Das Wichtigste in Kürze
- Munition ist immer Gefahrgut der Klasse 1. Die Gefahr besteht aus Druck-, Splitter- und Brandwirkung.
- Unbekanntes Gefahrgut: zuerst mindestens 50 m Sicherheitsabstand zur Erkundung. Ist Munition bekannt: mindestens 500 m mit Deckung, 1000 m ohne Deckung, Absperrbereich 1000 m.
- Ein reiner Transportunfall ist viel einfacher als ein Brand mit Munition. Es gibt keine Standard-Handlungsanweisung, immer nach der Lage entscheiden.
- Immer Fachberatung hinzuziehen (Gefahrgut-Berater, Kampfmittelräumdienst, Bundeswehr).
- Ladepapiere und Unfallmerkblätter liefern UN-Nummer und Nebengefahren. Auch elektronische Transportdokumente sind abrufbar.
- Gefahrgutklasse
- Klasse 1, Unterklassen 1.1 bis 1.6
- 1.1
- Massenexplosionsfähig, fast die komplette Ladung kann explodieren
- 1.2
- Gefahr der Bildung von Splittern
- 1.3
- Feuergefahr mit beträchtlicher Strahlungswärme, kaum Splitter
- 1.4
- Geringe Explosionsgefahr, nur das Versandstück betroffen (zum Beispiel Feuerwerk)
- 1.5
- Unempfindlich, massenexplosionsfähig, Detonation unwahrscheinlich
- 1.6
- Extrem unempfindliche Gegenstände, nicht massenexplosionsfähig
- Placardgröße
- Mindestens 25 × 25 cm
- Sicherheitsabstand
- 50 m unbekannt, 500 m mit Deckung, 1000 m ohne
- Absperrbereich
- 1000 m bei bekannter Munition
Transport
Wegen der veränderten Sicherheitslage werden militärische Güter und Munition wieder häufiger im öffentlichen Verkehr bewegt, auf Straße, Schiene und in der Luft, mit militärischen oder zivilen Fahrzeugen. Es gelten die Gefahrgutregeln (GGVSEB, ADR, RID, ADN). Je gefährlicher der Inhalt, desto sicherer muss die Umschließung sein:
- Kleinwaffenmunition in gekennzeichneten Transportkisten,
- großkalibrige Munition (Artillerie) in dafür vorgesehenen Behältern,
- Flugkörper und Raketen einzeln in Transport- und Lagerbehältern (TuLB).
Die Verpackung schützt vor Witterung und Beschädigung, sichert gegen Verrutschen und ist schwer entflammbar.
Klassifizierung und Kennzeichen
- Klasse 1 wird in Unterklassen 1.1 bis 1.6 geteilt, ergänzt durch Verträglichkeitsgruppen (Buchstaben). Beides zusammen ergibt den Klassifizierungscode am Gefahrzettel oder Placard (mindestens 25 × 25 cm).
- Beispiele für Verträglichkeitsgruppen: D (unempfindliche Stoffe ohne Zündmittel und Treibladung), C (Treibstoff oder anderer deflagrierender Stoff), S (so verpackt, dass jede Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt).
- Nebengefahren (zum Beispiel roter oder weißer Phosphor) erfordern weitere Gefahrzettel, etwa Klasse 6 (giftig) oder 8 (ätzend).
- Fahrzeuge tragen orange Warntafeln vorn und hinten (mindestens 300 × 400 mm, bei kleiner Fläche 300 × 120 mm) und Gefahrzettel an Seiten und hinten. Weitere Auskunft geben Transportdokumente, UN-Nummer und Unfallmerkblätter.
- Elektronische Transportdokumente: Registrierte Leitstellen oder Feuerwehren können sie über den Zugangspunkt anfordern. Nötig sind die UIC-Wagennummer (Bahn), BIC-Containernummer oder das Kennzeichen (Straße).
- Packmittel tragen Beschriftungen und Symbole zu Inhalt und Gefahr.
Verhalten bei einem Unfall
- Erkundung ist entscheidend. Die Taktik hängt vom Gefahrgut und den Einwirkungen ab.
- GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absichern, Menschenrettung unter Eigenschutz, Spezialkräfte alarmieren.
- Haupt- und Nebengefahren beachten, auch Transportmittel und Umgebung.
- Abstände: 50 m, wenn das Gefahrgut noch unbekannt ist. Bei bekannter Munition 500 m mit ausreichender Deckung, 1000 m ohne, Absperrbereich 1000 m, ggf. größer bei verstreuter Munition. Nach Identifizierung der Gefahr anpassen (FwDV 500).
- Fachberatung anfordern.