Übergriffe auf Einsatzkräfte

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenschutz geht vor Patientenwohl. Wer bedroht oder angegriffen wird, zieht sich zurück. Die Polizei löst die Lage auf, danach wird geholfen.
  • Konflikte entstehen aus Kommunikation: klare Sprache, Handlungen erklären, nicht über Betroffene hinweg im Fachjargon sprechen.
  • Gefahrenradar: Umgebung beobachten, Rückzugsweg planen und frei halten, Aufgaben im Team klar verteilen.
  • Standardeinsatzregel „Übergriff“: verschlüsselter Notruf an die Leitstelle löst eine festgelegte Reaktion aus, spätestens ab Stufe 2 übernimmt die Polizei.
  • Danach: ernst nehmen, nachbesprechen (freiwillig, höchstens 30 Minuten), melden, Unfallanzeige, Anzeige erstatten, psychologische Erstbetreuung.
  • Keine Selbstverteidigung und keine Waffen (kein Pfefferspray, kein Schlagstock). Aus Sicht der Unfallversicherung ist der Rückzug der bessere Schutz.
Definition
Beschimpfen, Bedrohen oder Angreifen bei der Arbeit, auch auf dem Weg dorthin
Stufe 0
Normale oder kontroverse Einsatzsituation
Stufe 1
Verbale Aggression, Sachbeschädigung, Anweisungen nicht befolgt
Stufe 2
Körperliche Gewalt, eindeutige Bedrohung oder Nötigung, Polizei nötig
Stufe 3
Waffen, Amoklauf, Geiselnahme, Überfall
Nachbesprechung
Freiwillig, höchstens 30 Minuten, zeitnah
Grundsatz
Eigenschutz vor Patientenwohl

Was ist ein Übergriff?

Die Europäische Union nennt Gewalt am Arbeitsplatz alle Vorfälle, bei denen Beschäftigte im Zusammenhang mit der Arbeit missbraucht, bedroht oder angegriffen werden, auch auf dem Weg von und zur Arbeit, einschließlich der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Drohung. Auch verbale Übergriffe haben Folgen: von akuter Belastungsreaktion bis zur posttraumatischen Belastungsstörung, dazu Fehlzeiten, Motivationsverlust und Austritte. Die Verantwortung liegt bei der Leitung (Träger, Führung): Sie muss in der Gefährdungsbeurteilung, auch bei psychischer Belastung, Maßnahmen festlegen, Qualifizierung und Hilfsangebote bereithalten und Hinweise ernst nehmen.

Wie entstehen Konflikte?

  • Ein Konflikt ist ein Treffen unvereinbarer Interessen oder Ansichten. Meist löst man ihn durch Kommunikation, sonst kann er eskalieren.
  • Eskalation braucht drei Bedingungen: Schadenserleben (jemand fühlt sich benachteiligt), Schuldzuweisung (er unterstellt Absicht) und Behauptungswille (er will sich auch gegen Widerstand durchsetzen). Es wird kritisch, wenn jemand durch das Verhalten der Einsatzkräfte (respektlos empfundener Ton, Befehlsformen) glaubt, bedroht zu werden, oder durch Vorerkrankung oder Drogen das Verhalten falsch deutet.
  • Interkulturell: Alltägliche Handlungen können als Geringschätzung wirken, zum Beispiel Straßenschuhe in der Wohnung, Handzeichen, Händeschütteln.
  • Alkohol und Drogen: Unberechenbarkeit, geringere Aufmerksamkeit und Geduld. Der typische Täter bei Angriffen auf Rettungskräfte ist nach einer Studie ein männlicher Patient zwischen 20 und 39 Jahren unter Alkoholeinfluss. Alkohol ist Auslöser und Verstärker, nicht Motiv.
  • Konfliktpotenzial erkennbar bei Meldung von Alkohol oder Drogen, Menschenansammlungen (Diskothek, Demo, Volksfest), Uhrzeit und Ort. Dann hilft eine zusätzliche Beobachtungsperson, die den Überblick behält, moderiert, die Stimmung erfasst und warnt.

