Atemschutzgeräte nach dem Einsatz: Wiederherstellung und Meldung

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pressluftatmer ist nach dem Gebrauch nicht automatisch wieder einsatzbereit. Nach Gebrauch gehört er in der Regel in die Atemschutzwerkstatt. Gebrauch heißt schon: einmal angeatmet.
  • Ausnahme vor Ort: Wenn das Gerät keiner besonderen Belastung ausgesetzt war, darf die Einsatzbereitschaft an der Einsatzstelle oder im Gerätehaus nach festen Regeln wiederhergestellt werden.
  • Dazu gehört: Flaschen und Lungenautomaten ersetzen, Gerät prüfen, durch Befugte und dokumentieren. Spätestens halbjährlich folgt die Werkstattprüfung.
  • Nach Unfall oder Beinahe-Unfall: Gerät sicherstellen, Handradstellung markieren, Druck notieren, melden.
Grundregel
FwDV 7: Gerät erst nach Prüfung und Freigabe wieder einsatzbereit
Vor Ort zulässig
nur bei fehlender besonderer Belastung
Werkstattprüfung
spätestens halbjährlich
Dokumentation
Verwendungsnachweis und Ergebnis der Einsatzkurzprüfung im Gerätenachweis
Meldung bei Vorfall
Wehrführung, Träger der Feuerwehr (Bürgermeister), Feuerwehr-Unfallkasse

Warum das so streng geregelt ist

Atemschutzgeräte sind hochwertige und sichere Ausrüstung. Technische Defekte sind selten. Atemschutzunfälle entstehen überwiegend durch Fehler bei der Anwendung, durch zu späte oder unzureichende Nutzung oder sogar dadurch, dass trotz Gefahr kein Gerät getragen wurde. Trotzdem muss jedes Gerät, das im Einsatz getragen wird, geprüft und sicher sein. Es kann dein Leben retten.

Die FwDV 7 legt fest: Atemschutzgeräte sind nach dem Gebrauch und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach der Gebrauchsanleitung des Herstellers erst dann wieder einsatzbereit, wenn sie geprüft und freigegeben wurden.

Das Problem: Ein Gerät gilt schon nach dem einmaligen Anatmen als gebraucht. Würde man das streng anwenden, dürfte man vor Ort keine Flasche wechseln, und Reserveflaschen auf dem Fahrzeug wären sinnlos. Deshalb hat die vfdb (Referat 8) mit mehreren Geräteherstellern eine Vorgehensweise abgestimmt, wann die Einsatzbereitschaft ohne Werkstatt wiederhergestellt werden darf.

Wiederherstellen vor Ort: nur unter diesen Bedingungen

Ein Pressluftatmer, der in Übung oder Einsatz keiner besonderen Belastung ausgesetzt war, darf auch ohne Werkstatt wieder freigegeben werden. Voraussetzungen:

  1. Die Atemluftflaschen werden ersetzt.
  2. Die Lungenautomaten werden ersetzt.
  3. Es werden nur Lungenautomaten verwendet, die für den jeweiligen Pressluftatmer zugelassen sind und in einer Atemschutzwerkstatt vorher gereinigt, desinfiziert und geprüft wurden.
  4. Das Gerät wird nach der Prüfvorgabe (Einsatzkurzprüfung) geprüft.
  5. Die Wiederherstellung führt ein Atemschutzgerätewart oder eine -wartin durch. Alternativ eine verantwortungsbewusste Einsatzkraft mit den nötigen Fachkenntnissen und Erfahrung (Atemschutzgeräteträger mit Übungs- und Einsatzerfahrung sowie ausreichenden technischen Fähigkeiten). Wer dafür infrage kommt, legt die Leitung der Feuerwehr vorher fest und dokumentiert das.
  6. Die Wiederherstellung und das Ergebnis der Einsatzkurzprüfung werden vor Ort dokumentiert und dem Gerätenachweis beigefügt.
  7. Spätestens halbjährlich wird der Pressluftatmer in einer Atemschutzwerkstatt nach den Herstellerangaben überprüft.

Setzt dieselbe Einsatzkraft dasselbe Gerät mehrfach im selben Einsatz ein, darf auf den Wechsel des Lungenautomaten verzichtet werden.

Wann nur die Atemschutzwerkstatt?

In diesen Fällen darf die Einsatzbereitschaft nicht vor Ort, sondern ausschließlich in der Atemschutzwerkstatt wiederhergestellt werden:

  • Das Gerät war beim Innenangriff in einem Brandeinsatz oder bei einer heißen Übung im Einsatz.
  • Es hatte Kontakt mit aggressiven Flüssigkeiten oder Gasen oder anderen Gefahrstoffen.
  • Es war großer Hitze oder starker mechanischer Belastung ausgesetzt, zum Beispiel einem Sturz.
  • Es zeigte im Gebrauch oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten, zum Beispiel eine Undichtigkeit.
  • Es ist stark verschmutzt.

Merke: Nach einem Innenangriff geht das Gerät praktisch immer in die Werkstatt.

Nach einem Atemschutzunfall: Das Gerät sicherstellen

Die Fachleute der Unfallversicherung brauchen, wenn ein Atemschutznotfall oder Beinahe-Unfall passiert ist, das Gerät so, wie es war. Nur so lässt sich klären, was geschehen ist. Wurde zum Beispiel eine Einsatzkraft aus dem Gefahrenbereich gerettet, gilt:

  1. Das Atemschutzgerät sicherstellen und verhindern, dass es weiterverwendet wird.
  2. Die Stellung des Handrads markieren.
  3. Den Behälterdruck schriftlich festhalten. Bei einem Zweiflaschengerät den Druck beider Flaschen notieren und prüfen, ob beide Flaschen aufgedreht waren.
  4. Melden an die Wehrführung und den Träger der Feuerwehr (Bürgermeister oder Bürgermeisterin). Von dort geht die Meldung an die Feuerwehr-Unfallkasse.

Bei jedem Unfall oder Beinahe-Unfall wird die Leitung der Feuerwehr informiert. Der Präventionsdienst der Unfallkasse prüft den Fall und entscheidet gemeinsam mit der DGUV, ob das Gerät herstellerunabhängig untersucht wird. Diese Untersuchung klärt die Ursachen und hilft, weitere Unfälle zu verhindern.

Für die gesamte PSA gibt es außerdem einen Meldebogen für Zwischen- und Schadensunfälle der vfdb, den man als ausfüllbare PDF-Datei findet.

Der Bezug zu deinem Dienst

  • Als Atemschutzgeräteträger: Du führst die Einsatzkurzprüfung vor jedem Gebrauch durch und meldest Auffälligkeiten sofort. Du gibst das Gerät nach dem Einsatz vollständig ab und sagst, wie es beansprucht wurde (Innenangriff, Sturz, Chemikalien).
  • Als Gerätewart oder Führungskraft: Du trägst dafür Sorge, dass Befugte festgelegt, Nachweise geführt und Werkstatttermine eingehalten werden.
  • Bei jedem Vorfall: Gerät nicht „schnell wieder fit machen“, sondern sicherstellen und melden.

Mehr zu Aufbau, Anlegen und Einsatzgrundsätzen steht auf der Seite zum Pressluftatmer und in der FwDV 7.

Siehe auch