Strahlenschutz: Kennzeichnung, Versandstücke und Referenzwerte

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Strahlung kann man nicht spüren. Die Feuerwehr erkennt sie mit Messgeräten und an der Kennzeichnung. Schutz: 4A (Abstand, Aufenthaltsdauer, Abschirmung, Abschalten).
  • Transport: Gefahrzettel nach Kategorie I-WEISS, II-GELB, III-GELB mit Transportkennzahl (TI). TI × 10 = Dosisleistung in µSv/h in 1 m Abstand. Spaltbare Stoffe haben eine CSI.
  • Kontrollbereich: Dosisleistung über 3 µSv/h. Sperrbereich: über 3 mSv/h. Zutritt nur mit amtlichem Dosimeter, Dosiswarngerät und Dosisleistungsmessgerät.
  • Dosis = Dosisleistung × Zeit. Referenzwerte für Einsatzkräfte: 20 mSv (Sachwerte, Umwelt), 100 mSv (Menschenleben, Gesundheit), 250 mSv (Rettung, Katastrophe, einmal im Leben). Über 100 mSv nur Freiwillige.
  • Die Kategorien I, II, III der Versandstücke sind nicht die Gefahrengruppen I, II, III der FwDV 500.
Rechtsgrundlagen
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), FwDV 500 (Stand Januar 2022), ADR/RID, ISO 21482
Hinweis
Die Kennzeichnungen sind bundes- und europaweit einheitlich (ADR, RID, ADN, CLP, StrlSchV). Bewertung und Maßnahmen im Einsatz (Gefahrenbereich, Schutzausrüstung, Fachberater) richten sich nach FwDV 500, den Weisungen des Trägers und der Leitstelle.

Transport

Versandstücke: I-WEISS, II-GELB, III-GELB

Nicht freigestellte Versandstücke mit radioaktiven Stoffen tragen Gefahrzettel in drei Kategorien. Aus der Kategorie lässt sich die höchste Dosisleistung ableiten, die ein unbeschädigtes Versandstück erzeugen darf:

  • I-WEISS: an der Oberfläche bis 5 µSv/h (0,005 mSv/h).
  • II-GELB: Oberfläche bis 0,5 mSv/h, in 1 m Abstand bis 10 µSv/h, TI bis 1.
  • III-GELB: Oberfläche bis 2 mSv/h, in 1 m bis 100 µSv/h, TI bis 10.
  • III-GELB „unter ausschließlicher Verwendung“: Oberfläche bis 10 mSv/h, in 1 m über 100 µSv/h, TI über 10. Das bedeutet: Der Absender liefert direkt an einen Empfänger ohne weitere Halte (im Beförderungspapier vermerkt).
  • Auf dem Zettel stehen die Nuklide und die Aktivität in Becquerel (Bq). Bei II-GELB und III-GELB zusätzlich die Transportkennzahl TI: TI × 10 = Dosisleistung in µSv/h in 1 m Abstand vom unbeschädigten Versandstück.
  • Fahrzeuge: zusätzlich zur Warntafel ein Großzettel (Klasse 7) seitlich und hinten.
  • Spaltbare Stoffe: eigener Zettel mit der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI): Maß dafür, wie weit der Stoff die kritische Masse für eine Kettenreaktion unterschreitet. Je niedriger, desto ungefährlicher. Maximal 50 (100 bei ausschließlicher Verwendung).

Anlagen und Quellen

Gefahrengruppen IA bis IIIA und Schutzbereiche

Bereiche mit radioaktiven Stoffen werden nach StrlSchV und FwDV 500 den Gefahrengruppen IA, IIA, IIIA zugeordnet (Gesamtaktivität im Verhältnis zur Freigrenze):

  • IA: Bereiche mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 10⁴-fachen der Freigrenze, oder umschlossene Stoffe bis zum 10⁷-fachen, wenn sie bestimmte Anforderungen an Temperatur- und Schlagfestigkeit erfüllen, oder Stoffe in zugelassenen Typ-B- oder Typ-C-Behältern (bis 10⁷-fach).
  • IIA: Gesamtaktivität über dem 10⁴-fachen und bis zum 10⁷-fachen, soweit nicht IA.
  • IIIA: Gesamtaktivität über dem 10⁷-fachen, Bereiche mit Kernbrennstoffen (nach Atomgesetz) und Bereiche, deren Eigenart eine sachkundige Person verlangt.

Schutzbereiche nach StrlSchV nach Dosisleistung:

  • Kontrollbereich: wo man bei 2.000 Stunden Aufenthalt mehr als 6 mSv aufnehmen kann, also über 3 µSv/h. Zutritt nur mit amtlichem Dosimeter, Dosiswarngerät und Dosisleistungsmessgerät.
  • Sperrbereich: Dosisleistung über 3 mSv/h. Zutritt nur, wenn für die Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen nötig, nur auf Weisung des Strahlenschutzbeauftragten, auch mit Dosimeter, Dosiswarngerät und Messgerät.

Dosis abschätzen: Dosis = Dosisleistung × Zeit.

Kennzeichnung radioaktiver Quellen

Quellen mit hoher Dosisleistung können mit einem Symbol nach ISO 21482 gekennzeichnet sein, wenn die Größe des Strahlers das zulässt. Ist dieses Symbol sichtbar, ist keine Abschirmung an der Quelle vorhanden. In Deutschland ist das Zeichen weder gesetzlich vorgeschrieben noch in eine nationale Norm übernommen, man darf sich also nicht darauf verlassen.

Einsatz

Referenzwerte für Einsatzkräfte (FwDV 500)

Vor äußerer Gamma-Strahlung kann man sich nicht schützen. Deshalb gelten Referenzwerte (effektive Dosis), die das Risiko in ein für den Einsatzerfolg vertretbares Maß setzen:

  • Schutz der Umwelt oder von Sachgütern: 20 mSv je Einsatz und Kalenderjahr.
  • Schutz von Menschenleben oder der Gesundheit: 100 mSv je Einsatz und Kalenderjahr.
  • Rettung von Menschenleben, Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Schäden oder Vermeidung oder Bekämpfung einer Katastrophe: 250 mSv je Einsatz und Leben.
  • Ausnahme: Zur erkennbar möglichen Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden oder einer Katastrophe kann die Einsatzleitung einen erhöhten Referenzwert von 500 mSv festlegen.
  • Über 100 mSv nur Freiwillige, die vorher informiert wurden und zugestimmt haben. Das soll auch in der jährlichen Unterweisung erwähnt werden, entbindet den Einsatzleiter aber nicht, die Freiwilligkeit an der Einsatzstelle abzufragen.
  • Aus- und Fortbildung: Die Körperdosis darf 1 mSv pro Jahr nicht überschreiten.

4A-Regel: Abstand, Aufenthaltsdauer, Abschirmung, Abschalten. Mehr auf den Seiten „Besonderheiten bei A-, B- und C-Einsätzen“ und „Atomare Strahlung“.

Siehe auch