Pressluftatmer und Atemschutzmaske

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Isoliergeräte (Pressluftatmer) arbeiten unabhängig von der Umgebung und sind das Standardgerät im Brandeinsatz. Filtergeräte brauchen genug Sauerstoff und bekannte, riechbare Atemgifte.
  • Einsatzkurzprüfung vor jedem Gebrauch: Flaschendruck (mindestens 180 bar bei 200-bar-, 270 bar bei 300-bar-Geräten), Hochdruckdichtprüfung (höchstens 10 bar Abfall in einer Minute), Warneinrichtung (Signal bei 50 bis 60 bar).
  • Maske: erst Nacken-, dann Schläfen-, zuletzt Stirnband, Dichtprüfung mindestens zweimal. Bart und Koteletten im Dichtbereich machen untauglich.
  • Lungenautomat erst kurz vor dem Gefahrenbereich anschließen, durch einen Helfer. Atemschutztrupp bleibt immer zusammen, für den Rückweg doppelte Luftmenge.
  • Nach Verrauchung: kontaminierte PSA an der Einsatzstelle ablegen, luftdicht in Foliensack, nicht im Mannschaftsraum transportieren.
Einteilung
Isoliergeräte (Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schlauchgeräte) und Filtergeräte
Warneinrichtung
akustisch bei 50 bis 60 bar Flaschendruck
Mindestdruck vor dem Einsatz
90 % vom Nenndruck: 180 bar (200-bar-Gerät), 270 bar (300-bar-Gerät)
Dichtprüfung Hochdruck
Abfall höchstens 10 bar in einer Minute
Voraussetzungen
mindestens 18 Jahre, Eignung nach G 26.3, Truppmannausbildung, Lehrgang Atemschutzgeräteträger
Hinweis
Atemschutzgeräte, Prüfung und Eignungsuntersuchung folgen bundesweiten Regeln (FwDV 7, DGUV). Fristen, Ausbildungsplan und Weisungen legt in Brandenburg dein Träger fest. Üben mit dem Ausbilder geht vor Lesen.
Pressluftatmer und Feuerwehrhelme in einem Mannschaftsraum
Pressluftatmer im Mannschaftsraum eines Feuerwehrfahrzeugs Foto: Mirzor, CC BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons, verkleinert

Geräte

Geräteklassen

  • Unabhängig von der Umgebung (Isoliergeräte): Pressluftatmer (an die Zeit gebunden), Regenerationsgeräte (Zeit), Schlauchgeräte (an den Ort gebunden).
  • Abhängig von der Umgebung (Filtergeräte): gebunden an Umgebungsluft und Zeit.
  • Filtergeräte nur, wenn genug Sauerstoff da ist. Nicht einsetzen, wenn Art und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind, wenn der Filter nicht gegen sie schützt oder starke Flocken- und Staubbildung vorliegt. Nicht bei Nachlöscharbeiten im Innenbereich: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid sind geruch- und geschmacklos, ein Filterdurchbruch bleibt unbemerkt.
  • Gasfilter nur gegen Stoffe, die man bei Filterdurchbruch riecht oder schmeckt (Geruchssinn kann beeinträchtigt oder gelähmt werden). Die Feuerwehr nutzt meist den Kombinationsfilter A2B2E2K2P3 (Partikel und Gase). Er schützt nicht gegen Sauerstoffmangel, Kohlenmonoxid und höhere Konzentrationen. Bei Funkenflug oder offenem Feuer Brandgefahr beachten.
  • Sauerstoffmangel ist mit den Sinnen nicht feststellbar. Im Zweifel Pressluftatmer.

Fluchthauben und Halbmasken

  • Fluchthaube: Sie dient dem Retten von Personen, nicht als Atemschutz für Einsatzkräfte. Gebrauchsdauer etwa 15 Minuten. Sie schützt nicht bei Sauerstoffmangel und hohen Konzentrationen, nach Gebrauch entsorgen. Dem Betroffenen vorher erklären: „Ich lege Ihnen jetzt eine Schutzhaube an. Atmen Sie normal weiter.“ Davon zu unterscheiden ist die Rettungshaube mit kontinuierlicher Belüftung.
  • Filtrierende Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3) schützen nur gegen Stäube, nicht gegen Gase, nur für einmaligen Gebrauch.

