Das Wichtigste in Kürze
- ERHT = Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen. Seilunterstützte Rettung mit den genormten Gerätesätzen der Feuerwehr, ohne Spezialausrüstung.
- Sie ist die Lücke zwischen Absturzsicherung und Spezieller Rettung (SRHT) und keine Grundtätigkeit nach FwDV 1. Nötig ist eine eigene Ausbildung mit jährlicher Fortbildung.
- Grenzen: höchstens 30 m Höhendifferenz, höchstens 150 kg Rettungslast, keine begleitete Rettung.
- Immer zwei getrennte Systeme: Lastseil und Sicherungsseil des Patienten, jeweils mit eigenem Anschlagpunkt (Redundanz).
- Die größte Gefahr ist das Versagen des obersten Anschlagpunkts oder der obersten Umlenkung.
- Sind die Grenzen absehbar überschritten, früh die Spezielle Rettung (SRHT) nachfordern.
- Stufen
- Halten/Rückhalten, Absturzsicherung, ERHT, SRHT
- Höhendifferenz
- Höchstens 30 m, horizontal und vertikal
- Rettungslast
- Höchstens 150 kg
- Seillänge Absturzsicherung
- 60 m (30 m Weg des Retters plus 30 m Ablassen im Notfall)
- Zwischensicherungen
- Bis zu 15 im Gerätesatz
- Mindestgruppe
- Eine Gruppe, zum Beispiel Löschfahrzeug mit Drehleiter oder Rüstwagen
- Begleitete Rettung
- Nicht Teil der ERHT
Vier Stufen der Seilarbeit
Bei der Feuerwehr hat sich ein vierstufiges System durchgesetzt:
- Halten und Rückhalten: Grundlage für jeden Feuerwehrangehörigen (Einführung schon in der Grundausbildung, siehe Seite Haltegurt und Absturzsicherung).
- Absturzsicherung: Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen, Erstversorgung und Sicherung von Personen dort. Dazu gehört auch das Auffangen.
- Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT): Rettung mit einfacher seilunterstützter Technik bis 30 m.
- Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT): Höhenrettung durch ausgebildete Höhenretter, auch über 30 m, mit komplexen Seilsystemen und begleiteter Rettung.
Die Fachgremien (AGBF, Höhenrettung) haben die ERHT als notwendigen Lückenschluss empfohlen. Die Absturzsicherung erlaubt, einen Absturz zu verhindern und gesichert zu einer Person zu steigen. Die ERHT kommt dazu, wenn man die Person ablassen oder aufziehen muss, mit Redundanz und mit oder ohne Korbtrage. Das alles geht über die Absturzsicherung hinaus und bleibt unter der SRHT.
Was die ERHT darf und was nicht
Möglich sind:
- Erstsicherung einer Person bei unmittelbarer Absturzgefahr und Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Vitalfunktionen.
- Gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich, wenn die Person das mit zusätzlicher Absturz-PSA selbst kann.
- Rettung einer Person mit Gerätesatz Auf- und Abseilgerät, auch mit freiem Hängen, sowie das Ablassen und Aufziehen mit funktioneller Redundanz, mit oder ohne Korbtrage.
Nicht möglich sind:
- Höhendifferenz über 30 m. Bei größerer Höhe kann der Retter im Notfall nicht mehr abgelassen werden.
- Last über 150 kg. Dann reichen Bremswirkung der Halbmastwurfsicherung und die Reserven der Ausrüstung nicht mehr.
- Retterbegleitung am Seil und komplexe Seilsysteme (gespannte Seilbahnen, mehr als drei geschlossene Sicherungssysteme). Das ist SRHT.
Warum keine begleitete Rettung? Auch erfahrene Höhenretter können im Seil bei einer Verschlechterung des Patientenzustands oder einem Problem im System kaum eingreifen. Dazu wächst die Komplexität des Seilsystems, was im Einsatzstress zu Fehlern führt. Außerdem steigt die Last und das Aufziehen wird weniger feinfühlig. Besser: eine Einsatzkraft begleitet die Trage auf einer Leiter mit (zum Beispiel im Schacht) oder die Trage wird in erreichbarer Höhe geführt, damit eine Person nebenher gehen kann. Wird eine Begleitung nötig, SRHT nachfordern oder einen anderen Rettungsweg wählen. Dem medizinischen Personal sagen, dass während des Transports keine Versorgung möglich ist.
