Das Wichtigste in Kürze
- Die orangefarbene Warntafel zeigt oben die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl), unten die UN-Nummer. Erste Ziffer: 2 Gas, 3 Flüssigkeit, 4 Feststoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 7 radioaktiv, 8 ätzend, 9 spontane heftige Reaktion.
- Doppelte Ziffer = stärkere Gefahr (zum Beispiel 33 leicht entzündbar). X davor = reagiert gefährlich mit Wasser. Angehängte Null = eine Ziffer reicht (30, 80).
- Gefahrzettel und Großzettel zeigen die Klasse 1 bis 9 als Symbol. Verpackungsgruppe (bei Klasse 3 I bis III) beschreibt die Gefahrenhöhe.
- Ohne Tafel kann trotzdem Gefahrgut dabei sein: begrenzte und freigestellte Mengen, Stückgut ohne Nummern. Das Beförderungspapier (auch elektronisch, Kennzeichen „e“) liefert die Details.
- Aus der Ferne lesen, Fernglas, melden, nachschlagen, Fachberater. Bei X kein Wasser ohne Fachberatung.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und die Übereinkommen ADR (Straße), RID (Eisenbahn) und ADN (Binnenschiff)
- Hinweis
- Die Kennzeichnungen sind bundes- und europaweit einheitlich (ADR, RID, ADN, CLP, StrlSchV). Bewertung und Maßnahmen im Einsatz (Gefahrenbereich, Schutzausrüstung, Fachberater) richten sich nach FwDV 500, den Weisungen des Trägers und der Leitstelle.
Warntafel und Zahlen
Die orangefarbene Warntafel
- Ohne Nummern (nur orange): allgemeiner Hinweis auf gefährliche Güter, vorne und hinten, zum Beispiel bei Stückgut und Mehrkammer-Tankfahrzeugen.
- Mit Nummern: vorne und hinten, ggf. seitlich, an Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Tankcontainern und bei Gefahrgut in loser Schüttung. Oben: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr. Unten: UN-Nummer des Stoffes.
- Ziffern oben: 2 Gas (Druck oder chemische Reaktion), 3 Entzündbarkeit flüssiger Stoffe (Dämpfe) und Gase oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, 5 oxidierend (brandfördernd), 6 giftig oder ansteckungsgefährlich, 7 radioaktiv, 8 ätzend, 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion, X reagiert gefährlich mit Wasser.
- Doppelte Ziffer = Zunahme der Gefahr. Angefügte Null, wenn eine Ziffer die Gefahr ausreichend beschreibt.
- Kombination: Hauptgefahr zuerst, Nebengefahren danach (zum Beispiel 336: leicht entzündbar und giftig).
- Klasse 1 (Explosive Stoffe): meist Versandstücke mit Tafeln ohne Nummern. Bei Tanks steht dort die Unterklasse mit Verträglichkeitsgruppe (zum Beispiel 1.5D).
Wichtige Kombinationen (Auswahl aus ADR)
Gase: 20 erstickendes Gas ohne Nebengefahr, 22 tiefgekühlt, erstickend, 223 tiefgekühlt, entzündbar, 225 tiefgekühlt, oxidierend, 23 entzündbares Gas, 239 entzündbares Gas, kann spontan heftig reagieren, 25 oxidierendes Gas, 26 giftiges Gas, 263 giftig, entzündbar, 265 giftig, oxidierend, 268 giftig, ätzend, 28 ätzendes Gas.
Flüssigkeiten (3): 30 entzündbar (Flammpunkt 23 bis 60 °C), 33 leicht entzündbar (unter 23 °C), 333 pyrophor, 336 leicht entzündbar und giftig, 338 leicht entzündbar und ätzend, X338 dazu mit Wasser gefährlich reagierend, 339 kann spontan heftig reagieren, 36 schwach giftig, 38 schwach ätzend, 368 giftig und ätzend, 323 reagiert mit Wasser unter Bildung entzündbarer Gase, X323 gefährlich.