Atemanschluss

Bauteile: Maskenkörper mit Sichtscheibe, Dichtrahmen, Bänderung (Stirn-, Schläfen-, Nackenband), Innenmaske mit Steuerventilen (kleiner Totraum, kein Beschlagen), Sprechmembrane, Anschlussstück mit Einatemventil, Ausatemventil.
Ungeeignet als Träger, wenn der Dichtsitz nicht gewährleistet ist: Bart (auch Dreitagebart) oder Koteletten im Dichtbereich, besondere Kopfform, tiefe Narben, Körperschmuck im Dichtbereich. Bei Überdruck-Geräten gibt es Luftverlust, nicht ausgeschlossen auch Eindringen von Schadstoffen durch Verwirbelung. Körperschmuck kann auch beim An- und Ablegen verletzen.

Der Pressluftatmer

  • Normaldruck- und Überdruckgeräte: Beim Überdruckgerät erzeugt der Lungenautomat einen Überdruck, den das federbelastete Ausatemventil in der Maske hält.
  • Atemluftflasche speichert den Vorrat. Flaschenventil mit Handrad. Druckminderer mit Sicherheitsventil senkt den Hochdruck auf den Mitteldruck und schützt vor zu hohem Mitteldruck. Mitteldruckleitung führt zum Lungenautomaten (atemgesteuerte Dosierung). Manometer zeigt den Flaschendruck, die Warneinrichtung pfeift bei 50 bis 60 bar. Tragegestell mit Bänderung trägt das Gerät.

Ausrüsten und prüfen

Ausrüstung des Atemschutztrupps

PSA: Feuerwehrschutzkleidung (Überjacke und -hose), Helm mit Nackenschutz oder Helm-Masken-Kombination, Schutzschuhwerk, Schutzhandschuhe, Atemschutzgerät mit Atemanschluss, Feuerschutzhaube, Feuerwehrleine (eine für jeden Geräteträger), Feuerwehrhaltegurt (alternativ Rückzugs-/Selbstrettungssystem). Im Innenangriff ist grundsätzlich von Absturzgefahr auszugehen. Empfohlen je Truppmitglied: Notsignalgeber, Rettungsmesser oder -schere, Bandschlinge mit Karabiner. Norm und Leistungsstufen: DGUV Information 205-014.
Einsatzgerät: Truppführer Handfunkgerät (Ex-Schutz beachten), Beleuchtungsgerät, Axt oder Brech-/Hebelwerkzeug (zum Beispiel Halligan-Tool). Truppmann Schlauchmaterial (Tragekorb, Rollschläuche, Schlauchpaket), C-Hohlstrahlrohr (mindestens 200 l/min), ersatzweise CM-Strahlrohr, Seilschlauchhalter. Optional für den Trupp: Fluchthaube(n), Wärmebildkamera, Türkennzeichnung, Keile, mobiler Rauchverschluss.
Handhabung der PSA: Helm vorher an den Atemanschluss anpassen (Bänderung, Kopfring, Visier hoch), Nackenschutz kontrollieren. Feuerschutzhaube über der Maske und unter der Kleidung, nur trocken und sauber. Alle Reißverschlüsse und Öffnungen schließen, spätestens nach dem Anlegen der Maske. Handschuhe über dem Jackenärmel, Stiefel unter der Hose.

Einsatzkurzprüfung

Der Träger macht sie vor jedem Gebrauch und nach jedem Flaschenwechsel, parallel zum Ausrüsten. Umfang: Flaschendruck, Hochdruckdichtprüfung, Warneinrichtung.

  1. Flaschendruck: Schutzkappe am Lungenautomaten ab, bei Überdruckgeräten Lungenautomat in Bereitschaft schalten, Flaschenventil öffnen, Druck ablesen: mindestens 90 % (200-bar-Geräte 180 bar, 300-bar-Geräte 270 bar).
  2. Hochdruckdichtprüfung: Flaschenventil schließen, Anzeige beobachten: Abfall höchstens 10 bar in einer Minute.
  3. Warneinrichtung: Gerät langsam entlasten (Knopf am Lungenautomaten vorsichtig), Signal muss bei 50 bis 60 bar ertönen.

Danach Flaschenventil wieder öffnen.

Atemanschluss anlegen und ablegen

Ohne Helm-Masken-Kombination:

  1. Helm abnehmen, Trageband um den Nacken, Bänderung mit beiden Händen weiten, Kinn in die Kinntasche, glatter Sitz.
  2. Bänderung gleichmäßig anziehen: erst Nacken-, dann Schläfen-, zuletzt Stirnband.
  3. Dichtprüfung: Anschlussstück mit dem Handballen abdichten (C-Griff), einatmen und Luft anhalten, der Unterdruck muss bleiben. Mindestens zweimal wiederholen.
  4. Ausatemventil prüfen: Anschluss abdichten und ausatmen, die Luft muss ungehindert entweichen.
  5. Feuerschutzhaube von vorn überziehen, Sitz und Dichtheit prüfen, Helm aufsetzen, erneute Dichtprüfung.