Grundsätze für den Einsatz
- Nur ausgebildete Kräfte, die Rückhalten, Halten und Auffangen sicher beherrschen und in die Ausrüstung eingewiesen sind. Nur Personen, die den hohen körperlichen und psychischen Belastungen gewachsen sind.
- Zu jedem Zeitpunkt muss eine sofortige Rettung der eingesetzten Kräfte durch Ablassen oder Aufziehen möglich sein, und es muss eine gleichwertige Redundanz der Rettungsmittel geben.
- Frühzeitig prüfen, ob eine SRHT-Einheit alarmiert wird.
- Vier-Augen-Prinzip: Jeder kontrolliert die Sicherungskette des anderen.
- Von der Bedienungsanleitung geschlossener Sicherungs- und Rettungssysteme darf man nicht abweichen. Absturz-PSA nur nach Herstellerangaben benutzen.
- Übungen mit einer Korbtrage grundsätzlich nur mit Übungspuppen. Fortbildung szenariobasiert, Übungen dokumentieren.
- Mannschaft: mindestens eine Gruppe, zum Beispiel Löschfahrzeug und Drehleiter oder Löschfahrzeug und Rüstwagen. Die Aufgaben sind im Abschnitt „Aufgabenverteilung in der Gruppe“ beschrieben.
Ausbildung
Die Empfehlungen unterscheiden sich im Detail. Maßgeblich sind die Vorgaben des eigenen Landes und der Ausbildungsstelle. Ein Überblick:
- Voraussetzung: Absturzsicherung (Halten, Rückhalten, Auffangen), zum Beispiel ein 24-Stunden-Lehrgang mit jährlicher Fortbildung.
- Die AGBF-Empfehlung (2025) fordert für die ERHT insgesamt mindestens 36 Unterrichtseinheiten inklusive der Absturzsicherung (bei DIN-Gerätesätzen zusätzlich Vor- und Querstieg sowie Auf- und Abseilen, bei geschlossenen Systemen je nach Vorbildung 8 bis 20 UE zusätzlich).
- Baden-Württemberg sieht eine ERHT-Grundausbildung von mindestens 12 Stunden auf Basis der 24 Stunden Absturzsicherung vor, dazu jährliche Fortbildung und empfohlene 12 Stunden praktische Ausbildung pro Jahr.
- Multiplikatoren (Ausbilder) brauchen in der Regel Gruppenführer-Lehrgang und Ausbilderschein und eine eigene 36-Stunden-Ausbildung.
- Die ERHT ist keine Grundtätigkeit, kein Lehrgang des Standardeinsatzdienstes.
Geräte und Beladung
Gerätesatz Absturzsicherung (genormt, zum Beispiel nach DIN 14800):
- Auffanggurt mit Sitz- und Haltegurt (sternale Öse).
- Dynamikseil (Kernmantel) 60 m, mindestens 10,5 mm, Fangstoß unter 10 kN.
- 15 Bandschlingen (0,8 m) und 2 lange Schlingen als Anschlageinrichtung.
- Karabiner mit Verschlusssicherung, ein HMS-Karabiner mit Dreiwegeverschluss.
- Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung (2 m), Schutzhandschuhe, Rettungsschlaufe und Sicherung im Nahbereich (optional).
Gerätesatz Auf- und Abseilgerät (bis 30 m):
- Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung (Flaschenzug, mindestens 3:1) und selbstblockierender Bremse. Nennlast mindestens 150 kg, Rettungshöhe 30 m.
- Seillängen: 150 m bei 4:1 (4 × 30 m plus 30 m für den Anschlagpunkt) oder 120 m bei 3:1.
- Karabiner, Anschlagschlinge, Seilklemme als Zughilfe, Auffanggurt, Rettungsschlaufe.
