Das Wichtigste in Kürze
- Wer unter Atemschutz arbeitet: mindestens 18 Jahre, gültige Eignungsuntersuchung (G 26.3), Truppmann- und Truppführerausbildung, Lehrgang Atemschutzgeräteträger.
- Nachuntersuchung bei Geräten über 5 kg (Pressluftatmer): bis 50 Jahre alle 36 Monate, über 50 alle 12 Monate, immer vor Ablauf.
- Jedes Jahr: Unterweisung, Belastungsübung in der Übungsanlage und Einsatzübung (mit Notfalltraining). Wer sie im Kalenderjahr nicht schafft, darf nicht mehr unter Atemschutz eingesetzt werden, bis sie nachgeholt sind.
- Nicht einsatzfähig melden musst du selbst: Bart oder Schmuck im Dichtbereich, Erkältung, Alkohol, Drogen oder Medikamente, Krankheit, fehlende Sehhilfe.
- Atemschutznotfall: Ruhe bewahren, Lage prüfen, Notruftaste und Mayday, gemeinsam zurück. Der Sicherheitstrupp folgt der Schlauchleitung und rettet nach Schema Retten – Suchen – Finden – Atemluft – Rettung.
- Hinweis
- Atemschutzgeräte, Prüfung und Eignungsuntersuchung folgen bundesweiten Regeln (FwDV 7, DGUV). Fristen, Ausbildungsplan und Weisungen legt in Brandenburg dein Träger fest. Üben mit dem Ausbilder geht vor Lesen.
- Untersuchung
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“. Der Träger der Feuerwehr wählt den Arzt aus und trägt die Kosten.
Voraussetzungen
Wer darf Atemschutzgeräte tragen
- Mindestens 18 Jahre, gültige Eignungsbescheinigung und abgeschlossene modulare Truppausbildung (Truppführer-Qualifikation).
- Den Einsatz unter Atemschutz ordnet immer der Einheitsführer an.
- Du musst dem Einheitsführer von dir aus melden, wenn du nicht einsatzfähig bist, zum Beispiel wegen: Körperschmuck oder Bart (auch Dreitagebart) im Dichtbereich, nicht einwandfreier Gesundheit (zum Beispiel Erkältung), Alkohol, Drogen oder beeinflussender Medikamente, Arbeitsunfähigkeit, überstandener schwerer Krankheit, fehlender Sehhilfe (Maskenbrille oder Kontaktlinsen).
Eignungsuntersuchung G 26.3
- Verantwortlich ist der Träger der Feuerwehr (meist die Gemeinde), er kann Pflichten an die Leitung der Feuerwehr übertragen. Du solltest selbst auf die Fristen achten.
- Fristen (Gerätegewicht über 5 kg): bis 50 Jahre: 36 Monate, über 50 Jahre: 12 Monate. Es zählt das Alter bei der Untersuchung. Die Nachuntersuchung findet vor Ablauf statt. Der Arzt kann die Frist verkürzen.
- Neue Untersuchung, wenn Zweifel an der Eignung entstehen oder du Einschränkungen meldest. Ein kurzzeitiger Ausschluss braucht nicht automatisch eine Nachuntersuchung.
- Melde Einschränkungen (aktuelle oder dauerhafte) unverzüglich und von dir aus dem Träger, der Leitung oder der Führungskraft.
- Arzt: muss die Feuerwehr und die Anforderungen des Atemschutzes kennen, den Stand von G 26 anwenden, die Ausstattung haben und die Eignung beurteilen können. Eine Qualifikation ist zum Beispiel bei Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin anzunehmen. Der Träger wählt den Arzt und trägt die Kosten.
- G 26 ist im Feuerwehrdienst verbindlich (Bestandteil der Unfallverhütungsvorschrift), sonst nur Empfehlung.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge kann mit der Untersuchung gemeinsam erfolgen.
Häufige Fragen
- Röntgen des Brustkorbs? Für Gerätegruppen 2 und 3 bei medizinischer Indikation, der Arzt entscheidet.
- Kontaktlinsen? Nicht grundsätzlich verboten. Im Übungsbetrieb prüfen, ob es zu Augenreizungen kommt, und mit dem Arzt klären. Der Träger muss trotzdem Maskenbrillen bereitstellen.
- Sehschärfe: korrigiert muss sie auf jedem Auge mindestens 0,7 (Ferne) und 0,5 (Nähe) betragen, bei langjähriger Einäugigkeit 0,8 und 0,6. (Die Quelle schreibt „unter“, gemeint ist nach dem Sinn die Mindestsehschärfe.)
- Hörverlust? Test mit 1 bis 6 kHz wegen der akustischen Warneinrichtung. Ab mehr als 40 dB bei 2 kHz auf dem besseren Ohr besteht grundsätzlich keine Eignung. Hörgeräte zählen nicht, weil sie im Einsatz nicht sicher funktionieren.
- Übergewicht? Bei den Gerätegruppen 2 und 3 ein Ausschlussgrund. Der BMI soll 30 nicht überschreiten, der Arzt kann bei hoher Muskelmasse anders entscheiden. Allein am BMI wird die Tauglichkeit nicht festgemacht.