Mit Helm-Masken-Kombination: Kinnriemen lösen, Maske nach Herstellerangabe am Helm befestigen, Kinnriemen locker schließen, Dichtprüfung wie oben, Sitz von einer zweiten Person prüfen lassen.
Ablegen: Helm ab, Haube ab, Bänderung lösen, Maske am Anschlussstück über den Kopf nach hinten ziehen, Helm wieder auf, Bänderung weitstellen.
Brillenträger: Maskenbrille einsetzen und einstellen, vor der Reinigung ausbauen.

Gerät anlegen und in Betrieb nehmen

  • Lungenautomaten anschließen erst vor der Rauchgrenze, Absperrgrenze, kurz vor dem Einsatzort oder vor dem Gefahrenbereich (FwDV 500), auf Befehl des Einheitsführers. Anschließen und Sichtkontrolle macht ein Helfer (zum Beispiel der andere Geräteträger des Trupps), in der Regel ohne Handschuhe.
  • Ablauf: Schutzkappe ab, Überdruckgerät in Bereitschaft, Einsatzkurzprüfung starten (Ventil auf, Fülldruck, Ventil zu), Gerät aufnehmen (Tragegurte einstellen, Beckengurt schließen), Helm ab, Maske an, Haube, Helm auf, Dichtprüfung, Ausatemventil. Druck darf höchstens 10 bar gefallen sein, Warneinrichtung prüfen, Flaschenventil öffnen. Bei der Atemschutzüberwachung anmelden, Lungenautomat anschließen, einige tiefe Atemzüge zur Funktionsprüfung, Notsignalgeber einschalten, Einsatzbeginn melden.
  • Ablegen: Lungenautomat trennen (Überdruck: Bereitschaft), Flaschenventil schließen, Gerät druckentlasten (Entlüftungsknopf), Gerät, Helm, Haube, Maske ab.

Kontaminierte Ausrüstung ablegen

Bei sichtbarer Verschmutzung mit Brandrückständen, nach Aufenthalt in stark verqualmten Bereichen und nach ABC-Einsätzen mit möglicher Kontamination (außerhalb des Gefahrenbereichs):

  1. Überjacke und Überhose abklopfen. 2. Handschuhe ausziehen und in den Foliensack. 3. Helm ab (ggf. heiß) in den Foliensack. 4. Haube nach vorn über die Maske abziehen. 5. Atemanschluss mit Lungenautomat nach vorn wegziehen (Überdruck: Bereitschaft). 6. Pressluftatmer ablegen, druckentlasten, getrennt von der Kleidung in einen Sack. 7. Jacke, Stiefel, Hose ausziehen und in den Sack zur übrigen Kleidung. 8. Saubere Ersatzkleidung anziehen, Hände, Hals und Gesicht reinigen.

Säcke luftdicht verschließen, kennzeichnen (mindestens Name des Trägers), ggf. Kontaminations-Anhängekarte. Nicht im Mannschaftsraum transportieren, Ladung sichern. Reinigung nach Herstellerangaben und Standortregel. Im ABC-Einsatz kann Dekontamination nach FwDV 500 nötig sein. Standortspezifische Regeln gehen vor.

