Haltegurt und Absturzsicherung

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Halten verhindert den Absturz (Seil oberhalb, straff). Auffangen fängt einen Sturz ab und braucht den Gerätesatz Absturzsicherung. Die starren Haltesysteme (Haltegurt, IRS, Gurt am Pressluftatmer) dürfen nie zum Auffangen benutzt werden.
  • Absturzgefahr besteht, wenn der Anschlagpunkt auf gleicher Höhe oder darunter liegt oder das Seil nicht straff geführt werden kann. Der Anschlagpunkt hält mindestens 12 kN und liegt möglichst oberhalb.
  • Redundanz (zweite unabhängige Sicherung) bei Selbstrettungsübungen vorgeschrieben. Übungen mit Menschen höchstens 8 m, vorher Gewöhnung aus Geschosshöhe.
  • Jeder Knoten wird hintersichert (Spierenstich), Knoten mindern die Festigkeit. Seil immer straff, Blickkontakt, kein freies Hängen (außer Selbstretten).
  • Vor jedem Gebrauch Sichtprüfung, Partnercheck, jährliche Prüfung durch Sachkundige, Prüfnachweis je Teil.
Halten
Feuerwehrleine oder Dynamikseil oberhalb des Gesicherten; Brustbund; HMS in der Halteöse
Auffangen
Gerätesatz Absturzsicherung, Kernmantel-Dynamikseil, Auffanggurt, HMS-Doppelverschlusskarabiner
Zwischensicherungen
vertikal: 2 m, 3 m, 4 m, 5 m, 7 m …; horizontal anfangs unter 2 m
Feuerwehrleine
weiß, 30 m, 10 mm, statische Festigkeit 14 kN (etwa 1,4 t)
Bandschlinge
Reißfestigkeit mindestens 22 kN
Hinweis
Sicherheitsrelevant: Nur lesen reicht nicht. Halten, Auffangen und Abseilen werden mit einem Ausbilder geübt, mit Gewöhnungsübungen aus geringer Höhe und mit Partnercheck. Weisungen deines Trägers und die Herstellerangaben gehen vor.

Welche Sicherung brauche ich?

Halten, Rückhalten, Selbstretten, Auffangen

  • Halten: Sichern gefährdeter Personen, um einen Absturz auszuschließen. Das Seil läuft oberhalb der Person (oder wird dort umgelenkt) und ist immer straff. Rutscht jemand ab, hält ihn das Seil sofort von oben. Der Haltende darf nicht selbst im absturzgefährdeten Bereich stehen. Beispiel: Sichern über eine Drehleiter (nur, wenn der Hersteller sie für die „Top-Rope-Sicherung“ freigegeben hat).
  • Rückhalten: Der Bewegungsraum wird so begrenzt, dass der Gesicherte die Absturzkante gar nicht erreicht. Mit Feuerwehrleine und Haltegurt. Beispiele: steile Böschungen, Abgründe, Dächer.
  • Selbstretten: Abseilen mit Feuerwehrleine und Haltegurt aus der Höhe, nur wenn andere Rettungswege nicht mehr nutzbar oder erreichbar sind. Es bleibt riskant.
  • Auffangen: Sicherung bei Tätigkeiten, bei denen ein freier Fall nicht auszuschließen ist. Absturzgefahr besteht immer, wenn der Anschlagpunkt auf gleicher Höhe oder unterhalb liegt oder das Kernmantel-Dynamikseil nicht ständig straff geführt werden kann. Im Einsatz mit dem Gerätesatz Absturzsicherung.
  • Redundanz: eine zweite, unabhängige Sicherung, die greift, wenn die erste ausfällt. Bei Selbstrettungsübungen ist sie vorgeschrieben.
  • Anschlagpunkt (Festpunkt, Haltepunkt): nach EN 795 mindestens 12 kN. Er liegt möglichst oberhalb, damit der freie Fall klein bleibt. Geeignet: Dachbalken, Dreibock, Fahrzeugschäkel, Bäume, auch selbst gebaute Anschlagpunkte mit Leine, Schlaufe oder Bandschlinge. Immer auf Festigkeit beurteilen.

Halten mit der Leine

  • Die zu haltende Person wird mit dem Brustbund in die Feuerwehrleine eingebunden und befindet sich unterhalb der Führung der Leine. Der Brustbund sitzt stramm.
  • Selbstsicherung und HMS liegen gemeinsam in einer Halteöse des Haltegurtes. So ist der Haltende nicht direkt in die Sicherungskette eingebunden und kann sich befreien oder die Person ablassen.
  • Selbstsicherung mit dem Sicherungsseil des Haltegurtes um einen geeigneten Anschlagpunkt. Direktes Anschlagen mit dem Karabiner ist nicht zulässig. Der Anschlagpunkt liegt immer oberhalb des Gurtes (zum Beispiel Holme gesicherter Leitern, massive Geländer).
  • Bremsseite: zweite Einsatzkraft als Sicherungsmann.