Mindestbedarf: 2 Gerätesätze Absturzsicherung und 1 Gerätesatz Auf- und Abseilgerät. Löschfahrzeuge (LF, HLF) führen sie als Zusatzbeladung, Hubrettungsfahrzeuge und Rüstwagen haben sie in der Beladung. Schleifkorbtrage und Abseilspinne gehören zum Rüstwagen. Auf dem Hubrettungsfahrzeug ist die Schleifkorbtrage Normbeladung, die Abseilspinne nicht. Auf dem HLF gehören beide nicht zur Normbeladung. Zusätzlich möglich: Dreibein (optional auf dem Rüstwagen).
Aufgabenverteilung in der Gruppe
- Gruppenführer (Einheitsführer): erkundet, stimmt sich mit anderen Rettungsorganisationen ab, beurteilt die Gefährdung der Kräfte, leitet den Einsatz, bestimmt Rettungstechnik und Anschlagpunkte.
- Angriffstrupp (Rettungstrupp): baut die Sicherungskette für den Retter auf. Der Truppführer ist Retter: steigt vor zur Person, richtet Standplatz- und Nahbereichssicherung ein, sichert die Person und unterstützt das Auf- oder Ablassen. Der Truppmann richtet Anschlagpunkt und HMS-Sicherung (oder selbstblockierende Bremse) ein und sichert den Retter.
- Wassertrupp (Sicherungstrupp): baut und betreibt die redundante Sicherung für die zu rettende Person. Der Truppführer bestimmt die Seilführung und Umlenkpunkte und ist Sicherungsmann für den Patienten. Der Truppmann ist Seilmanager des Sicherungsstands.
- Schlauchtrupp (Gerätetrupp): baut und betreibt das Auf- und Abseilsystem, schlägt das Gerät an und bedient es.
- Melder: unterstützt Erkundung und Angriffstrupp, wird Seilmanager im Angriffstrupp.
- Maschinist: unterstützt bei der Geräteentnahme, sichert die Einsatzstelle und führt bei Bedarf Halteleinen.
Seilsicherung: direkt, indirekt, statisch, dynamisch
- Direkte Sicherung: Der Sicherer steht in der Sicherungskette. Bei einem Sturz wirken die Kräfte direkt auf ihn, er kann die Kette nicht verlassen und nicht helfen. In der ERHT nicht angewendet.
- Indirekte Sicherung: Der Sicherer steht außerhalb, die Sicherung läuft über einen Festpunkt. Bei Sturz legt er die Bremse fest und kann die Kette verlassen, um zu helfen. Das ist der Standard.
- Statische Sicherung (ohne Seilbremse) nur, wenn ein Sturz ausgeschlossen ist, der Anschlagpunkt über der Person liegt (Toprope), das Seil konstant belastet wird und kein Schlaffseil möglich ist. Sie stoppt Seilbewegungen schlagartig und kann bei einem Sturz den Umlenkpunkt überlasten.
- Dynamische Sicherung mit Seilbremse, meist Halbmastwurfsicherung (HMS). Bei einem Sturz läuft das Seil kontrolliert durch und baut Energie als Reibungswärme ab. Zur HMS gehören Sicherer und Seilmanager (der Seilmanager bereitet und führt das Seil und ist die Redundanz des Sicherers).
- Selbstblockierende Seilsicherungsgeräte ersetzen die HMS und machen den Seilmanager entbehrlich. Sie blockieren sofort, die Last sackt nicht ab. Bei einem Sturz im Vorstieg ist das aber schlechter, weil weniger Sturzenergie abgebaut wird, was Stürzenden, Gerät und Anschlagpunkt belastet. Wenn möglich mit Panikfunktion, die Fehlbedienung verringert. Anwender müssen unterwiesen sein und regelmäßig üben.
Rettungshöhe, Zwischensicherungen und Last
- Rettungshöhe ist die Höhe zwischen sicherem Standplatz und Patient (nicht immer vom Boden). Sie ist durch die Seillängen auf 30 m begrenzt.