Feste Stoffe (4): 40 entzündbar, selbsterhitzungsfähig oder selbstzersetzlich, 423 reagiert mit Wasser und bildet entzündbare Gase, X423 gefährlich, 43 selbstentzündlich (pyrophor), 44 entzündbar, geschmolzen.
Oxidierend und organische Peroxide (5): 50 oxidierend, 55 stark oxidierend, 539 entzündbares organisches Peroxid, 556, 558, 559 stark oxidierend und giftig, ätzend oder spontan reagierend, 56 oxidierend, giftig, 58 oxidierend, ätzend.
Giftig (6): 60 giftig oder schwach giftig, 606 ansteckungsgefährlich, 63 giftig, entzündbar, 66 sehr giftig, 663, 664, 665, 668, 669 sehr giftig mit Nebengefahr (entzündbar, oxidierend, ätzend), 68 giftig und ätzend, 69 kann spontan heftig reagieren.
Radioaktiv (7): 70 radioaktiv, 78 radioaktiv und ätzend, 768 radioaktiv, giftig, ätzend.
Ätzend (8): 80 ätzend oder schwach ätzend, X80 reagiert gefährlich mit Wasser, 83 ätzend und entzündbar, 86 ätzend und giftig, 88 stark ätzend, X88 gefährlich mit Wasser, 883, 884, 885, 886 stark ätzend mit Nebengefahr, 89 kann spontan heftig reagieren.
Sonstiges (9): 90 umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe, 99 verschiedene gefährliche erwärmte Stoffe.
Die vollständige Liste steht im ADR. Im Einsatz nachschlagen (Datenbank, Leitstelle).
Gefahrzettel und Papiere
Gefahrzettel und Großzettel nach Klassen
Auf Versandstücken als Gefahrzettel, auf Fahrzeugen und Containern als Großzettel (Placard).
- Klasse 1 Explosive Stoffe: 1.1 massenexplosionsfähig (Explosion erfasst nahezu die ganze Ladung gleichzeitig), 1.2 Splitter-, Spreng- und Wurfstücke, nicht massenexplosionsfähig, 1.3 Brandgefahr mit geringer Luftdruck- oder Splitterwirkung, 1.4 nur geringe Gefahr, auf das Versandstück beschränkt, 1.5 sehr unempfindlich, aber massenexplosionsfähig, 1.6 extrem unempfindliche Gegenstände. Dazu die Verträglichkeitsgruppe (Buchstaben A bis L ohne I, N, S), die regelt, was zusammengepackt werden darf.
- Klasse 2 Gase: 2.1 entzündbar, 2.2 nicht entzündbar und nicht giftig, 2.3 giftig.
- Klasse 3 Entzündbare Flüssigkeiten, nach Verpackungsgruppe: I Siedebeginn unter 35 °C, II Flammpunkt unter 23 °C und Siedebeginn über 35 °C, III Flammpunkt 23 bis 60 °C und Siedebeginn über 35 °C.
- Klasse 4.1: leicht brennbare Feststoffe, selbstzersetzliche, desensibilisierte explosive, polymerisierende Stoffe. 4.2 Selbstentzündlich: pyrophore Stoffe entzünden sich in Berührung mit Luft binnen fünf Minuten, selbsterhitzungsfähige nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) nach Stunden oder Tagen. 4.3: bilden mit Wasser entzündbare Gase.
- Klasse 5.1 Oxidierend: selbst nicht unbedingt brennbar, aber Sauerstoffabgabe verursacht oder unterstützt Brände. 5.2 Organische Peroxide: können sich exotherm zersetzen (Wärme, Verunreinigungen, Reibung, Stoß), dann schädliche oder entzündliche Gase, explosionsartig unter Einschluss, viele brennen heftig, schwere Augenschäden, teils Temperaturkontrolle beim Transport.
- Klasse 6.1 Giftig: schon bei einmaliger oder kurzer Einwirkung kleiner Mengen gesundheitsschädlich oder tödlich (Einatmen, Haut, Verschlucken). 6.2 Ansteckungsgefährlich: enthalten Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze, Prionen).
