vor!“ (ohne Bereitstellung), am Ende „Zum Abmarsch fertig!“.
- Der Einheitsführer kann abweichen, wenn das zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
- Grundlage für das Leistungsabzeichen und die Truppausbildung.
- Titel
- Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- Stand
- Februar 2008
- Herausgeber
- Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)
- Taktische Einheiten
- Selbstständiger Trupp 1/2/3, Staffel 1/5/6, Gruppe 1/8/9, Zug in der Regel 22 Einsatzkräfte
- Aufbau
- 7 Kapitel: Allgemeines, Einheiten, Sitz- und Antreteordnung, Fahrzeugaufstellung, Einsatzablauf, Zug, Hilfeleistungseinsatz
Grundlagen
Löscheinsatz und Hilfeleistungseinsatz
Ein Löscheinsatz ist jede Tätigkeit, bei der Strahlrohre vorgenommen werden: Löschangriff, Schutz gefährdeter Menschen oder Objekte durch Abriegeln, Niederschlagen oder Abdrängen gefährlicher Dämpfe und Gase. Der Hilfeleistungseinsatz wehrt Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen ab, die zum Beispiel durch Explosionen, Überschwemmungen oder Unfälle entstehen, und schließt das Retten ein.
Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen (Atmung, Kreislauf, Herztätigkeit) und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.
Taktische Einheiten
Eine taktische Einheit besteht aus Mannschaft und Einsatzmitteln. Die Führer heißen Truppführer (eines Selbstständigen Trupps), Staffelführer, Gruppenführer und Zugführer, zusammen Einheitsführer.

- Gruppe: Gruppenführer, Maschinist, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp (1/8/9).
- Staffel: Staffelführer, Maschinist, Angriffstrupp, Wassertrupp (1/5/6).
- Selbstständiger Trupp: Truppführer, Maschinist, Truppmann (1/2/3).
- Zug: Zugführer, Zugtrupp (Führungsassistent, Melder, Fahrer; 1/2/3) und Gruppen, Staffeln oder Selbstständige Trupps, in der Regel 22 Einsatzkräfte.

Aufsitzen, Antreten, Aufstellen
Sitz- und Antreteordnung
Kapitel 3 legt fest, wer im Fahrzeug wo sitzt und wie die Mannschaft nach „Absitzen!“ hinter dem Fahrzeug antritt. Die Einzelheiten stehen auf den Seiten Sitz- und Antreteordnung und Taktische Einheiten im Bereich Funktionen.
Fahrzeugaufstellung
Die Fahrzeuge und die Tragkraftspritze müssen einsatzfähig und ungefährdet bleiben. Zu beachten sind Windrichtung, Trümmerschatten, fließender Verkehr, Freileitungen, Fahrdrähte und der Abstand zum Objekt. Zugang und Einsatzablauf dürfen nicht behindert werden, vor allem müssen Hubrettungsfahrzeuge und Rettungsdienst jederzeit zu- und abfahren können. Bei weiten Wegen (mehr als etwa fünf B-Druckschlauchlängen) werden die Geräte am Verteiler abgelegt.
Der Löscheinsatz
Grundsätzliches zum Einsatzablauf
Die Beschreibung geht von der Gruppe aus. Fehlen Einsatzkräfte, wird zuerst auf den Melder, dann auf den Schlauchtrupp, dann auf den Wassertrupp verzichtet. Ein Innenangriff mit Atemschutz ist nur mit Gruppe oder Staffel möglich, nicht mit einem Selbstständigen Trupp.
Einsatzgrundsätze (Kapitel 5.3)
- Angriffs- und Wassertrupp sollen mit Atemschutzgeräteträgern besetzt sein.
- Der Trupp geht im Gefahrenbereich gemeinsam vor. Der Truppführer ist für Auftrag und Sicherheit verantwortlich.
- Befehle werden wiederholt.
- Der Angriffstrupp rüstet sich auf Befehl schon während der Alarmfahrt mit Atemschutz aus.
- Wasserversorgung bei Fahrzeugen mit Tank: zuerst Fahrzeug – Verteiler, dann zur Wasserentnahmestelle. Sie muss schnell aufgebaut werden. Mit dem Innenangriff beginnt man erst bei ständiger Wasserabgabe.
- Fertige Trupps melden sich beim Einheitsführer.
- „Gefahr – Alle sofort zurück!“: jeder gibt das Kommando weiter, alle sammeln sich am Fahrzeug, der Einheitsführer prüft die Vollzähligkeit.
Mit und ohne Bereitstellung
Mit Bereitstellung: Der Einheitsführer legt zunächst nur Wasserentnahmestelle und Verteiler fest und befiehlt „Zum Einsatz fertig!“. Ohne Bereitstellung: Nach kurzer Lageschilderung folgen Wasserentnahmestelle, Verteiler, Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel, Weg und „Vor!“.
Einsatzvarianten
Kapitel 5.5 beschreibt den Ablauf Schritt für Schritt für die Wasserentnahme aus Hydranten (mit und ohne Bereitstellung), die Wasserentnahme aus offenem Gewässer mit Saugschläuchen, den Einsatz mit B-Rohr, Schaumrohr und Schnellangriff.
Rücknahme und Abschluss
Rücknahme oder Stellungswechsel eines Strahlrohrs befiehlt der Einheitsführer. Der Truppführer ruft „Rohr Wasser halt!“, die Einsatzkraft am Verteiler schließt langsam den Abgang, nach dem Stellungswechsel folgt „Rohr Wasser marsch!“. Zum Abschluss befiehlt der Einheitsführer „Zum Abmarsch fertig!“. Der Maschinist meldet „Fahrzeug fahrbereit!“.
Der Zug und die Hilfeleistung
Einsatz eines Zuges
Der Zug kann selbstständig eingesetzt werden (Zugführer ist Einsatzleiter) oder unter einer übergeordneten Leitung. Die Einheitsführer melden sich nach dem Eintreffen beim Zugführer und erhalten ihren Befehl. Der Befehl des Zugführers enthält mindestens Einheit und Auftrag. Mittel, Ziel und Weg nur, wenn sie zur Klarheit beitragen (Auftragstaktik). Ergänzend sind Lage, Durchführung, Versorgung sowie Führung und Kommunikation möglich.
Hilfeleistungseinsatz
Die Funktionen haben besondere Aufgaben (Angriffstrupp rettet und leistet Erstversorgung). Die Einsatzgrundsätze (Kapitel 7.2): Eigensicherung, Betreuung der zu rettenden Person, Erstversorgung hat oberste Priorität, Sicherung gegen Verkehr, Lasten, Brand, herabfallende Teile, Dunkelheit und Betriebsstoffe, Ordnung des Raumes mit Absperr- und Arbeitsbereich, Ablageflächen. Mehr dazu: Ablauf Hilfeleistungseinsatz.
Hinweis zum Download
Der Download-Link führt zur Seite der Feuerwehr Lernbar Bayern. Dort steht neben der FwDV 3 auch ein Dokument „FwDV 3: Ergänzungen“. Das sind bayerische Festlegungen und sie gelten in Brandenburg nicht. Maßgeblich ist die FwDV 3 selbst und, was die Ausbildung in deiner Wehr dazu vorgibt.