Gefahrenbereich und Absperrbereich

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei jedem ABC-Einsatz gibt es Gefahrenbereich (rot), Absperrbereich (grün) und bei Bedarf Übergangsbereich (gelb).
  • Gefahrenbereich: etwa 50 m, nur Einsatzkräfte in Schutzausrüstung. Absperrbereich: etwa 100 m, Aufstellfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst. Übergangsbereich: etwa 50 m, für erweiterten Dekon-Platz.
  • Rauchen, Essen und Trinken im Gefahren- und Übergangsbereich verboten.
  • Wind und Gelände beachten. Bei Explosions- oder Zerknallgefahr den Gefahrenbereich erheblich erweitern.

Die Bereiche

  • Gefahrenbereich (rot): kürzester Abstand vom Schadenobjekt etwa 50 m. Zutritt nur mit geeigneter PSA. Festlegen, Markieren, Sichern durch die Feuerwehr.
  • Absperrbereich (grün): kürzester Abstand etwa 100 m. Zutritt nur für nötige Einsatz- und Unterstützungskräfte. Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei.
  • Übergangsbereich (gelb): etwa 50 m. Nimmt zusätzliche Komponenten eines erweiterten Dekon-Platzes auf. Zutritt für Einsatzkräfte und zu dekontaminierende Personen.

Anpassen

  • Windverhältnisse berücksichtigen. Bereiche mit Verdacht auf Kontamination gehören zum Gefahrenbereich.
  • Ergeben sich neue Erkenntnisse, werden die Bereiche angepasst.
  • Besteht keine Gefährdung der Umgebung, kann die Grenze des Gefahrenbereichs bis auf 5 m an das Objekt herangezogen werden.
  • Ist die Gefährdung nur in einem Teil eines Gebäudes sicher bekannt, kann die Grenze auf Weisung des Einsatzleiters in das Gebäude verlegt werden.
  • Bei Explosions- oder Zerknallgefahr erheblich erweitern, jede Deckung nutzen.
  • Fläche für den Übergangsbereich früh einplanen.

Bereiche anpassen und Regeln

  • Gefahrenbereich (rot): kürzester Abstand etwa 50 m, Festlegen, Markieren, Sichern durch die Feuerwehr.
  • Absperrbereich (grün): etwa 100 m, Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei.
  • Übergangsbereich (gelb): etwa 50 m, Zutritt für Einsatz- und Unterstützungskräfte und noch zu dekontaminierende Personen, durch die Feuerwehr gesichert.
  • Wind und Gelände berücksichtigen. Bereiche mit Verdacht auf Kontamination gehören zum Gefahrenbereich.
  • Verkleinern: Ist weder eine Gefährdung der Umgebung noch außerhalb des Schadenobjekts zu erkennen, darf der Gefahrenbereich bis auf 5 m an das Objekt herangezogen werden. Teilbereiche können in das Gebäude oder die Anlage verlegt werden, wenn die Gefährdung sicher darauf begrenzt ist (Weisung des Einsatzleiters).
  • Vergrößern: Bei Explosions- oder Zerknallgefahr den Gefahrenbereich erheblich erweitern und Deckung nutzen.
  • Schon bei der Festlegung genug Fläche für einen Übergangsbereich (Dekon-Stufe III) einplanen.
  • Verbote: Im Gefahren- und Übergangsbereich Rauchen, Essen und Trinken verboten.
  • Freigabe: Der Gefahrenbereich wird nicht von der Feuerwehr freigegeben, sondern an die zuständige Behörde übergeben (zum Beispiel Straßenbaulastträger, Umwelt-, Gesundheits-, Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht, notfalls Ordnungsbehörde).

Die Handgriffe und die Ausrüstung übst du praktisch mit der ABC-Einheit.

Siehe auch