Atemluft, Druckluftflaschen und Dichtsitz der Maske

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Atemluft ist genormt (DIN EN 12021): Sauerstoff 21 Prozent mit höchstens 1 Prozent Abweichung, Kohlenmonoxid höchstens 5 ppm, Kohlendioxid höchstens 500 ppm, Öl höchstens 0,5 mg/m³. Sie wird nur aus der Atemluftversorgung gefüllt, nie aus Werkstattdruckluft.
  • Luftvorrat = Flaschenvolumen mal Fülldruck. Eine 6,8-Liter-Flasche mit 300 bar enthält rund 2.000 Liter, mit 200 bar rund 1.360 Liter.
  • Dichtsitz der Maske: Bart, Koteletten oder Bartstoppeln im Dichtbereich sind tabu. Brillenträger brauchen eine Maskenbrille, normale Bügelbrillen scheiden aus.

Atemluftqualität

  • Die Norm DIN EN 12021 legt die Reinheit der Druckluft für Atemschutzgeräte fest. Die Werte gelten für die Luft in der Flasche.
  • Warum so streng? Kohlenmonoxid und Öldämpfe aus einem schlecht gewarteten Kompressor kommen sonst direkt in die Lunge. Wasserdampf lässt Ventile vereisen und Flaschen von innen korrodieren.
  • Deshalb: Kompressor und Füllanlage werden regelmäßig gewartet, die Luftqualität wird in festgelegten Abständen durch Befugte geprüft und dokumentiert. Die Fristen stehen in den Betreiberunterlagen der Anlage.
  • Der Kompressor steht in einem eigenen Raum, die Ansaugöffnung liegt an einem Ort ohne Abgase. Siehe Feuerwehrhaus: Sicherheit.

Druckluftflaschen

  • Flaschenarten: Stahl, Aluminium oder Verbundwerkstoff (CFK). Verbundflaschen sind leichter, reagieren aber empfindlicher auf Schläge und Hitze.
  • Druck: üblich sind 200 oder 300 bar. Die Flasche gehört zum Gerät, das Ventil ist mitgeprüft.
  • Prüfung: Flasche und Ventil gelten als Druckgerät. Sie werden nach den Betriebssicherheitsvorschriften wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft. Die Frist steht auf der Flasche und in der Herstellerunterlage.
  • Flaschenwechsel: Jeder Atemschutzgeräteträger nach Grundlehrgang und jährlicher Unterweisung darf die Flasche selbst wechseln. Alles, was die Funktion des Geräts verändert, gehört in die Werkstatt.
  • Beschädigte Flasche: Beulen, Risse, Hitzeeinwirkung oder verbrannter Anstrich bedeuten Ausscheiden und Prüfung, nie weiterverwenden.
  • Transport: Flaschen gegen Umfallen sichern, Ventil schützen, nicht auf Dachträgern oder offen im Fahrgastraum rollen lassen.

Dichtsitz der Maske

  • Die Vollmaske dichtet nur auf glatter Haut. Haare im Dichtbereich lassen Leckluft entstehen, die Maske zieht dann Rauch statt Atemluft.
  • Verboten sind Vollbart, Backenbart und Bartstoppeln, wenn sie bis in den Dichtrand reichen. Es zählt die Stelle, nicht die Länge.
  • Brillen: Eine normale Brille mit Bügeln stört den Dichtrand. Es gibt Maskenbrillen, die in der Maske befestigt sind. Kontaktlinsen sind nur zulässig, wenn die Eignungsuntersuchung nichts dagegen hat und sie sicher sitzen.
  • Kopfbedeckung: Haare, Kapuzen und Bänder gehören nicht unter den Maskenrand. Die Feuerschutzhaube wird erst nach der Maske aufgesetzt.
  • Dichtprüfung: Vor jedem Einsatz prüfen: Anschluss zuhalten, einatmen, die Maske muss sich ansaugen.
  • Hohe Haltbarkeit hat Grenzen: Gummi altert, Masken haben je nach Hersteller und Prüfung ein begrenztes Alter.

Was heißt das für dich?

  • Atemluft kommt nur aus der Atemluftanlage.
  • Rechne mit Volumen mal Druck.
  • Glatt rasiert, Maskenbrille, dann erst Dichtprüfung.

Siehe auch: Pressluftatmer und Atemschutzmaske, Atemschutzgeräte nach dem Einsatz, Eignung, Pflichten und Atemschutznotfall.

Sauerstoff
21 Prozent, Abweichung höchstens 1 Prozent
Kohlenmonoxid
höchstens 5 ppm
Kohlendioxid
höchstens 500 ppm
Öl
höchstens 0,5 mg/m³
Luftvorrat
Volumen mal Druck (6,8 l bei 300 bar etwa 2.000 l)
Flaschenwechsel
Geräteträger nach Grundlehrgang und jährlicher Unterweisung
Bart im Dichtbereich
nicht zulässig, auch kein Dreitagebart
Bügelbrille
nicht unter der Vollmaske, Maskenbrille verwenden

Selbsttest: Zu diesem Thema gibt es 16 Multiple-Choice-Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort. Du findest den Test oben auf der Themenseite in der App.

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