Auf- und Abseilgerät, Dreibock, Schleifkorbtrage und Wathose

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf- und Abseilgeräte retten Personen aus Höhen und Tiefen (zum Beispiel Schacht). Voraussetzung: Anschlag- oder Umlenkpunkt oberhalb der Person. Ein Sturz in das Seil muss ausgeschlossen sein.
  • Gerätesatz nach DIN 14800-16: Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung und selbstblockierender Bremse, Nennlast mindestens 150 kg, 30 m Rettungshöhe, Übersetzung mindestens 3:1. Nur durch unterwiesene Personen.
  • Dreibock/Dreibein: schafft den Festpunkt über dem Schacht, höhenverstellbar, Alternative zum Leiterbock.
  • Schleifkorbtrage: Rettung und Transport, auch als Abseil- und Transportwanne, Nutzlast etwa 270 kg, Person immer über Haltegurte gesichert, Karabiner mit Verschluss nach außen einhängen.
  • Wathose nur mit Auftriebsmittel (Rettungsweste 275 N), nicht in starker Strömung und nicht auf Booten.
Auf- und Abseilgerät
Nennlast ≥ 150 kg, Rettungshöhe 30 m, Übersetzung mindestens 3:1 (DIN 14800-16)
Schleifkorbtrage
Nutzlast etwa 270 kg (je nach Hersteller), Krankentragen nach DIN 13024/13025 deutlich weniger
Rettungsweste
DIN EN ISO 12402, im Feuerwehrdienst 275 Newton
Hinweis
Sicherheitsrelevant: Nur lesen reicht nicht. Halten, Auffangen und Abseilen werden mit einem Ausbilder geübt, mit Gewöhnungsübungen aus geringer Höhe und mit Partnercheck. Weisungen deines Trägers und die Herstellerangaben gehen vor.

Geräte

Auf- und Abseilgeräte

Hilfsmittel, um eine Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen zu retten. Sie gehören zu einem Gerätesatz (DIN 14800-16, Stand 11/2015) mit:

  • Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung und selbstblockierender Bremse, Nennlast mindestens 150 kg, 30 m Rettungshöhe oder -tiefe, Übersetzung mindestens 3:1
  • Verbindungselemente und Anschlageinrichtungen (Gerät anschlagen, Last einhängen, Bremse nutzen)
  • Auffanggurt mit integriertem Sitz- und Haltegurt (DIN EN 361, 813, 358)
  • Rettungsschlaufe Klasse B (Rettungsdreieck mit Schulterriemen)
  • Transportsack mit Schulterbegurtung

Typische Geräte: Flaschenzug, Rollgliss®, Personenseilwinde am Dreibock. Nur durch unterwiesene Personen. Die Verwendung wird nach Herstellerangaben dokumentiert.
Prinzipien: Beim Flaschenzug braucht man zum Halten und Ablassen etwa ¼ der Last (bei 150 kg grob 375 N), zum Aufziehen etwa ⅓ (500 N). Beim Rollgliss sind zum Halten und Ablassen nur etwa 10 % der Last nötig (grob 50 N).
Immer: Ein geeigneter Anschlag- oder Umlenkpunkt oberhalb der zu rettenden Person. Prüfung nach Herstellerangaben.

Dreibock / Dreibein

Fertiges, höhenverstellbares Komplettgerät als Alternative zum Leiterbock aus Leiterteilen. Es schafft einen Festpunkt oberhalb eines Schachts oder Behältereingangs. Der große Spreizdurchmesser der Füße gibt Standsicherheit, durch Ausfahren der Füße lässt sich der Abstand vom Festpunkt zum Boden vergrößern (zum Beispiel bei senkrecht gestellter Schleifkorbtrage). Oft mit Rollgliss oder Personenseilwinde. Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen, die Personenseilwinde nach eigenen Prüfgrundsätzen.
Bockleiter und Leiterhebel: Die bayerische Fachinformation behandelt sie nicht, weil sie in den Vorschriften kaum beschrieben sind (Leiterhebel in keiner FwDV, Bockleiter ohne Normbeladung und mit unklarer Belastbarkeit). Auch das Einbinden einer Person auf der Krankentrage gilt als überholt, besser ist die Schleifkorbtrage.

Schleifkorbtrage

Auch Korbtrage oder Rettungstrage genannt. Sie dient zur Rettung und zum Transport verunfallter oder erkrankter Personen und bietet mehr Möglichkeiten als die Krankentrage: Trage, Schleifkorb, Abseil- oder Transportwanne, mit Sicherung auch vertikal. Mit einem 4-Strang-Gehänge kann sie als Rettungswanne beim Abseilen dienen.

  • Nutzlast etwa 270 kg (herstellerabhängig).
  • Personen immer über die Haltegurte sichern, je nach Transport weitere Sicherungen.
  • 4-Strang-Gehänge: nur vom Hersteller zugelassene, Kompatibilität prüfen. Verschlusskarabiner mit dem Verschluss nach außen in die Metallösen einhängen (Hauptlast auf der Längsachse des Karabiners).
  • Gebrauchsdauer, Pflege und Prüfung nach Herstellerangaben. Weitere Informationen zu Trage und Tuch auf der Seite „Krankentrage, Schleifkorbtrage, Schaufeltrage, Rettungstuch“.

Wathose und Wasser

Eine Wathose schützt vor Durchnässung, wärmt etwas und erlaubt längere Arbeit im Gewässer.

  • Bei Ertrinkensgefahr geeignete Auftriebsmittel tragen: Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402, im Feuerwehrdienst Stufe 275 Newton.
  • Entstehen durch Auftriebsmittel zusätzliche Gefahren (zum Beispiel Eisrettung), wird auf andere Weise gesichert, etwa durch Anleinen.
  • Fließende Gewässer mit starker Strömung: Auftriebsmittel tragen, Leinen zum Halten nur mit Schnelltrenneinrichtung, Wathosen dürfen nicht getragen werden (Gefährdungsbeurteilung durch den Einheitsführer).
  • Auf Booten keine Wathosen.
  • Trageerleichterung der PSA entscheidet der Einheitsführer je nach Lage und Wetter.

Siehe auch