Das Wichtigste in Kürze
- Der Einsatz beginnt vor dem Feuerwehrhaus. Viele Unfälle passieren schon beim Anrücken. Der Alarmweg muss kreuzungsfrei, stufenlos, hell und trittsicher sein.
- Alarmzugang nie vor den Fahrzeugen entlang und nicht durch die Hallentore. Besser ein separater Alarmeingang, mit Richtungsverkehr.
- In der Fahrzeughalle gilt: 0,5 m Abstand zu festen Teilen, auch bei offenen Türen. Dieselabgase werden am Auspuff abgesaugt.
- Schwarz-Weiß-Trennung: Verschmutzte Einsatzkleidung darf nicht mit Privatkleidung in Kontakt kommen. Dafür gibt es getrennte Umkleiden (nach Geschlecht).
- Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS) sind fast die Hälfte aller Unfälle im Feuerwehrdienst.
- Verantwortlich ist der Träger der Feuerwehr (die Gemeinde, vertreten durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister). Bestandsschutz gilt im Arbeitsschutz nicht.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 49 § 12 „Bauliche Anlagen“
- Ausführliche Regeln
- DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“, DIN 14092
- Sicherheitsabstand in der Halle
- mindestens 0,5 m (auch bei geöffneten Fahrzeugtüren)
- Tormaße (Normmaß)
- Durchfahrt 3,6 m breit, 4 m oder 4,5 m hoch
- Umkleidefläche
- 1,2 m² je Einsatzkraft
- Schrank
- mindestens 0,30 m × 0,50 m × 1,80 m
- Stolperstelle
- Höhenunterschied über 4 mm
- Abgasabsaugung
- jährlich prüfen
- Verantwortlich
- Träger der Feuerwehr (Gemeinde)
Der Alarmweg: vom Parkplatz zum Fahrzeug
Viele Unfälle melden Feuerwehrangehörige schon auf dem Weg zur Wache. Die Alarmwege müssen so gestaltet sein, dass du leicht und sicher zum Fahrzeug kommst, auch in Eile.
Draußen:
- Kreuzungsfrei zu an- und ausfahrenden Fahrzeugen, auf dem kürzesten Weg zum Alarmeingang, hindernisfrei und stufenlos, trittsicher, bei jedem Wetter und jeder Uhrzeit sicher begehbar.
- Nicht vor den Hallentoren entlang und nicht durch die Tore. Ein separater Alarmeingang vermeidet Zusammenstöße mit ausfahrenden Fahrzeugen. Bauliche Lösungen wie Zäune oder Absperrungen sind besser als Anweisungen, denn sie wirken sicherer.
- Höhenunterschiede mit Rampen ausgleichen (möglichst höchstens 6 Prozent Neigung). Treppen zählen zu den unfallträchtigsten Wegen. Wo Stufen nicht zu vermeiden sind, müssen sie gut sichtbar, beleuchtet und für Eile geeignet sein (zum Beispiel Auftritt 30 bis 32 cm, Steigung 14 bis 16 cm).
- Parkplätze: mindestens so viele wie Sitzplätze auf den Einsatzfahrzeugen, nach DIN 14092-1 mindestens zwölf, 5,5 m × 2,5 m groß, eben und trittsicher, ohne Rasengitter oder grobes Schotter. Sie müssen im Alarmfall frei bleiben, am besten markiert.
- Beleuchtung geht automatisch mit der Alarmierung oder per Bewegungsmelder an.
Drinnen:
- Alarmwege sind eben, rutschhemmend, geradlinig, breit und frei von Gegenständen, ohne Treppen. Einsatzkleidung gehört nicht in obere Stockwerke.
- Richtungsverkehr: Eingang zur Umkleide und Ausgang zur Fahrzeughalle sind getrennt, damit sich bereits Umgezogene und Ankommende nicht begegnen.
- Türen im Alarmweg sind feststellbar und schlagen nicht auf Personen. Sauberlaufzonen halten Nässe und Schmutz zurück.
- Verglasungen sind bruchsicher, große Glasflächen in Augenhöhe gekennzeichnet.