- Zwischensicherungen (bis zu 15) so setzen, dass man nicht auf dem Boden aufschlägt, der Sturzfaktor unter 1 bleibt, das Pendeln beim senkrechten Vorstieg gering ist und nicht gegen Objekte pendelt. Ein Abscheren oder Abreißen muss ausgeschlossen sein. Tabellen mit Abständen sind nur Anhalt, nicht pauschal übertragbar. Je höher man steigt, desto größer dürfen die Abstände sein, unten sind sie eng (2 m, 3 m, 4 m …).
- Rettungslast: Auf Karabinern und Bandschlingen steht die Bruchlast im Neuzustand, nicht die zulässige Nutzlast. Eine dünne Bandschlinge mit 22 kN sieht für 100 kg riesig aus. Wird aber eine 200-kg-Person über einen 1:3-Flaschenzug gehoben, wirken am Anschlagpunkt schon etwa 3 bis 3,5 kN. Mit Knoten, Verdrehungen und Alterung sinkt die Reserve schnell.
- Über 150 kg verhält sich das Dynamikseil sehr elastisch, die HMS bremst nicht mehr genug, Kanten schädigen das Seil schneller. Das zeigt sich erst, wenn das Auf- und Abseilgerät versagt, dann ist keine Korrektur mehr möglich.
- Die Last wird begrenzt durch Anschlag- und Umlenkpunkte, die Herstellerangaben des Geräts und die schwächste Komponente der Kette.
Anschlagpunkte: Fahrzeuge, Leiter und Dreibein
- Einsatzfahrzeuge eignen sich wegen ihrer Masse und vorhandener Schäkel und Ösen oft als flexible Anschlagpunkte.
- Hubrettungsfahrzeuge dienen als Anschlagpunkt (Toprope), Transportmittel für Patient und Retter und Teil des Gefahrenmanagements. Grundsätze: Auf der belasteten Seite mit maximaler Breite abstützen, Personal im Korb und auf dem Ausleger gegen Absturz sichern, Vorsicht bei Bewegungen des Auslegers mit montierten Seilsystemen, Schrägzug vermeiden (Seile senkrecht oder parallel zum Ausleger, bei Bedarf unten umlenken).
- Anschlagpunkte am Fahrzeug: nur nutzen, wenn der Hersteller sie für Personensicherung freigibt (Kennzeichnung EN 795 oder Herstellerangabe). Steht nur „max. 250 kg“ drauf, beim Hersteller klären. Fehlt die Aussage (ältere Fahrzeuge), entscheidet der Anwender per Gefährdungsbeurteilung.
- Toprope an der Drehleiter: Leiterpark so senkrecht wie möglich, Freistandsgrenze beachten, Motor abstellen und Zündschlüssel abziehen. Mit eingelegter Seilbremse oder HMS am Fahrzeug kann der Leiterpark nicht mehr verfahren werden, sonst werden Seile blockiert. Verfahren mit Seilsystem ist gefährlich und möglichst zu vermeiden. Erst den Toprope anschlagen, dann den Leiterpark positionieren, erst danach Seile in Bremse und HMS einlegen.
- Zwei getrennte Anschlagpunkte für Auf- und Abseilgerät und Patientensicherung, sonst gibt es keine Redundanz.
- Schiebleiter als Dreibein (nur nach Herstellerhinweis): Füße nicht auf Kisten, Steinstapel oder weichen und glatten Untergrund, Anstellwinkel 75°, höchstens zwei Personen, gegen Umfallen sichern, Leiterfuß und Stützen ständig besetzt, Last über die volle Sprossenlänge unter dem Befestigungspunkt der Stützen verteilen, Zugkraft höchstens 3630 N (rund 370 kg). Die Zugkraft muss im Kräftedreieck aus Stützen und Leiterfuß liegen.
- Dreibein (Dreibock): mobile Anschlageinrichtung Klasse B nach DIN EN 795 mit mindestens 400 kg Traglast (oder für zwei Personen), mit Klappfüßen, Spannketten und Handwinde. Gegen Umfallen sichern, Aufbau und Belastung nach Hersteller, das Seil muss im Kräftedreieck laufen.
