Beteiligung: Kinder reden mit

Pädagogische Grundlagen

Entwurf: noch nicht von Jugendwarten fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze

  • Beteiligung heißt: Kinder und Jugendliche dürfen mitreden, mitentscheiden und mitgestalten. Sie ist ein Kinderrecht und ein Grundsatz der Jugendarbeit.
  • Es gibt neun Stufen, von Fremdbestimmung (unten) über Mitbestimmung bis zur Selbstverwaltung (oben). Nicht immer ist die höchste Stufe richtig, aber die höchste passende.
  • Vier Rechte gehören dazu: Information, Anhörung, Initiative und Entscheidung.
  • Strukturen helfen: Jugendsprecher und Jugendausschüsse brauchen echte Mitwirkung, nicht nur einen Platz in der Runde.
  • Wichtiger als Strukturen ist die Haltung: Wollen wir wirklich, dass die Kinder mitentscheiden?

Warum Beteiligung?

Die Deutsche Jugendfeuerwehr bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie will deshalb Orte schaffen, an denen Kinderrechte gelebt werden. Rechtlich stehen dahinter das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 8, § 11, § 12 Absatz 2 SGB VIII) und die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12 und 13). Beteiligung zeigt sich nicht nur in Gremien oder Abstimmungen, sondern in einer gelebten Beteiligungskultur.

Die neun Stufen der Beteiligung

  1. Fremdbestimmung: Ziele und Inhalte sind vorgegeben, die Kinder verstehen das Projekt nicht. Beispiel: Jugendwart plant alles allein.
  2. Dekoration: Kinder sind Beiwerk. Beispiel: Auftritt bei einer Erwachsenenveranstaltung.
  3. Alibi-Teilnahme: Anwesend, aber ohne Wirkung. Beispiel: Jugendliche als Delegierte ohne Einfluss.
  4. Teilhabe: Begrenzte Mitwirkung, die sich erweitern lässt. Beispiel: Mehr Jugendliche als Erwachsene in einer Versammlung mit freier Abstimmung.
  5. Zugewiesen, aber informiert: Erwachsene planen, die Jugendlichen verstehen das Ziel. Beispiel: Ein Projekt mit viel praktischer Mitgestaltung.
  6. Mitwirkung: Anhörung oder Befragung ohne Entscheidungsbefugnis. Beispiel: Befragung zu Diensten.
  7. Mitbestimmung: Gemeinsame, demokratische Entscheidungen. Beispiel: Dienstplan mit dem Jugendausschuss.
  8. Selbstbestimmung: Kinder und Jugendliche starten Projekte und entscheiden, Erwachsene unterstützen. Beispiel: Projekte des Jugendforums.
  9. Selbstverwaltung: Vollständige Selbstorganisation. Erwachsene werden nur informiert. Beispiel: Ein eigenständiges Baumprojekt.

Was daraus folgt: Die Stufen 1 bis 3 gelten als Scheinbeteiligung. Ziel ist, in jedem Rahmen die höchste passende Stufe zu erreichen. Bei Sicherheit und Gerätearbeit gilt weiter: klare Ansagen der Betreuenden.

Vier Rechte der Beteiligung

  • Informationsrecht: Ohne Information gibt es keine Meinung.
  • Anhörungsrecht: Die Kinder werden gehört, und die Verantwortlichen gehen auf ihre Interessen ein.
  • Initiativrecht: Sie dürfen altersgerecht Themen und Aufgaben selbst bestimmen.
  • Entscheidungsrecht: Entscheidungen werden verbindlich getroffen und wirklich umgesetzt.

Der Weg zur Beteiligung

Information und Impulse wecken Interesse. Daraus entsteht Meinungsbildung. Darauf bauen Mitsprache, Mitentscheidung und aktive Beteiligung auf. Das Ziel ist, dass die Jugendlichen ihre Vorhaben selbst umsetzen.

Jugendsprecher und Jugendausschüsse

  • Ortsebene: Gewählte Jugendsprecher bilden den Jugendfeuerwehrausschuss oder sitzen darin.
  • Stadt oder Gemeinde: Ein Jugendausschuss oder Jugendforum wählt einen Jugendsprecher.
  • Kreis und Bezirk: Ein Jugendforum aus den Sprechern wählt Kreissprecher.
  • Land: Ein Landesjugendforum wählt Landesjugendsprecher mit Sitz und Stimme in der Landesjugendleitung.
  • Bund: Das Bundesjugendforum wählt Bundesjugendsprecher mit Sitz und Stimme im Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss.

Die DJF wünscht und fördert diese Strukturen. Jugendausschüsse gehören in die Jugendordnung. Sie vertreten die Interessen der Jugendlichen, bestimmen in Gremien mit, tauschen sich aus und bearbeiten eigene Themen und Projekte. Sie ergänzen die Beteiligung im Alltag, sie ersetzen sie nicht.

Die Kultur der Beteiligung

Echte Beteiligung braucht mehr als Gremien:

  • Rollenverständnis: Wollen die Betreuenden das wirklich? Verstehen sie sich als Ermöglichende? Gibt es offene Diskussionen auf Augenhöhe, in denen auch Widerspruch erlaubt ist?
  • Kompetenzen: Kenntnis der Mitbestimmungsrechte, passende Methoden, verständliche Sprache und Inklusion, damit niemand ausgeschlossen wird.
  • Ressourcen: Zeit, Mittel zur Umsetzung, Dokumentation und regelmäßige Auswertung.

Beteiligung ist keine zusätzliche Pflicht, sondern eine Chance. Sie macht die Jugendfeuerwehr attraktiver.

Beispiele für den Alltag

  • Dienstplan: Die Kinder sammeln Wünsche, der Ausschuss entscheidet mit.
  • Gruppenregeln: Sie entstehen gemeinsam.
  • Befragung: Zum Jahresende fragen: Was war gut, was nicht, was wünschen wir uns?
  • Eigene Projekte: Eine Gruppe plant einen Ausflug oder eine Aktion selbst, ihr unterstützt.
  • Feedback: Gib Kindern Rückmeldung, was aus ihren Ideen geworden ist. Sonst fühlt sich Beteiligung wie Alibi an.

Fragen zum Nachdenken

  • Auf welcher Stufe steht unsere Jugendfeuerwehr bei der Dienstplanung?
  • Gibt es Jugendsprecher? Wer hat sie gewählt, und was dürfen sie entscheiden?
  • Wann haben die Kinder zuletzt etwas bestimmt, das wir sonst selbst entschieden hätten?

Weiterführend

Siehe die Seiten Kinderrechte, Werte und Mitglieder halten. Die DJF empfiehlt außerdem die Qualitätsstandards zur Jugendbeteiligung (DBJR und BMFSFJ, 2023) und das Arbeitsheft „Mit uns bestimmt!“ von Berit Nissen.

Quelle

In eigenen Worten nach dem Kapitel „Beteiligung“ (Bereich „Werte“) im Bildungsprogramm „Mehr ausBILDUNG“ der Deutschen Jugendfeuerwehr (bildung.jugendfeuerwehr.de).