- In den Umkleiden liegt nichts auf dem Boden (Stiefel, Taschen). Spinde werden so vergeben, dass nicht alle an einer Stelle stehen.
- Alarmdrucker oder Faxgerät stehen in einer Nische, nicht im Weg.
Die Fahrzeughalle
- Mindestens 0,5 m Verkehrsweg neben dem Fahrzeug, auch bei geöffneten Türen. Ebenso mindestens 0,5 m Sicherheitsabstand zwischen bewegten Fahrzeugen und festen Teilen (Stützen, Regale, Spinde), damit niemand eingeklemmt wird.
- Stellplatzgrößen nach DIN 14092-1 hängen vom Fahrzeug ab, zum Beispiel 4,5 m × 10 m oder 4,5 m × 12,5 m. Bei Sonderfahrzeugen gilt: Fahrzeugbreite plus 0,5 m an beiden Seiten und Höhe plus 0,2 m für Tore.
- Wo Platz fehlt (alte Häuser), helfen Fahrzeuge anders aufstellen, Regale versetzen, Einsatzkleidung nicht in die Halle, Dienstanweisungen („Fahrzeuge nur außerhalb der Halle besetzen“) und gelb-schwarze Warnanstriche an Engstellen, verbunden mit Unterweisung. Das ist nur eine Übergangslösung.
- Umkleiden gehören in eigene Räume. Spinde direkt neben oder hinter einem Fahrzeug sind gefährlich (Fahrzeug, Türen, Kameraden).
- Lagerflächen werden von Anfang an mit eingeplant, damit sie keine Verkehrswege einengen.
- Beleuchtung über den Verkehrswegen, nicht über den Fahrzeugen, sonst liegen die Wege im Schatten. Richtwerte: Stellplätze 150 lx, Wartungsarbeiten und Werkstätten 300 lx, Atemschutzwerkstatt 500 lx, Flure 100 lx, Treppen 150 lx. Alarmwege brauchen mindestens eine Orientierungsbeleuchtung, bei Stromausfall sollte ein Notstromerzeuger einspeisen können.
- Trittsicherer Boden: Wasser nicht über Verkehrswege leiten, Rinnen mittig unter dem Fahrzeug mit mindestens 2 Prozent Gefälle.
- Tragfähigkeit: Neue, schwerere Fahrzeuge dürfen die Tragfähigkeit des Hallenbodens nicht überschreiten, besonders bei unterkellerten Hallen oder Arbeitsgruben. Das prüft der Träger vor der Beschaffung.
Die Tore
- Fahrzeuge mittig zum Tor abstellen, Standort am Boden markieren.
- Normmaß für Stellplätze der Größen 1 bis 3: lichte Durchfahrt 3,6 m breit, 4 m oder 4,5 m hoch.
- Der Alarmzugang führt nicht durch die Tore. Schlupftüren sind bodengleich.
- Sieht der Fahrer die Schließkante des hochfahrenden Tores nicht, zeigt eine Signalanlage an, wann die Durchfahrtshöhe frei ist.
- Kraftbetätigte Tore: Quetsch- und Scherstellen bis 2,50 m Höhe sichern (Totmannsteuerung, Kraftbegrenzung auf 150 N oder Lichtschranken und Schaltleisten). Jedes Tor hat einen eigenen Antrieb und einen Hauptschalter. Notentriegelung vom Hallenboden aus ohne Hilfsmittel. Öffnen und Schließen von Hand muss möglich sein (zum Beispiel bei Stromausfall). Öffnungsgeschwindigkeit nach DIN 14092-1 mindestens 25 cm/s.
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen mindestens einmal jährlich durch Sachkundige, dokumentiert. Auch handbetätigte Tore sollten jährlich geprüft werden.
- Vor den Toren braucht es Stauraum: mindestens so groß wie der Stellplatz hinter dem Tor. Sonst sichert ein Einweiser die Ausfahrt und das Rückwärtseinfahren.
Abgase: Dieselmotoremissionen
Diesel-Abgase sind krebserregend. Bei Alarm atmest du wegen Stress und Eile tiefer und schneller, also nimmst du mehr Schadstoffe auf.