Gute Kommunikation und Einsatzgrundsätze

  1. Gefahrenbewusstsein: Jede Lage ernst nehmen, auch scheinbar harmlose. Nicht von Äußerlichkeiten täuschen lassen. Umgebung, Betroffene und Dritte beobachten (Gefahrenradar). Abstumpfung vermeiden. Agieren statt Reagieren, Standardregeln anwenden, Rückzugsweg planen und frei halten, Teamkommunikation und Leitstelle halten. Jeder im Team muss wissen, wer was tut. Wer ein Gebäude betritt, behält die räumliche Orientierung.
  2. Professionell handeln: Unkalkulierbares Risiko meiden, Distanz wahren, Rückzug planen, Herr der Lage bleiben und die Kontrolle über sich behalten, mehrere Lösungswege bereithalten.
  3. Deeskalieren: Neben der Hilfe ist das Ziel, Übergriffe zu vermeiden. Bei unklarer Lage verschlüsselter Notruf und geordneter Rückzug. Eigenschutz geht vor Patientenwohl.
  4. Maßnahmenbegleitende Kommunikation: Einfache, klare Sprache, Handlungen und ihren Zweck erklären, kein Parallelgespräch im Fachjargon an der Person vorbei.
  5. Was man nicht tun sollte: überheblich auftreten (Mimik, Gestik, Körperhaltung), unablässig laut reden, unsicher wirken (kein Blickkontakt, leise Stimme, schwammige Worte), aggressiv werden (anstarren, schreien, beleidigen).

Aachener Modell: Vier Gefährdungsstufen

Das Modell passt die Reaktion an die Art der Gewalt an.

  • Stufe 0: normale oder kontroverse Lage (zum Beispiel Räumung eines verrauchten Bereichs). Vorbereitung: Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Unterweisung, Gesprächsführung und interkulturelle Kompetenz, Stress-Umgang. Einsatz: Kommunikationsstrategie, Aufmerksamkeit im Team.
  • Stufe 1: verbale Aggression, Weigerung, Anweisungen zu folgen, Beschimpfung, Sachbeschädigung. Vorbereitung: Informationen zu Selbsthilferechten und Straftatbeständen, Seminar „Umgang mit Aggressionen“, Deeskalationstraining, Standardeinsatzregel „Übergriff“, Leitstelle unterweisen. Einsatz: Fluchtmöglichkeiten erkunden, Grenzen aufzeigen, bei Bedarf verschlüsselt melden. Danach Nachbesprechung, bei Bedarf Meldebogen und Unfallmeldung. Oft ist hier schon die Polizei nötig.
  • Stufe 2: körperliche Gewalt, eindeutige Bedrohung oder Nötigung (Schubsen, Treten, Beißen, Anspucken, Eindringen in den Rettungswagen zur „Patientenbefreiung“, Manipulation der Löschwasserversorgung). Sicherheit und Konfliktlösung müssen die Polizei sicherstellen. Sofort verschlüsselt melden, Eigenschutz vor Fremdschutz, Rückzug, Opferschutz, psychologische Erstbetreuung, Dokumentation und Unfallmeldung.
  • Stufe 3: Waffen, Amoklauf, Geiselnahme, Überfall. Rückzug aus dem Gefahrenbereich, anrückende Kräfte warnen, sichere Bereitstellungsräume festlegen, alle Maßnahmen nur in Absprache mit der Polizei. Danach psychologische Notfallversorgung.

Vorbereitung durch die Organisation

  • Technik und Daten: zuverlässige, möglichst redundante Kommunikation, gute Objektdaten (Zugänge, Hinterhöfe).
  • Standardisierte Abläufe und klare Verantwortung.
  • Leitstelle sensibilisieren: Schon bei der Notrufannahme bedrohliche Lagen erkennen und Besatzungen früh warnen, gegebenenfalls mehr Kräfte oder Polizei gleichzeitig disponieren, idealerweise mit hinterlegtem Algorithmus.
  • Standardeinsatzregel „Übergriff“: zum Beispiel verschlüsselter Notruf (Funk, Status oder Telefon), der unbemerkt abgesetzt wird und eine definierte Reaktion auslöst.
  • Mit Polizei und Ordnungsamt Abläufe abstimmen: Runder Tisch, gemeinsame Übungen, Standardregeln, schneller Informationsaustausch bei Gefahren.
  • Meldesystem für Beleidigungen und Zwischenfälle, zentrale Ansprechperson für Erfassung, Auswertung und Strafverfolgung, Rechtsbeistand für Betroffene. Ein Meldebogen „Übergriff“ liegt als Muster vor.
  • Erstbetreuung durch geschulte Personen (intern oder extern) vorbereiten, damit Betroffene sich nicht „zurückgelassen“ fühlen.
  • Qualifizierung: Kommunikation, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Stressumgang, Konflikterkennung in der Notrufannahme, Rechtsfragen (Notwehr, Straftatbestände, Aufnahmen durch Dritte), Eigensicherung (Gefahrenradar, Waffen erkennen, Abstände, Rückzugsweg, geordneter Rückzug).
  • Besondere Lagen: Karneval, Fußballspiele, Demonstrationen und Feste sind planbar. In der Gefährdungsbeurteilung Art der Veranstaltung, Teilnehmer, Alkohol, Parallelveranstaltungen und Erfahrungen berücksichtigen, Kräfte rechtzeitig informieren, Fußstreifen verstärken, gefährdete Orte meiden. Einsatzkräfte sind neutrale Hilfspersonen, keine Vertreter des Staates. Einsatzmittel nicht in polizeiliche Sammelpunkte einplanen. Körper- und Gesichtsschutz bereitstellen, aktive Bewaffnung vermeiden.