Beispiel: Rettung aus einem Schacht
Eine Person liegt verletzt auf der Sohle eines Kanalschachts, ist bei Bewusstsein und klagt über starke Beckenschmerzen. Atmosphäre geprüft, kein Atemschutz nötig. Der Notarzt wünscht eine schonende Rettung. Besatzung 1/8 mit HLF und Rüstwagen.
- Fahrzeuge so stellen, dass sie als Anschlagpunkte dienen.
- Dreibein liegend vorbereiten: Am Kopf Auf- und Abseilgerät und Sicherungsseile anschlagen (Toprope für Retter und Patient). An den Beinen HMS-Sicherung für Retter und Patient und die Seilbremse des Abseilgeräts. Dann aufrichten, in Position bringen und gegen Umfallen sichern. Abspannungen gleichzeitig spannen. Dreibein so hoch wie möglich aufbauen, das Abseilgerät vor dem Aufrichten auf volle Länge ausziehen, sonst ist der Lasthaken nicht mehr erreichbar.
- Retter steigt gesichert über (wenn möglich mit Leiter oder Steighilfen), darf ungesichert nur, wenn die Person gefahrlos erreichbar ist. Er braucht die Rettungsschlaufe und Sanitätsgerät.
- Schleifkorbtrage mit Abseilspinne und Führungsleinen an den Fuß, Mannloch frei räumen, vor herabfallenden Gegenständen schützen, Seile über Kanten mit Seilschutz führen.
- Patient in der Trage lagern, Rettungsschlaufe anlegen, mit Gurten sichern. Nur das Gurtpaar in den Lastösen trägt, das zweite liegt nur an (Redundanz), sonst stellt sich die Trage nicht senkrecht. Sicherungsseil des Patienten in die Rettungsschlaufe einbinden, mit Achterknoten an der Abseilspinne abbinden, ohne Seilspannung.
- Heben: Abseilgerät und Patientensicherung gleichzeitig einziehen, gleichmäßig, ohne Schwingungen. Der Retter stabilisiert die Trage mit der Führungsleine. Dann übernimmt der Wassertrupp die Trage und bringt sie beim Ablassen in die Waagrechte. Kein Schlaffseil, kein Schrägzug auf die Sicherung.
- Ständiger Kontakt zwischen Gruppenführer und Retter.
Beispiel: Rettung aus einer Wohnung im 3. Obergeschoss
Die liegende Person kann wegen des engen Treppenraums nicht über das Treppenhaus gerettet werden, die Krankentragenlagerung der Drehleiter geht nicht. Die Rettung läuft über Fenster und Fassade mit dem Hubrettungsfahrzeug als Anschlagpunkt und Toprope. Auf- und Abseilgerät am vom Hersteller vorgegebenen Punkt, eine Umlenkung für die Patientensicherung an einem zweiten Punkt. Seillängen vor dem Hochfahren auf die nötige Länge bringen, die Seile nicht festlegen, sondern von einer Person halten lassen. Schleifkorbtrage mit Abseilspinne und je einer Halteleine an Kopf- und Fußteil. Seilbremse und Patientensicherung an einem geeigneten festen Punkt (Fahrzeug oder Bauwerk).
Rettungsschlaufe und Schleifkorbtrage
- Rettungsschlaufe (Klasse B, DIN EN 1498): sichert Personen in sitzähnlicher, aufrechter Haltung, auch bewusstlose. Sie ist nicht für Sturzbelastung geeignet. Zum Auf- oder Ablassen hängt das Abseilgerät in die drei Lastösen, zusätzlich sichert der Gerätesatz Absturzsicherung die Person.
- Schleifkorbtrage: waagrecht und senkrecht nutzbar, vier verstärkte Ringe, gepolstert. Sie kann auf eine Krankentrage gelegt werden, ohne umzulagern. Es gibt Modelle für 250 bis 1200 kg. Der Anwender muss die Grenzen seiner Trage kennen (wichtig bei adipösen Patienten).