Auffangen mit dem Seil

  • Auffanggurt: alle Verschlüsse straff, Gurtenden gesichert. Das Dynamikseil wird mit einem gesteckten Achterknoten in Fangöse oder -schlaufe eingebunden.
  • Zwei Methoden: Endlosbandschlinge mit HMS (etwa 1 bis 2 m vor Seilende ein Achterknoten) oder Mastwurf mit Spierenstich, Achterknoten-Schlaufe und HMS.
  • Zur HMS mit Dynamikseil nur ein HMS-Doppelverschlusskarabiner, nie der Karabiner des Haltegurtes. Die beiden Seilstränge möglichst parallel führen.
  • Zwischensicherungen beim vertikalen Vorstieg in 2 m, 3 m, 4 m, 5 m, 7 m … nur mit Karabiner mit Verschlusssicherung.

Mit welchem Material?

Feuerwehrleine und Haltegurt

  • Feuerwehrleine: weiß, 30 m, 10 mm, 14 kN. Zur Rettung von Personen, zur Selbstrettung und Eigensicherung und für Transport und Sicherung von Geräten. Prüfung: nach jedem Gebrauch Sichtprüfung durch den Benutzer, mindestens alle 12 Monate durch den Sachkundigen (Gerätewart), spätestens 20 Jahre nach der Herstellung aussondern.
  • Feuerwehr-Haltegurt (DIN 14927, Version A oder B): Gurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse. Er schützt in Verbindung mit der Leine durch Halten und Rückhalten. Prüfung: Sichtprüfung nach jedem Gebrauch, jährlich durch einen Sachkundigen, Aussonderung nach Typ (DGUV Grundsatz 305-002).
  • IRS (Integriertes Rettungssystem): Gurte oder Schlaufen in der Überjacke (Innenangriff), halten die Person in vorgegebener Position, zum Halten und Rückhalten nach DIN EN 358, optional als Rettungsschlaufe Klasse A (DIN EN 1498). Klasse A dient nicht zur Selbstrettung, sondern zur Rettung durch eine zweite Person mit zusätzlichem Gerät (zum Beispiel Flaschenzug), wenn kein Rettungsgurt angelegt werden kann oder höchste Eile gilt. Prüfung: nach Gebrauch aus der Jacke nehmen, nach der Brandbekämpfung reinigen, Nähte, Schlaufen, Laschen, Beschläge, Ösen und Karabiner prüfen.
  • Haltegurt am Pressluftatmer: zugleich Beckengurt des Geräts. Je nach Ausführung Halten, Rückhalten, Selbstretten und Standplatzsicherung. Prüfung nach Herstellerangaben.
  • Prüfregeln im Überblick: Zulassung nach den Normen (Haltegurt DIN EN 358, IRS, Gurte am Pressluftatmer EN 137 und EN 469), Prüfung vor Gebrauch beziehungsweise mindestens einmal jährlich und nach Einsatz in schädlicher Umgebung durch Gerätewart oder Sachkundigen (zum Teil nach DGUV 312-906), maximale Verwendungsdauer meist 10 Jahre (Herstellerangaben, textile Teile teils kürzer), Grundeinweisung und jährliche Unterweisung (Übung), Prüfungen und Unterweisungen dokumentieren, für jedes Teil ein eigener Prüfnachweis. Manche Hersteller erlauben nur die Prüfung durch eigens ausgebildete Sachkundige.

Gerätesatz Absturzsicherung

Für Bereiche mit Absturzgefahr, vorgesehen für 30 m Höhendifferenz (Bestandteile nach DIN 14800-17).

  • Bandschlingen: textile Verbindungs- und Anschlagmittel als Zwischensicherung, Reißfestigkeit mindestens 22 kN. Sie sind PSA gegen Absturz und nicht für andere Zwecke (zum Beispiel Lasten heben) zu benutzen.
  • Karabiner: verbinden, sichern, anschlagen. Verschiedene Materialien, Formen und Verschlüsse. Gegen unbeabsichtigtes Öffnen sichern.
  • Dazu Auffanggurt, Kernmantel-Dynamikseil, HMS-Doppelverschlusskarabiner.

Anschlagen und verbinden

Knoten und Stiche

Für alle Knoten: Knoten reduzieren die Belastbarkeit, jeder Knoten wird hintersichert, der Leinenverlauf muss sauber und übersichtlich sein, das Seilende immer gesichert. Wahl und Ausführung muss man beherrschen.