- Abgase werden direkt am Auspuff erfasst und abgesaugt, mit Unterdruck.
- Die mitfahrende Absaugung, die am Tor selbsttätig ausklinkt, ist die beste Lösung. Stationäre, in den Boden geführte Anlagen sind ungeeignet (Stolperstellen, keine vollständige Erfassung).
- Absaugschläuche von oben, nahe am Auspuff, ohne Stolperstellen und hitzefest.
- Ideal: Die Absaugung schaltet automatisch mit dem Alarmschalter ein.
- Jährlich prüfen. Aufgesteckte Partikelfilter sind für Feuerwehren ungeeignet.
- Ohne Absaugung nur zulässig, wenn die Garage baulich abgetrennt ist (zum Beispiel bei einem Stellplatz), die Fahrzeuge sofort ausfahren und sich niemand in der Halle aufhält oder umkleidet.
Umkleiden und Schwarz-Weiß-Trennung
Deine Einsatzkleidung kann durch Brandrauch, Ruß und Gefahrstoffe verschmutzt sein, auch mit krebserzeugenden Stoffen (PAK). Deshalb gilt die Schwarz-Weiß-Trennung: Verschmutzte Einsatzkleidung wird getrennt von Privatkleidung aufbewahrt.
- Baulich getrennte Umkleideräume, nach Geschlechtern getrennt, beheizbar und sichtgeschützt.
- 1,2 m² Fläche je eingesetzter Einsatzkraft, Sitzgelegenheiten, Spiegel, Abfallbehälter.
- Schrank je Person: belüftet und abschließbar, mindestens 0,30 m × 0,50 m × 1,80 m. Ist Privat- und Schutzkleidung getrennt zu lagern, gibt es zwei Schrankteile oder einen doppelt breiten Schrank.
- Direkter Zugang zwischen Waschräumen und Umkleiden, damit Verschmutzung nicht verschleppt wird. Umkleiden und Duschen liegen zwischen Fahrzeughalle und Verwaltungstrakt.
- Duschen und Waschplätze in ausreichender Zahl, beheizbar (Duschplatz mindestens 1 m², Seitenlänge mindestens 90 cm). Wasch- und Umkleideräume sind auch bei Absaugung nötig.
- Verschmutzte Kleidung wird fachgerecht gereinigt und in geeigneten Behältern im Schwarzbereich gelagert und transportiert, damit nichts verschleppt wird oder ausdünstet.
- Hygiene: Waschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern. Temperatur in Sozial- und Pausenräumen mindestens 21 °C.
Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS)
SRS-Unfälle machen fast die Hälfte aller Unfälle im Feuerwehrdienst aus. Auch wenn man „nur auf den Allerwertesten gefallen ist“, sind sie nicht harmlos: Bänderrisse, Prellungen, Knochenbrüche und oft Angst vor dem nächsten Sturz sind möglich.
- Stolperstelle ist schon ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm.
- Rutschhemmung wird in R-Klassen angegeben (R 9 niedrigste bis R 13 höchste Anforderung). Büro und Schulung etwa R 9, Umkleiden und Sanitär R 10, Fahrzeughalle R 11 bis R 12, Arbeitsgruben R 12. Benachbarte Bereiche dürfen sich höchstens um eine Klasse unterscheiden.
- Gute Beleuchtung, ordentliche Kabelführung, farbliche Markierung von Gefahrstellen.
- Geeignetes Schuhwerk mit Rutschhemmung und Halt.
- In der kalten Jahreszeit kommen nasses Laub, Schnee, Eis und Dunkelheit dazu.
Werkstätten und Arbeitsgruben
- Schlauchpflege: rutschhemmender, schlag- und waschfester Boden, Bodenabläufe bodengleich. Es gibt einen Schwarzbereich (Schlauchannahme) und trockene Lagerung der Schläuche, damit sich kein Schimmel bildet. Gegen herausgeschleuderte Kupplungen bei Druckprüfungen schützt eine Abschirmung.
