Begaste Container

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Transportcontainer sind begast (Schädlingsbekämpfung), vor allem mit pflanzlicher Ladung aus Übersee (Holz, Textilien). Begasungsmittel sind hochgiftig, teils erstickend und können explosionsfähig sein.
  • Erkennen: Begasungswarnzeichen („Fumigated“) zusammen mit UN 3359. Bei ungekennzeichneten Containern Ladungspapiere prüfen, ob der Inhalt pflanzlichen Ursprungs aus Übersee ist.
  • Absperren im Umkreis von 10 m, Umgebung räumen, Zündquellen vermeiden. Luft im Inneren von außen prüfen (Sonde durch die Türdichtung).
  • Container nur mit umluftunabhängigem Atemschutz öffnen und belüften. Filter wirken nicht bei allen Begasungsmitteln.
  • Freigabe nur durch den Befähigungsscheininhaber (nach TRGS 512).

Erkennen

  • Begasungswarnzeichen mit UN 3359. Der Container trägt nicht die UN-Nummer des Begasungsmittels (zum Beispiel 2199 für Phosphorwasserstoff).
  • Ungekennzeichnete Container: Ladungspapiere kontrollieren (pflanzlicher Ursprung, Übersee), dann steigt das Risiko.
  • Weitere Hinweise: verschlossene Belüftungsöffnungen (zugeklebt), zerstörte Kennzeichnung, eine Person wurde beim Öffnen oder Entladen bewusstlos, knoblauchartiger Geruch (nur bei Phosphorwasserstoff in höherer Konzentration).

Gefahren

  • Explosionsgefahr in geschlossenen, begasten Containern.
  • Hochgiftige und erstickende Begasungsmittel.
  • Starker Pilzbefall bei Holz (mindestens FFP3-Maske).

Einsatz

  1. Im Umkreis von 10 m absperren, Umgebung räumen, Zündquellen vermeiden.
  2. Luft im Inneren von außen prüfen, zum Beispiel mit einer Sonde durch die Türdichtung. Bei positivem Ergebnis die Arbeitsschutzbehörde und den Befähigungsscheininhaber nach TRGS 512 benachrichtigen.
  3. Öffnen und Belüften nur mit umluftunabhängigem Atemschutz, Atemfilter sind nicht bei allen Begasungsmitteln wirksam.
  4. Im Container nach Resten der Begasung suchen (Dosen, Beutel, Tabletten).
  5. Fracht kann tagelang ausgasen: an einem gut belüfteten Ort lagern, auch sie im Umkreis von 10 m absperren.
  6. Einsatzabschluss: nur der Befähigungsscheininhaber gibt frei, gegebenenfalls Transporteur und Empfänger informieren.

Messen

  • Zuerst Ex-Messung, dann Prüfröhrchen, bei negativem Ergebnis vor dem Betreten ohne Atemschutz auch den Sauerstoff prüfen. Konzentrationen bis in den Ex-Bereich sind möglich.
  • Bekanntes Mittel: spezifisches Prüfröhrchen. Unbekannt: Simultantest für Begasungsmittel, soweit vorhanden (Messen bei Gefahrstofflagen).

Typische Begasungsmittel

  • Methylbromid: farb- und geruchlos, schwerer als Luft, Ex-Bereich etwa 8,6 bis 20 Vol.-%.
  • Phosphorwasserstoff: gasförmig, im Container meist als Tablette, die mit Luftfeuchtigkeit reagiert. In höheren Konzentrationen Geruch nach Knoblauch oder Karbid, dann Gesundheitsgefahr. Ex-Bereich ab etwa 1 Vol.-%.
  • Sulfuryldifluorid: farb- und geruchlos.
  • Außerdem möglich: Chlorpikrin, Cyanwasserstoff, Formaldehyd, Ammoniak, Ethylendibromid, Ethylformiat.

Was heißt das für dich?

  • Ein Container aus Übersee mit Holz oder Textilien kann begast sein, auch ohne Zeichen.
  • Nie ohne Messung und Atemschutz öffnen. Außen messen, außen belüften.
  • Freigabe hat nur der Fachmann.

Siehe auch: Messen bei Gefahrstofflagen, Kennzeichnung, Schutzausrüstung.

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Kennzeichnung
Begasungswarnzeichen und UN 3359, nicht die UN-Nummer des Begasungsmittels
Absperrung
10 m um den Container, auch um die ausgeräumte Fracht
Messfolge
Erst Ex-Messung, dann Prüfröhrchen, dann Sauerstoff prüfen
Phosphorwasserstoff
Knoblauch- oder Karbidgeruch in höheren Konzentrationen, Ex-Bereich ab etwa 1 Vol.-%
Methylbromid
Farb- und geruchlos, schwerer als Luft, Ex-Bereich etwa 8,6 bis 20 Vol.-%
Freigabe
Nur durch den Befähigungsscheininhaber

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