Das Wichtigste in Kürze
- Viele Transportcontainer sind begast (Schädlingsbekämpfung), vor allem mit pflanzlicher Ladung aus Übersee (Holz, Textilien). Begasungsmittel sind hochgiftig, teils erstickend und können explosionsfähig sein.
- Erkennen: Begasungswarnzeichen („Fumigated“) zusammen mit UN 3359. Bei ungekennzeichneten Containern Ladungspapiere prüfen, ob der Inhalt pflanzlichen Ursprungs aus Übersee ist.
- Absperren im Umkreis von 10 m, Umgebung räumen, Zündquellen vermeiden. Luft im Inneren von außen prüfen (Sonde durch die Türdichtung).
- Container nur mit umluftunabhängigem Atemschutz öffnen und belüften. Filter wirken nicht bei allen Begasungsmitteln.
- Freigabe nur durch den Befähigungsscheininhaber (nach TRGS 512).
Erkennen
- Begasungswarnzeichen mit UN 3359. Der Container trägt nicht die UN-Nummer des Begasungsmittels (zum Beispiel 2199 für Phosphorwasserstoff).
- Ungekennzeichnete Container: Ladungspapiere kontrollieren (pflanzlicher Ursprung, Übersee), dann steigt das Risiko.
- Weitere Hinweise: verschlossene Belüftungsöffnungen (zugeklebt), zerstörte Kennzeichnung, eine Person wurde beim Öffnen oder Entladen bewusstlos, knoblauchartiger Geruch (nur bei Phosphorwasserstoff in höherer Konzentration).
Gefahren
- Explosionsgefahr in geschlossenen, begasten Containern.
- Hochgiftige und erstickende Begasungsmittel.
- Starker Pilzbefall bei Holz (mindestens FFP3-Maske).
Einsatz
- Im Umkreis von 10 m absperren, Umgebung räumen, Zündquellen vermeiden.
- Luft im Inneren von außen prüfen, zum Beispiel mit einer Sonde durch die Türdichtung. Bei positivem Ergebnis die Arbeitsschutzbehörde und den Befähigungsscheininhaber nach TRGS 512 benachrichtigen.
- Öffnen und Belüften nur mit umluftunabhängigem Atemschutz, Atemfilter sind nicht bei allen Begasungsmitteln wirksam.
- Im Container nach Resten der Begasung suchen (Dosen, Beutel, Tabletten).
- Fracht kann tagelang ausgasen: an einem gut belüfteten Ort lagern, auch sie im Umkreis von 10 m absperren.
- Einsatzabschluss: nur der Befähigungsscheininhaber gibt frei, gegebenenfalls Transporteur und Empfänger informieren.
Messen
- Zuerst Ex-Messung, dann Prüfröhrchen, bei negativem Ergebnis vor dem Betreten ohne Atemschutz auch den Sauerstoff prüfen. Konzentrationen bis in den Ex-Bereich sind möglich.
- Bekanntes Mittel: spezifisches Prüfröhrchen. Unbekannt: Simultantest für Begasungsmittel, soweit vorhanden (Messen bei Gefahrstofflagen).
Typische Begasungsmittel
- Methylbromid: farb- und geruchlos, schwerer als Luft, Ex-Bereich etwa 8,6 bis 20 Vol.-%.
- Phosphorwasserstoff: gasförmig, im Container meist als Tablette, die mit Luftfeuchtigkeit reagiert. In höheren Konzentrationen Geruch nach Knoblauch oder Karbid, dann Gesundheitsgefahr. Ex-Bereich ab etwa 1 Vol.-%.
- Sulfuryldifluorid: farb- und geruchlos.
- Außerdem möglich: Chlorpikrin, Cyanwasserstoff, Formaldehyd, Ammoniak, Ethylendibromid, Ethylformiat.
Was heißt das für dich?
- Ein Container aus Übersee mit Holz oder Textilien kann begast sein, auch ohne Zeichen.
- Nie ohne Messung und Atemschutz öffnen. Außen messen, außen belüften.
- Freigabe hat nur der Fachmann.
Siehe auch: Messen bei Gefahrstofflagen, Kennzeichnung, Schutzausrüstung.
Lizenz und Quellenhinweis
Diese Seite beruht zum Teil auf Inhalten des Einsatzleiterwikis (Autorinnen und Autoren: siehe Versionsgeschichte der jeweiligen Wiki-Artikel), veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.
Änderungen: Die Inhalte wurden umformuliert, gekürzt und neu gegliedert.
Lizenz dieser Seite: Entsprechend der Share-Alike-Bedingung wird auch diese Seite unter CC BY-SA 4.0 bereitgestellt. Sie darf unter dieser Lizenz mit Namensnennung weitergegeben und bearbeitet werden. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
- Kennzeichnung
- Begasungswarnzeichen und UN 3359, nicht die UN-Nummer des Begasungsmittels
- Absperrung
- 10 m um den Container, auch um die ausgeräumte Fracht
- Messfolge
- Erst Ex-Messung, dann Prüfröhrchen, dann Sauerstoff prüfen
- Phosphorwasserstoff
- Knoblauch- oder Karbidgeruch in höheren Konzentrationen, Ex-Bereich ab etwa 1 Vol.-%
- Methylbromid
- Farb- und geruchlos, schwerer als Luft, Ex-Bereich etwa 8,6 bis 20 Vol.-%
- Freigabe
- Nur durch den Befähigungsscheininhaber