  • Spierenstich (Kreuzschlag): Nachsicherung von Knoten, verhindert komplettes Lösen. Alle Befestigungsknoten damit hintersichern, direkt am Knoten.
  • Halbmastwurf („Bremsknoten“): beim Selbstretten und Halten mit Feuerwehrleine, gelegt oder gestochen.
  • Mastwurf: Befestigungsknoten zum Einbinden von Geräten, Anschlagen, Selbstretten, Halten und Auffangen.
  • Achterknoten: Verbindungs- und Befestigungsknoten, vor allem zum Einbinden in den Auffanggurt und als Befestigungspunkt für die Halbmastwurfsicherung.
  • Brustbund: sichert Personen beim Halten oder Rückhalten (zum Beispiel Absteigen über eine Leiter), auch zur Selbstrettung, muss stramm am Körper sitzen.

Die einzelnen Knoten stehen auf den Seiten im Bereich „Knoten und Stiche“.

Sicher arbeiten und prüfen

Einsatzgrundsätze

  • Komplette PSA tragen (Ausnahme Wasserrettung: Helm nur im Gefahrenbereich). Bei Seilarbeiten Handschuhe.
  • Anschlagpunkte auf Festigkeit beurteilen, Befestigungsknoten mit Spierenstich nachsichern.
  • Beim Halten, Selbstretten und Retten liegt der Sicherungs- oder Umlenkpunkt oberhalb der gesicherten Person.
  • Seile und Leinen durchweg straff, damit Verletzungen bei einem Sturz klein bleiben, vor scharfen Kanten schützen.
  • Dauerhafter Blickkontakt zur gesicherten Einsatzkraft.
  • Redundanz: vorzugsweise mit dem Gerätesatz Absturzsicherung. Fehlt er, kann eine zweite Sicherung mit Feuerwehrleine und Haltegurt aufgebaut werden.
  • Übungen mit Lebewesen höchstens 8 m. Bei Rettungsübungen mit Trage oder Sprungrettungsgeräten nur Puppen.
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nur durch ausgebildete Personen.
  • Partnercheck (Vier-Augen-Prinzip) vor jedem Einsatz und jeder Übung.

Prüfgrundsätze

  • Vor der Benutzung: nur geprüftes, funktionsfähiges Material. Sichtprüfung jedes Mal. Typenschild vorhanden und lesbar. Textile Teile: keine Risse, Scheuerstellen, undefinierbaren Flecken. Metallteile: keine Korrosion oder Risse. Karabiner: funktionsfähig und leichtgängig. Komplettsysteme (Flaschenzug, Rollgliss) vor und nach Gebrauch auf Vollständigkeit.
  • Nach der Benutzung: Beschädigte Ausrüstung getrennt aufbewahren, dem Einheitsführer melden und dem Gerätewart oder Sachkundigen mit Hinweis übergeben. Verschmutztes nach Herstellerangaben reinigen. Nasse textile Teile vor dem Verlasten trocknen.
  • Regelmäßig: alle Geräte jährlich UVV-Prüfung, zusätzlich Prüfungen nach Herstellerangaben. Sie ersetzt nicht die Prüfung vor und nach dem Gebrauch.

Rechtlicher Rahmen

Rechtliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren): § 14 Mindest-PSA (Schutzkleidung, Helm mit Nackenschutz, Handschuhe, Schuhe) und zusätzliche PSA bei besonderen Gefahren. § 16 PSA nach den zu erwartenden Gefährdungen benutzen, die Führungskraft legt fest und überwacht. § 8 regelmäßige Unterweisung, dokumentiert. § 20 Rettungs- und Selbstrettungsübungen aus Höhen und Tiefen: so, dass niemand gefährdet wird, nur mit zusätzlicher Sicherung an einem weiteren Anschlagpunkt, vorher Gewöhnungsübungen aus geringerer Höhe (ab Geschosshöhe), Selbstrettungsübungen nur bis 8 m.
  • Der Haltegurt steht nicht ausdrücklich in der UVV, aber in der DGUV Regel 105-049 und der DGUV Information 205-014 (Anhang 16) als zusätzliche PSA.
  • FwDV 1, Abschnitt 17 und 18: Halten, Selbstretten mit dem Feuerwehr-Haltegurt. Voraussetzung: gute Ausbildung und regelmäßiges Üben.
  • Achtung: Haltegurt, IRS und Gurt am Pressluftatmer sind starre Systeme. Keines darf zum Auffangen beim Sturz benutzt werden, sie nehmen keine Energie auf, es drohen schwerste Verletzungen. Der freie Fall muss ausgeschlossen sein.

Siehe auch