- Atemschutzwerkstatt und Werkstatt für PSA: Schwarz-Weiß-Trennung. Schwarzbereich: Anlieferung und Grobreinigung. Weißbereich: Wartung, Lager, Atemluftfüllung. Druckluft nur aus der Atemluftversorgung. Der Kompressor steht in einem eigenen Raum und ist von außerhalb abschaltbar. Der Sauerstoff-Umfüllraum ist ständig belüftet, im 5-m-Schutzbereich gibt es nichts Brennbares.
- Arbeitsgruben sind abzudecken oder zu umwehren (Abstand mindestens 50 cm von der Kante), brauchen Zugangs- und Notausstieg, Warnzeichen „Vorsicht Grube“ und eine Schutzbeleuchtung (mindestens IP 54). Wartungsarbeiten sollten Fachwerkstätten überlassen werden.
Erste Hilfe im Feuerwehrhaus
Der Träger sorgt nach § 25 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 dafür, dass Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich, geschützt, ausreichend vorhanden und rechtzeitig ergänzt ist. Die Inhalte der Verbandkästen sind genormt, die Behältnisse (Koffer, Rucksack, Schrank) nicht. Der Standort wird mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet.
- Verbandkasten B (DIN 13164): der Kfz-Verbandkasten, der nach § 35h StVZO auf Fahrzeugen mitgeführt wird.
- Verbandkasten C (DIN 13157): kleiner Kasten, Mindestausstattung im Feuerwehrhaus, auch für Ausflüge und Zeltlager der Jugendfeuerwehr.
- Verbandkasten E (DIN 13169): großer Kasten, bei mehr als 20 Mitgliedern. Er enthält die doppelte Menge Verbrauchsmaterial, zwei Kästen C ersetzen einen Kasten E.
- Verbandkasten K (DIN 14142): der Feuerwehrverbandkasten als Normbeladung auf Feuerwehrfahrzeugen.
- Empfehlung: einen Kasten C in der Fahrzeughalle oder Werkstatt und einen weiteren zum Beispiel in Küche oder Schulungsraum. Dazu Splitterpinzette, Zeckenzange und ein transportsicher verpacktes Fieberthermometer.
- Ergänzen nach Entnahme, bei Verschmutzung oder Beschädigung, und mindestens einmal im Jahr den Inhalt und die Haltbarkeit prüfen.
Sicherer Werkstättendienst
Pflege und Wartung gehören zum Alltag von Gerätewart und Maschinist. Die Unfälle im Werkstattdienst machen etwa fünf Prozent aller Unfälle aus. Die Formel: Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit.
- Werkstattbereiche sind geräumig, übersichtlich, trittsicher, gut beleuchtet (mindestens 300 lx, Atemschutzwerkstatt 500 lx) und belüftet. Schmierstoffe auf Boden und Treppen mit Aufsaugmitteln entfernen. Verkehrswege und Notausgänge freihalten.
- Unterweisung vor der ersten Arbeit in der Werkstatt, besonders an Maschinen und zur PSA.
- PSA nicht nur im Einsatz: Schutzhandschuhe, Gesichts-, Augen- und Gehörschutz, zum Beispiel Schutzbrille an Schleifmaschinen (Gebotsschild).
- Arbeiten an Fahrzeugen: vorher gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile). An und unter angehobenen Fahrzeugen erst arbeiten, wenn sie gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen und Absinken gesichert sind. Gekippte Führerhäuser gegen Absinken sichern.
- Defekte Werkzeuge (Hammer, Schraubendreher, Schlüssel, Meißel) sofort reparieren oder aussondern.
Gefahrstoffe im Feuerwehrhaus
Kraftstoffe, Acetylen, Flüssiggas, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und Altöl sind Brand- und Explosionsgefahren, wenn sie falsch gelagert werden.
- Nach der TRGS 510 dürfen in Lagern höchstens 10 kg Benzin und 100 kg Diesel in Behältern stehen. Mehr braucht zusätzliche brandschutztechnische und bauliche Maßnahmen. Tankinhalt der Fahrzeuge, Geräte und Reservekanister der Beladung zählen nicht mit.