Jährliche Pflichten
Mindestens jedes Jahr:
- Unterweisung über den Atemschutz
- Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage
- Einsatzübung unter Atemschutz (einschließlich Notfalltraining) in einer taktischen Einheit
Wer sie nicht innerhalb des Kalenderjahres schafft, darf die Funktion bis zum Nachholen nicht mehr ausüben.
Den Lehrgang (mindestens 25 Stunden) beschreibt die Seite „Atemschutzgeräteträger“.
Atemschutznotfall
Ursachen
- Einsatzbedingt: extreme Brandausbreitung (Rauchexplosion, Raum- oder Rauchdurchzündung), Einsturz/Absturz, eingeklemmt oder Rückweg versperrt, unübersichtliche Einsatzstelle, unzureichende Atemschutzüberwachung, Lageänderung.
- Technisch: fehlende oder fehlerhafte Kurzprüfung, nicht bemerkte Undichtheit, vereister oder defekter Druckminderer, defekter Lungenautomat, Flaschenventil unbeabsichtigt geschlossen, Funkabbruch.
- Personenbedingt: schlechte Kondition, aktueller Gesundheitszustand (zum Beispiel Erkältung), medizinischer Notfall (Überwärmung, Flüssigkeitsmangel, Verletzung), Angst, hektisches, unkoordiniertes Arbeiten, Verfangen (Feuerwehrleine), falsche Bedienung.
Als verunfallter Trupp
- Ruhe bewahren, bewusst atmen.
- Lungenautomaten trennen oder Maske abnehmen nur bei Ausfall der Luftversorgung, dann Ersatzluftversorgung, als letzte Möglichkeit die Fluchthaube.
- Lage prüfen: Trupp vollständig? Welche Zwangslage? Funkkontakt? Luftvorrat? Ausrüstung?
- Notruf absetzen (Notruftaste am Digitalfunkgerät).
- Mayday-Schema: „Mayday, Mayday, Mayday! – eigener Funkrufname – Standort – Angaben zur Notlage – Mayday! – Kommen!“
- Umgebung nach vermissten Truppmitgliedern absuchen, dann gemeinsam Rückzug und Selbstrettung.
Sicherheitstrupp
Sicherung des Atemschutztrupps: Registrierung vor und nach dem Einsatz, Sicherheitstrupp bereitstellen, Rückweg sichern (Schlauchleitung, Feuerwehrleine, Leinensicherungssystem), Funkverbindung sichern.
- Ausrüstung: wie der Geräteträger, dazu eigenes Schlauchmaterial und Hohlstrahlrohr (freier Abgang am Verteiler) und die Sicherheitstrupp-Tasche (mindestens Fluchthaube, Rettungstuch mit zwei Karabinern („Rettungswindel“), Rettungsschere oder -messer, Bandschlinge). Optional: Atemluftflasche mit Verlängerung, luftgespülte Rettungshaube, Blitzleuchte, Keile, Nageleisen oder Halligan-Tool, Transportmittel.
- Vorbereiten: Lageeinweisung abwarten, bei der Atemschutzüberwachung melden, Funk und Standortmeldungen mithören (Suchsektor eingrenzen), Funkkontakt prüfen.
- Rettung: Eigensicherung beachten. In der Regel der Schlauchleitung des Verunfallten folgen und im Nahbereich per Leinensicherung suchen, mit eigener Schlauchleitung nur, wenn der Eigenschutz es verlangt. Schema: Retten – Suchen – Finden – Atemluft – Rettung. Nicht zeitkritisch (Luft reicht, keine lebensbedrohliche Verletzung): schonend mit Hilfsmittel (Trage, Rettungsbrett). Zeitkritisch (Luft nicht gesichert oder lebensbedrohlich verletzt): Sofortrettung in den rauchfreien Bereich mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Verunfallte halten sich oft dort auf, wo man sie nicht vermutet (hinter Möbeln, versteckte Räume), und reagieren unter Umständen unvorhersehbar. Rettungsweg: Angriffsweg oder Alternative (Anleiterbereitschaft).
Atemschutzüberwachung (Dokumentation)
Sie bleibt in der Verantwortung des Einheitsführers, der sie einer geeigneten Kraft übertragen kann. Die Trupps sprechen mit dem Einheitsführer, nicht vorrangig mit der Überwachung. Mindestens dokumentieren:
- Namen (ggf. Funkrufnamen), Einsatzort, Auftrag
- Zeit und Flaschendruck bei Anschluss des Lungenautomaten
- Zeit und Druck beim Erreichen des Einsatzziels, Standort (Geschoss, Wohnung)
- Zeit und Druck zum erwarteten und zum spätesten Umkehrzeitpunkt, Zeit bei Beginn des Rückzugs
Der Trupp wird auf erwarteten und spätesten Umkehrdruck hingewiesen. Für den Atemschutznachweis zusätzlich: Datum, Einsatzort, Gerätetyp, Einsatzzeit, Art der Tätigkeit.