- Klasse 7 Radioaktiv: eigene Zettel je nach Kategorie (siehe Seite „Strahlenschutz“).
- Klasse 8 Ätzend: schädigt die Haut irreversibel oder zerstört Güter und Transportmittel, auch Stoffe, die erst mit Wasser oder Luftfeuchte ätzende Flüssigkeiten oder Dämpfe bilden.
- Klasse 9 Verschiedene: zum Beispiel gesundheitsgefährdender Feinstaub, Stoffe, die im Brand Dioxine bilden, umweltgefährdende Stoffe, erwärmte Stoffe, Lithiumbatterien, Rettungsmittel.
Zusätzliche Kennzeichen
- Umweltgefährdender Stoff.
- Erwärmte Stoffe: flüssig bei oder über 100 °C oder fest bei oder über 240 °C.
- Erstickungsgefahr: Fahrzeug oder Container mit Kühl- oder Konditionierungsmitteln (zum Beispiel „Kohlendioxid, fest“, Trockeneis).
- Begaste Einheit (zum Beispiel Container mit Begasungsmittel).
- Ausrichtungspfeile: Versandstück muss aufrecht stehen.
Beförderungspapier, begrenzte und freigestellte Mengen
- Beförderungspapier: muss im Fahrzeug mitgeführt werden und gibt Art und Menge der Ladung. Elektronisches Beförderungspapier (Smartphone, Tablet): Das Fahrzeug trägt vorne und hinten oder an beiden Zugängen zum Führerhaus das Piktogramm „e“. Funktioniert das Gerät nach Unfall oder Brand nicht mehr, kann die Leitstelle das Papier anfordern und der Einsatzleitung übermitteln.
- Begrenzte Mengen: Fahrzeug ohne orange Warntafel und ohne Beförderungspapier. Die Versandstücke tragen das Kennzeichen „begrenzte Mengen“ (auch eine Luftfracht-Variante). Ab 8 Tonnen Bruttomasse auf einer Einheit über 12 Tonnen Gesamtmasse wird auch das Fahrzeug vorne und hinten gekennzeichnet.
- Freigestellte Mengen: Fahrzeug ohne Kennzeichnung und Papier. Die Versandstücke tragen einen Aufkleber mit Klasse, UN-Nummer und ggf. Absender oder Telefonnummer, Lithiumbatterien eigenes Kennzeichen.
Folge für den Einsatz: Auch ein unauffälliger Lkw kann Gefahrgut geladen haben.
Eisenbahn (RID) und Binnenschiff (ADN)
- Bahn: Zusätzlich zu Tafeln und Zetteln sind Rangierzettel üblich („Vorsichtig verschieben“, Abstoß- und Ablaufverbot: muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden, nicht auflaufen, gegen Auflaufen schützen). Kesselwagen für verflüssigte, tiefgekühlte oder gelöste Gase haben einen durchgehenden, etwa 30 cm breiten orangefarbenen Streifen auf Höhe der Tankachse.
- Binnenschiff: blaue Kegel (Tag) oder blaue Lichter (Nacht), bei zwei oder drei übereinander. Ein Kegel: bestimmte entzündbare Stoffe (Benzin, Ethanol, Flüssiggas). Zwei: bestimmte giftige Stoffe (Chlor, Methanol, rauchende Schwefelsäure). Drei: bestimmte explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffe).
Im Einsatz
Was tun?
- Aus der Ferne lesen, Fernglas nutzen. Nicht in die Gefahr hineinlaufen.
- Notieren oder melden: Gefahrnummer, UN-Nummer, Gefahrzettel, Firma, Kennzeichen.
- Nachschlagen (Datenbank, Sicherheitsdatenblatt, Leitstelle, Beförderungspapier) und mit Fachberater abstimmen.
- Bei X (reagiert mit Wasser): kein Wasser ohne Fachberatung.
- Kennzeichnung muss nicht zur Ladung passen: Papiere vergleichen. Piktogramme gleichen sich zwischen den Regelwerken (Flamme, Totenkopf), Form und Farbe zeigen aber die Herkunft (Transport, Chemikalienrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz).