GAMS-Regel: die ersten Maßnahmen

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • GAMS ist die Merkregel für die ersten Maßnahmen bei Gefahrstoffen: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren.
  • Erstmaßnahmen können alle Feuerwehren leisten, auch ohne ABC-Ausrüstung. Weitergehende Maßnahmen machen ABC-Einheiten.
  • Zündquellen vermeiden, Windrichtung beachten, Abstand halten, Berührung vermeiden.
  • Die kleinste selbstständige Einheit im ABC-Einsatz ist der Zug. Eine Gruppe nur für erste Maßnahmen bei kleinem, klar begrenztem Risiko.

Die vier Schritte

  • G – Gefahr erkennen: Was ist passiert? Welcher Stoff? Kennzeichnung (Warntafel, Gefahrzettel), Frachtpapiere, Zeugen. Aus sicherer Entfernung erkunden, Fernglas nutzen.
  • A – Absperren: Gefahrenbereich weiträumig absperren, Windrichtung und Gelände beachten, Bevölkerung bei Bedarf warnen.
  • M – Menschenrettung durchführen: Nur ohne Selbstgefährdung und mit passendem Schutz. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • S – Spezialkräfte alarmieren: ABC-Einheiten, Fachberater, Umweltbehörde, Gefahrgutexperten (zum Beispiel TUIS).

Verhalten der Einsatzkräfte

  • Kennzeichnung und äußere Merkmale sowie Ausströmen sofort dem Einheitsführer melden.
  • Gefahrenbereich nicht ohne Befehl betreten.
  • Keine Zündquellen mitführen (Feuerzeug, Handy im Fahrzeug lassen).
  • Nicht direkt in chemische Flüssigkeiten spritzen, nasse Kleidung ausziehen.
  • Rauchen, Essen und Trinken im Gefahrenbereich verboten.

Erkunden nach FwDV 500

Wichtig ist: Was ist passiert? Was tritt aus? Wie viel? Wohin breitet es sich aus? Ist das richtig? (Papiere und Kennzeichnung mit der Ladung vergleichen). Informationen gibt es in vier Stufen: Sofortinformation (Gefahrzettel, Feuerwehrpläne), Kurzinformation (Sicherheitsdatenblätter, Begleitpapiere), detaillierte Informationen (Datenbanken), Experteninformation (Fachberater, TUIS). Die Leitstelle kann bei der Stoffrecherche helfen.

Lagefeststellung: Was musst du erkunden?

Die FwDV 500 nennt fünf Fragen:

  • Was ist passiert? Ursache und Art der Beschädigung.
  • Was tritt aus? Art der freigesetzten Stoffe.
  • Wie viel? Gesamtmenge und Menge pro Zeit.
  • Wohin? Ausbreitung: Erdreich, Gewässer, Luft, Kanalisation, tiefliegende Räume, Lüftungsanlagen, Versorgungsleitungen, Nachbarschaft.
  • Richtig? Plausibilitätsprüfung: Beförderungspapiere und Kennzeichnung mit der Ladung vergleichen.

Stufenkonzept zur Stoffinformation

  • Stufe 1 Sofortinformation: zum Beispiel Gefahrzettel, Feuerwehrpläne.
  • Stufe 2 Kurzinformation: Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Begleitpapiere, ERI-Cards.
  • Stufe 3 detaillierte Information: Datenbanken, Nachschlagewerke.
  • Stufe 4 Experteninformation: ATF, TUIS, besondere Gefahrguteinheiten, Fachberater ABC, sachkundige Personen.
  • Leitstelle einbinden (Stoffrecherche). Produktnamen sicher übermitteln, am besten schriftlich oder buchstabiert (Buchstabiertafel).

Fahrzeugaufstellung und Erstmaßnahmen

  • Bei unklarer Lage mindestens 50 m zum gemeldeten Objekt. Zugang und Aufstellung der Spezialkräfte freihalten.
  • Mit dem Wind anfahren, auf Windrichtungswechsel achten, nicht in Senken (kalte oder schwere Gase), Gefälle beachten, nicht im Gefahrenbereich aufstellen.
  • Fahrzeuge im Gefahrenbereich gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als kontaminiert und dürfen ihn nicht verlassen.
  • Erstmaßnahmen (alle Feuerwehren): GAMS, dazu Sofort-Dekontamination einrichten und Brandschutz sicherstellen.
  • Menschenrettung ohne Zeitverzug: Auf Entscheidung des Einsatzleiters darf unter Verzicht einzelner Schutzmaßnahmen vorgegangen werden, mindestens aber mit Schutzkleidung Form 1 und Isoliergerät. Zur Rettung von Menschenleben dürfen Bereiche der Gefahrengruppe III auch ohne sachkundige Person betreten werden (nicht bei besonderen Bedingungen aus Teil II).
  • Ergänzende Maßnahmen: Verhaltensanweisungen an Gefährdete, Einsatzkräfte schützen, Dekon vorbereiten, Brandbekämpfung vorbereiten, Informationen einholen, sachkundige Personen und Behörden beteiligen.
  • Löschwasserrückhaltung: Besteht der Verdacht, dass abfließendes Löschwasser kontaminiert ist, wird eine Ausbreitung verhindert.

Beurteilung der Gefahr

  • Beurteilungswerte helfen, die Gefahr einzuschätzen: bei Strahlung Grenz- und Referenzwerte, bei Explosionsgefahr Prozent der unteren Explosionsgrenze (%-UEG), bei chemischen Stoffen Einsatztoleranzwerte (ETW), AEGL-Werte, Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
  • ALARA-Prinzip: Die Belastung so niedrig halten, wie vernünftigerweise erreichbar.
  • Ausbreitung über Luft, Wasser und Verschleppung (Menschen, Tiere, Fahrzeuge, Geräte) beurteilen. Auch beachten, ob erst im Einsatz etwas freigesetzt werden kann.

Die Handgriffe und die Ausrüstung übst du praktisch mit der ABC-Einheit.

Siehe auch