Unbekanntes weißes Pulver

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • „Weißes Pulver“ ist meist harmlos, aber nicht immer. Gemeint sind unbekannte feste Stoffe in kleinen Mengen: Drohbriefe, Pulverpäckchen, illegale Entsorgung, Hobbychemiker.
  • Nicht gleich von einem Anschlag ausgehen. Die Ernsthaftigkeit der Lage prüft man mit der Polizei.
  • Erstmaßnahmen: Gefahr erkennen, absperren, Ausbreitung verhindern, Menschenrettung, Verschmutzung auf Kleidung entfernen und Hände waschen, Personalien aller Betroffenen aufnehmen. Keine Quarantäne nötig (Empfehlung RKI).
  • Spezialkräfte anfordern: CBRN-Erkunder, Fachberater, Analytische Task Force. Danach Übergabe an die Polizei oder Fachbehörde.
  • Erkundung mit Körperschutzform II (Infektionsschutz). Desinfektion/Dekontamination bei Bedarf mit 1 %iger Peressigsäure.
Typische Lagen
Drohbriefe, Pulverpäckchen, unbekannte feste Substanzen in kleinen Mengen
Schutz
Körperschutzform II, Infektionsschutz
Dekontamination
1 %ige Peressigsäure, falls nötig
Quarantäne
Nach RKI nicht notwendig
Verantwortung bei Anschlagsverdacht
Amtsarzt und Gesundheitsamt

Lage und Gefahren

Hier geht es um unbekannte, meist pulverförmige Substanzen, die mit Drohung oder Warnung an öffentlichen Orten freigesetzt werden, zum Beispiel in Poststellen. Man soll nicht grundsätzlich von einem Anschlag mit biologischen Stoffen ausgehen.

Mögliche Gefahren:

  • Atemgifte bei flüchtigen, giftigen Stoffen.
  • Angstreaktion bei Betroffenen, zum Beispiel Mitarbeitern der Poststelle.
  • Ausbreitung durch Kontaminationsverschleppung, Wind und Lüftung.
  • Atomare Gefahren bei radioaktiven Stoffen.
  • Chemische Gefahren bei giftigen oder reaktiven Stoffen.
  • Biologische Gefahren bei krankmachenden Stoffen.
  • Erkrankung/Verletzung bei ungeschützten Personen.
  • Explosion bei Sprengstoffen.

Gefahr erkennen: Wie ernst ist die Lage?

Zusammen mit der Polizei klären:

  • Gibt es eine erhöhte Gefährdungslage? Ähnliche Ereignisse in jüngerer Zeit?
  • Gab es konkrete Drohungen vorab?
  • Sind besondere Orte, Großveranstaltungen oder Personen des öffentlichen Lebens betroffen?
  • Weisen Geräte oder Konstruktionen auf eine gezielte Ausbringung hin? Ist der Absender polizeibekannt?

Erstmaßnahmen der Feuerwehr

  • Absperrmaßnahmen durchführen, Ausbreitung verhindern, Bereich sichern (Lüftung abschalten, Räume nicht verlassen lassen, bis die Lage geklärt ist).
  • Menschenrettung.
  • Verschmutzung auf der Kleidung entfernen, Hände waschen.
  • Personalien aller Betroffenen feststellen.
  • Keine Quarantäne notwendig (Empfehlung des Robert Koch-Instituts).
  • Spezialkräfte anfordern: CBRN-Erkunder, Fachberater, Analytische Task Force, gegebenenfalls mobile Labore.

Weiteres Vorgehen

Keine Hinweise auf einen bioterroristischen Anschlag:

  1. Falls nötig durch CBRN-Erkunder chemische Kampfstoffe, flüchtige Stoffe und Radioaktivität ausschließen.
  2. Falls nötig weitere Unterstützung durch Fachberater und Spezialeinheiten.
  3. Danach Übergabe an die Polizei und Strafverfolgung oder an die Fachbehörde (Umweltamt).

Mögliche Gefahr eines bioterroristischen Anschlags:

  1. Verantwortlich ist der Amtsarzt (Gesundheitsamt).
  2. Zwingend Ausschluss chemischer Kampfstoffe, flüchtiger Stoffe und Radioaktivität durch CBRN-Erkunder.
  3. Zwingend Ausschluss von Sprengstoffen durch Fachkräfte (LKA, spezialisierte Feuerwehren).
  4. Abstimmung zwischen Amtsarzt und Landesamt für Verbraucherschutz über das weitere Verfahren.

Schutz und Dekontamination

  • Erkundung mit Körperschutzform II (Infektionsschutz).
  • Bei Bedarf Desinfektion oder Dekontamination mit 1 %iger Peressigsäure.
  • Proben und Betroffene gemäß Vorgaben der Fachstellen weiterleiten.

Siehe auch