Im Einsatz

Allgemeine Einsatzgrundsätze

  • Der Trupp bleibt immer zusammen. Ausnahme nur beim Einsteigen in Schächte, Behälter, Kanäle: ein Träger geht vor, gesichert (Feuerwehrleine, Abseil-/Rettungsgerät), ein zweiter Träger bereit, Sicherheitstrupp bereitstellen.
  • Der Truppführer überwacht Mannschaft und Gerät, besonders die Flaschendruckkontrollen. Rückweg: doppelte Luftmenge wie der Hinweg.
  • Verrauchte Räume gebückt, die Rauchschicht ständig beurteilen. Merksatz: „Kann ich meine Stiefel sehen, kann ich auch noch aufrecht gehen.“
  • Schlauchreserve in Buchten oder als Paket bis zur Rauchgrenze: mindestens eine C-Länge zum Gebäude, eine C-Länge je Geschoss, mindestens eine, besser zwei C-Schläuche je abzusuchender Nutzungseinheit.
  • Nur mit Wasser am Rohr ab der Rauchgrenze. Der Truppführer hat die Hände frei zum Tasten und leuchtet. Bei vermuteter Gefahr (zum Beispiel Rauchdurchzündung) geht der Truppmann mit dem Strahlrohr vorn.
  • Strahlrohrführer bekämpft sichtbare Flammen. Abluftöffnung früh mit dem Einheitsführer schaffen, mobilen Rauchverschluss nutzen, Wasser- und Rauchschäden vermeiden.
  • Nach unten führende Treppen rückwärts, wenn die Sicht fehlt. Deckung nutzen. Nie am Feuer vorbei laufen.
  • Regelmäßige Lagemeldungen, Rückmeldung bei Erreichen des Ziels, Rückzug und seine Sicherung beachten (Anleiterbereitschaft ordnet der Einheitsführer an).
  • Bei Problemen (Schlauchplatzer, Pumpenausfall): ganzer Trupp zieht sich in einen sicheren Bereich zurück, wenn möglich Türen schließen, Problem dort klären.
  • Ampelregel, Brandphänomene und Türöffnung: siehe Seite „Innenangriff unter Atemschutz“.

Explosionsgefahr

Bei Gasaustritt, Flüssiggasfahrzeug oder Staubexplosionsgefahr (zum Beispiel Schreinerei):

  • Erkennen: Warnzeichen, Ex-Messung bei Gasen und Dämpfen.
  • Schutz: Zündquellen vermeiden (funkenarmes Werkzeug, keine Schalter betätigen), nur ex-geschützte Handleuchten und Funkgeräte (ATEX), Mobiltelefon und Feuerzeug im Fahrzeug, Staub nicht aufwirbeln, im Zweifel Rücksprache mit dem Einheitsführer (auch dazu kein nicht ex-geschütztes Funkgerät).
  • Türen und Klappen an Maschinen nicht zum „Innenangriff in der Maschine“ öffnen (Luftzufuhr, Staubaustritt, Durchzündung). Nie nicht ex-geschützte Staubsauger einsetzen.

Atemluftflaschen im Privat-Pkw transportieren

Wenn leere Atemluftflaschen zur Werkstatt oder gefüllte zurück zum Feuerwehrhaus gebracht werden, geschieht das meist mit Feuerwehrfahrzeugen mit Transporthalterungen. In Ausnahmefällen nimmt jemand den Privat-Pkw. Die DFV-Information von 2022 sagt dazu:

  • Leere Flaschen (Restdruck höchstens 2 bar) sind kein Gefahrgut. Es gilt nur die Ladungssicherung.
  • Gefüllte Flaschen (200 oder 300 bar) sind Gefahrgut: Klasse 2, UN 1002 „Luft, verdichtet“, Gefahrzettel 2.2. Grund ist die Gefahr eines Behälterzerknalls.
  • Freistellung (1000-Punkte-Regel): Bis 1000 Liter Nominalvolumen pro Transport gilt eine Erleichterung. Eine 6-Liter-Flasche zählt mit 6 Litern.
  • Keine orange Warntafel nötig, keine ADR-Zulassung des Fahrzeugs.
  • Feuerlöscher mindestens 2 kg mitführen.
  • Flaschen unbeschädigt.
  • Fahrer brauchen keine ADR-Schulung, aber eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR (jährlich empfohlen).
  • Keine schriftlichen Weisungen nötig, Mitfahrer sind erlaubt.
  • Flaschen oder Umverpackung gekennzeichnet (UN 1002, technischer Name, Gefahrzettel 2.2).
  • Verantwortlich ist der Träger der Feuerwehr („Unternehmer“ im Gefahrgutrecht). Haftung, Versicherung und Dienstbetrieb sollten vorab mit Träger und Unfallversicherer geklärt werden.

Ladungssicherung:

  • Beim Bremsen und in Kurven wirken Kräfte bis zum 0,8-Fachen der Erdbeschleunigung. Viele Flaschen haben keine Abströmsicherung. Bricht bei einem Aufprall das Ventil ab, kann die Flasche raketenartig durch das Auto fliegen.
  • Flaschen verzurren (Zurrgurte, rutschhemmende Matte), Ventilschutz beachten.
  • Liegend: nur parallel oder quer zur Fahrtrichtung, nahe der Stirnwand nur quer.
  • Stehend: nur in einem sicheren Transportbehälter, der selbst gekennzeichnet und mit Zurrgurten befestigt ist.
  • Mangelnde Ladungssicherung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten. Es trifft Fahrer, Halter und Verlader.

Siehe auch