Selbstverteidigung, Notwehr und Hilfsmittel

  • Selbstverteidigungskurse und „Fixieren und Neutralisieren“ halten die Unfallversicherungen für nicht zielführend oder sogar abzuraten. Kampftechniken müssen ständig geübt werden, ein einmaliger Kurs gaukelt falsche Sicherheit vor und verleitet zum Eingreifen statt zum Rückzug. Unter Drogen- oder Alkoholeinfluss reagieren Menschen auf Fixierung unberechenbar. Von Einsatzkräften kann man nicht verlangen, dass sie sich an Handgreiflichkeiten beteiligen. Sinnvoll sind einfache Flucht- und Abwehrtechniken, mit denen man sich befreien kann, notfalls mit Hilfe von Polizeiausbildung.
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): Hilfe muss zumutbar sein, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr. Wer nicht hilft, weil der Betroffene ihn angreift oder ernsthaft damit droht, macht sich nicht strafbar. Die Polizei löst die Gefährdungslage, dann wird geholfen.
  • Notwehr (§ 32 StGB): Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Der Angriff steht unmittelbar bevor, findet statt oder dauert an. Die Abwehr muss geeignet sein, den Angriff sofort zu beenden, und bei mehreren Mitteln gilt das mildeste geeignete.
  • Hilfsmittel: Eigenmächtiges Mitführen oder Einsetzen von Handschellen, Kabelbindern zur Fixierung, Pfefferspray oder Elektroimpulsgeräten ist für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr teilweise unzulässig, und für Reizstoffgeräte, Elektroimpulsgeräte und Schreckschusswaffen braucht man mindestens einen kleinen Waffenschein. Die Selbstgefährdung (zum Beispiel falsche Windrichtung beim Pfefferspray) ist hoch, im Stress wird sie unterschätzt.

Nach einem Übergriff

  • Ernst nehmen, nicht verharmlosen. Betroffene sollen ihre Erlebnisse berichten dürfen, nicht nur die Sicht der Führung zählt.
  • Nachbesprechung gleich nach Einsatz- oder Schichtende durch die Führungskraft: alle Beteiligten, freiwillig, Gruppengespräch mit Respekt, höchstens 30 Minuten. Auch Eigensicherheit und Verbesserungen ansprechen. Führungskräfte sollten dafür geschult sein.
  • Dokumentieren im Einsatzbericht oder Wachbuch mit Ort und Ereignis und den Betroffenen, zusätzlich mit dem Meldebogen „Übergriff“.
  • Unfallmeldung: Übergriffe mit erkennbaren Verletzungen oder Traumatisierung sind Arbeitsunfälle. Eintrag ins Verbandbuch, Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger, besonders bei mehr als 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit.
  • Strafanzeige gegen die Tatperson stellt die Organisation konsequent, nicht die Einsatzkraft allein.
  • Nachsorge: Bei Verhaltensänderungen entscheidet die Führungskraft über Maßnahmen und motiviert zur Annahme von Hilfe, auch langfristig therapeutisch. Der Unfallversicherungsträger unterstützt, auch durch das Psychotherapeutenverfahren der DGUV (zügige psychotherapeutische Hilfe nach Arbeitsunfällen). Zusätzlich gibt es interne Angebote, siehe die Seite zur Einsatznachsorge.

Siehe auch