- Das Ziel: So wenig Gefahrstoffe wie möglich im Haus. Die Leitung der Feuerwehr prüft regelmäßig, was gelagert wird, und führt ein Gefahrstoffverzeichnis mit Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereichen und Arbeitsbereichen und Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter. Die Organisations- und Aufsichtsverantwortung bleibt bei der Kommune.
- Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnung bleiben aktuell. Sie sind die Grundlage der Unterweisung.
Elektrische Geräte prüfen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle, die beim Betrieb bewegt werden können: Leitungsroller, Verlängerungen, Verteiler, Trennschleifer, Flutlichtstrahler, Ladegeräte, Kaffeemaschine, Wasserkocher. Sie müssen für den Einsatzort geeignet sein (Einsatz höhere Anforderungen als Büro, siehe die Seite zu Strom und Licht) und regelmäßig geprüft werden. Verantwortlich ist der Träger (DGUV Vorschrift 4). Die Prüfung umfasst Istzustand, Vergleich mit Sollzustand und Bewertung. Prüfen dürfen Elektrofachkräfte. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen mit Prüfgeräten mit eindeutiger Aussage die Wiederholungsprüfung machen, aber die Bewertung der Ergebnisse macht eine befähigte Person. Prüft die Kreisebene die Geräte auf den Fahrzeugen, muss der Träger die im Haus verbliebenen Geräte selbst regelmäßig prüfen lassen.
Parkplatz und Beläge
Maßstab für Parkflächen und Wege ist nicht der ausgeruhte Kamerad, sondern der Einsatzfall: jedes Wetter, jede Tageszeit. Wege der anrückenden Kräfte und ausrückender Fahrzeuge dürfen sich nicht kreuzen, auch nicht über die Tore. Ungeeignet sind Rasengittersteine (Gras und Löcher, Stolpern), Schotterrasen und wassergebundene Decken (Spurrillen, Pfützen, Schmutz im Haus, nass glatt, schlecht zu räumen bei Schnee). Pflaster auf Pflasterbett verteilt den Druck gut und bildet kaum Spurrillen.
Feuerwehrhaus als Dorfgemeinschaftshaus
Mehrfachnutzung (Feuerwehr, Kindergarten, Vereine, Gaststätte) ist möglich, aber ein Feuerwehrhaus ist ein Zweckbau der kritischen Infrastruktur. Zu- und Abfahrten und Abläufe im Gebäude müssen für kurze Ausrückzeiten stimmen, die Technik muss vor fremdem Zugriff geschützt sein.
- Funktionsbereiche trennen: Bereiche, die das sichere Ausrücken betreffen (Alarmweg, Alarmparkplatz, Umkleide, Halle, Ausfahrt), Bereiche für Technik und Ausrüstung, Bereiche in Mehrfachnutzung (Versammlungsraum, Schulung) und Bereiche, die Dritte allein nutzen.
- Begegnungen von Feuerwehr und externen Nutzern im Einsatzfall durch bauliche Gestaltung vermeiden, Kreuzungsbereiche vermeiden, Alarmparkplätze und -wege freihalten.
- Regelungen: Widmung des Hauses, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegen und dokumentieren (wer ist für was gegenüber wem verantwortlich).
Wer ist verantwortlich?
Die Unternehmerin oder der Unternehmer, also der Träger der Feuerwehr, muss laut § 12 DGUV Vorschrift 49 dafür sorgen, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass Gefährdungen unter Einsatzbedingungen vermieden werden. Der Bürgermeister trägt diese Verantwortung, unterstützt von der Leitung der Feuerwehr und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wichtig:
- Das Anrücken wird in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet: Alarmparkplätze, Wege, öffentlicher Bereich, Beleuchtung, Boden, Stolperstellen.
- Baurechtlicher Bestandsschutz gilt im Arbeitsschutz nicht. Auch alte Feuerwehrhäuser müssen sicher sein oder gesichert werden.
- T-O-P-Prinzip: erst technische Maßnahmen, dann organisatorische, dann personenbezogene. Ein Betretungsverbot allein ist keine ausreichende Lösung.
- Mängel meldest du deiner Führungskraft. Die Unfallkasse berät und prüft bei Besichtigungen.