Strahlung: Abstandsgesetz, Strahlersuche und Sonderlagen

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Abstandsgesetz: Bei einer punktförmigen Strahlenquelle steigt die Dosisleistung mit dem Quadrat der Annäherung, bei halbem Abstand vierfach. Mit einem Messwert und dem Messabstand rechnest du aus, wo die Grenze des Gefahrenbereichs bei 25 µSv/h liegt.
  • Aufenthaltsdauer: Dosis gleich Dosisleistung mal Zeit. Aus der gemessenen Dosisleistung rechnest du, wie lange eine Kraft bis zum Referenzwert (20, 100 oder 250 mSv) im Bereich bleiben darf.
  • Sehr schwache Strahler suchst du mit dem Kontaminationsnachweisgerät, es ist viel empfindlicher als das Dosisleistungsmessgerät. Gerät nicht kontaminieren.
  • Gamma-Arbeitsgeräte der Werkstoffprüfung: Annäherung nur von hinten (Richtung der Handkurbel), Markierung grün: Strahlengang geschlossen, rot: Strahler ausgefahren. Prüfe zuerst, ob die Feuerwehr überhaupt handeln muss.
  • Radium-Trinkbecher: nicht öffnen und nicht beschädigen, Personen fernhalten, Dosisleistung messen, Behörde melden.

Abstandsgesetz anwenden

  • Dosisleistung mal Abstand zum Quadrat ist konstant. Hast du in einem bekannten Abstand gemessen, kannst du jeden anderen Abstand berechnen.
  • Beispiel: 100 µSv/h in 2 m ergeben in 4 m etwa 25 µSv/h, also liegt dort die Grenze des Gefahrenbereichs.
  • Die Grenze rechnest du zusätzlich nach: misst du an einem Punkt mehr als 25 µSv/h, ziehst du dich auf den berechneten Abstand zurück und misst nach.
  • Die Regel gilt für annähernd punktförmige Quellen. Abschirmung und Streuung ändern das Ergebnis.

Aufenthaltsdauer berechnen

  • Dauer = Referenzwert geteilt durch Dosisleistung. Beispiel: Bei 10 mSv/h wäre der Referenzwert 20 mSv nach 2 Stunden erreicht, 100 mSv nach 10 Stunden.
  • In der Praxis planst du deutlich kürzer, weil jede Kraft nur einen Teil des Werts verbrauchen soll und die Dosisleistung schwankt.
  • Dosiswarngerät und Dosisleistungswarngerät begleiten jede Rechnung, siehe Strahlenschutz-Messgeräte.

Strahlersuche

  • Bei schwachen Quellen nutzt du das Kontaminationsnachweisgerät. Geeignetes Zählrohr wählen und den Schalter auf die richtige Strahlungsart stellen.
  • Moderne Geräte mit Plastikszintillationsdetektor messen Alpha, Beta und Gamma gleichzeitig, die Anzeige wählst du im Menü.
  • Kontamination des Geräts unbedingt vermeiden.

Gamma-Arbeitsgeräte der Werkstoffprüfung

  • Erst prüfen: Muss die Feuerwehr tätig werden oder genügt es, abzusperren und auf einen Mitarbeitenden des Prüfbetriebs zu warten, wenn sich niemand im Gefahrenbereich aufhält?
  • Erkunden: Beförderungspapier im Fahrzeug, gegebenenfalls Drohne. Annäherung immer von hinten, aus Richtung der Handkurbel.
  • Anzeige am Gerät: grün: Strahlengang geschlossen, rot: Strahler ausgefahren.
  • Meist Iridium-192, Selen-75 oder Cobalt-60, Aktivität hundert MBq bis einige GBq. Auch ein Gerät ohne Strahler kann strahlen, weil das Gehäuse oft aus abgereichertem Uran besteht.
  • Die Prüfer arbeiten zu zweit und beheben Störungen (zum Beispiel einen herausgefallenen Strahler) selbst.

Radium-Trinkbecher

  • Historische Heilbecher mit Radium, 15 bis 25 cm hoch, oft aus Edelstahl, Aufschrift „Radium“ und Zahlen mit „ME“, meist von Dachböden, Flohmärkten oder Erbschaften. Besitz ist genehmigungspflichtig.
  • Intakte Becher sind keine unmittelbare Gefahr, weil das Radium gebunden bleibt. Bei beschädigten Bechern droht Freisetzung und Inkorporation.
  • Maßnahmen: nicht öffnen oder beschädigen, Personen fernhalten, Dosisleistung messen, zuständige Behörde melden (zum Beispiel Landesamt für Umwelt), dicht in einen Gefrierbeutel verpacken, bis zur Entsorgung provisorisch abschirmen (zum Beispiel mit Büchern). Private geben sie an der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle ab, meist kostenfrei.
  • Messbeispiel: Ein starker Becher mit 2 MBq zeigt in 1 m etwa 0,5 µSv/h (natürliche Strahlung: etwa 0,1 µSv/h).

Was heißt das für dich?

  • Abstand halbieren heißt vierfache Dosisleistung.
  • Ein Messwert plus Abstand reicht, um die Grenze zu berechnen.
  • Gamma-Arbeitsgerät: von hinten, Markierung prüfen, Fachleute einbeziehen.

Siehe auch: Atomare Strahlung, Strahlenschutz: Kennzeichnung und Referenzwerte, Strahlenschutz-Messgeräte, Stoffkennwerte und Grenzwerte.

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Abstandsgesetz
Halber Abstand, vierfache Dosisleistung
Grenze Gefahrenbereich
25 µSv/h
Referenzwerte
20, 100 und 250 mSv
Gamma-Arbeitsgerät, Anzeige
Grün geschlossen, rot ausgefahren
Strahler Werkstoffprüfung
Meist Iridium-192, Selen-75 oder Cobalt-60
Radium-Becher
Aktivität meist 100 kBq bis wenige MBq, Freigrenze 10 kBq
Natürliche Strahlung
Etwa 0,1 µSv/h

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