Das Wichtigste in Kürze
- Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Sie lässt sich nicht abschalten und mit den Sinnen nicht wahrnehmen.
- Drei Wege: äußere Bestrahlung, Kontamination (Verunreinigung der Oberfläche), Inkorporation (Aufnahme in den Körper).
- 4A-Regel der FwDV 500: Abstand halten, Aufenthaltsdauer begrenzen, Abschirmung nutzen, Abschalten (Strahlenquellen oder Anlagen, wenn möglich).
- Strahler nie anfassen. Kennzeichen (Strahlenzeichen, Flügelrad) sofort dem Einheitsführer melden.
- Regelfall: mindestens 50 m Abstand (FwDV 500).
Wo kommen sie vor?
In Industrie (Materialprüfung, Füllstandsanzeiger), Medizin (Praxen, Krankenhäuser), Forschung und Schulen, kerntechnischen Anlagen und bei Transporten auf Straße und Schiene. Bei Kernkraftwerken und besonderen Lagen arbeiten Feuerwehren mit spezieller Ausrüstung und Ausbildung.
Wirkung
- Strahlung durchdringt Holz, Gestein, Metall und Körpergewebe.
- Materialien werden nicht selbst radioaktiv, ihre Oberflächen können aber kontaminiert sein.
- Äußere Bestrahlung, äußere Verunreinigung (Kontamination) und innere Verunreinigung (Inkorporation).
- Akute Schäden bei hoher Energie in kurzer Zeit (ähnlich einer Verbrennung), Langzeitschäden (zum Beispiel Krebs) auch bei geringer Dosis.
Erkennen und Verhalten
- Kennzeichnung (Flügelrad) an Gebäuden, Fahrzeugen, Geräten, Versandstücken. Messen mit Strahlenmess- und Nachweisgeräten.
- Abstand: Je größer, desto geringer die Wirkung. Absperrgrenzen beachten.
- Aufenthaltsdauer im Nahbereich so kurz wie möglich. Gefährdete Personen schnell wegbringen.
- Abschirmung: Mauer, Erdwall nutzen.
- Abschalten: Röntgen- und Beschleunigeranlagen vom Betreiber abschalten lassen, wenn dies möglich ist.
- Aufnahme in den Körper verhindern: Pressluftatmer und Schutzanzug nach Anweisung, am Einsatzort nicht essen, trinken, rauchen. Einsatzkräfte mit offenen Wunden nicht einsetzen.
Strahlungsarten und Abschirmung
- Alpha-Strahlung (α): sehr starke Schädigung bei Aufnahme in den Körper (Inkorporation), kurze Reichweite (Zentimeterbereich), schon durch Papier oder Kleidung abgeschirmt.
- Beta-Strahlung (β): starke Schädigung bei Inkorporation, Reichweite im Meterbereich, Abschirmung durch dünnes, dichtes Material (zum Beispiel Aluminiumplatte).
- Gamma-Strahlung (γ): schädigt bei Inkorporation, Kontamination und äußerer Bestrahlung, Reichweite je nach Intensität groß, Abschwächung nur durch dickes, dichtes Material (Blei, Beton).
- Neutronenstrahlung gibt es zusätzlich (zum Beispiel in kerntechnischen Anlagen).
- Kennzeichen: schwarzes Flügelrad auf weißem oder gelbem Grund.
- Schäden: akute Strahlenschäden, Spätschäden und genetische Veränderungen. Die Wirkung hängt von Dosis, Zeit und Strahlungsart ab.
- Einsatzgrundsätze: möglichst großen Abstand, Abschirmungen nutzen, Aufenthaltsdauer begrenzen, Schutzkleidung nutzen und Kontamination vermeiden, Einsatzhygiene, Kameraden mit offenen Wunden ausschließen.