Rettungshunde und Ortungstechnik (RHOT)

Technische Hilfeleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • RHOT steht für Rettungshunde und Ortungstechnik. Eine RHOT-Facheinheit der Feuerwehr sucht Menschen in Trümmern, im Gelände und im Wasser. Sie bleibt immer Teil der Feuerwehr und kann nicht ohne Trümmerhunde existieren.
  • Vier Sparten: Trümmersuche, Flächensuche, Mantrailing (Personensuche über die Geruchsspur) und Wasserortung. Fährtenarbeit gehört dazu.
  • Hunde allein reichen bei verschütteten Personen nicht. Die Anzeige des Hundes auf den Trümmern ist oft ungenau. Zum Orten und Lokalisieren gehört die technische Ortung (Sehen, Hören).
  • Die Hunde gehören den Hundeführern. Die Hundeführer sind Feuerwehrangehörige mit Grundausbildung und bei der Feuerwehr unfallversichert.
  • Prüfstufen: RH 1 (Eignung), RH 2 (Einsatztauglichkeit für die örtliche Gefahrenabwehr), RH 3 (Sonderschutz für Großschadenslagen).
Einsatzstärke Flächensuche
0/1/8/9 mit 6 Hunden
Einsatzstärke Trümmersuche
0/1/5/6 mit 4 Hunden
Einsatzstärke Mantrailing
0/1/2/3 mit 2 Hunden
Einsatzstärke Wasserortung
0/1/2/3 mit 2 Hunden
Gründung
Mindestens ein Gruppenführer oder zwei Truppführer plus vier interessierte Hundeführer
Prüfung nach Eintritt
RH 2 spätestens nach zwölf Monaten
Wiederholung bei RH 3
Trümmersuche: 7 Suchen in 36 Stunden, Vermisstensuche: 3 in 24 Stunden
Eigenversorgung (Stufe 4)
Bis zu 5 Tage autark

Rechtliche Stellung

  • Einsturz, Explosion und Überschwemmung gehören nach den Feuerwehrgesetzen zu den Aufgaben der Feuerwehr. Die Trümmersuche (biologisch und technisch) zählt zur technischen Hilfeleistung.
  • Flächensuche, Mantrailing, Wasserortung und Fährte laufen unter der Allgemeinen Hilfeleistung. Einsätze dort sind meist Amtshilfe für die Polizei.
  • Die Hundeführer treten in die Einsatzabteilung ein und durchlaufen die Grundausbildung nach FwDV 2. Eine teilweise Integration einer fremden Rettungshundeorganisation in die Feuerwehr ist unzulässig.
  • Der Amtsleiter der Feuerwehr muss die Einheit genehmigen, vorher sollte die Gemeinde zustimmen. Die zuständige Unfallkasse wird informiert, die Leitstelle auch. Die Einheit muss rund um die Uhr einsatzfähige Teams vorhalten.
  • Prüfungen der Einsatzfähigkeit legt die Feuerwehr nach dem DFV-Mindeststandard ab. Externe Prüfungen können die Einsatzfähigkeit nicht herstellen. Eine IRO-Prüfung der Stufe B kann als Ersatz für RH 2 anerkannt werden, nur in der jeweiligen Sparte.

Die vier Versorgungsstufen

Der Mindeststandard (MRHOT) ordnet Hunde und Technik den vier Stufen der Gefahrenabwehr zu:

  • Stufe 1, Grundschutz: Oft genügen einfache Ortungsmaßnahmen durch Sehen und Hören. Eine RHOT-Einheit ist hier nicht nötig.
  • Stufe 2, flächendeckender Grundschutz (RH 2): Vermisstensuche und leicht Verschüttete, wenig Betroffene. Rettungshunde finden die Person, ein Sichtkontakt folgt. Auch das Absuchen der Randbereiche nach Explosionen mit Flächensuchhunden gehört dazu.
  • Stufe 3, erhöhter Schutz (RH 2 oder RH 3 plus Ortungstechnik): Mittel bis schwer Verschüttete. Die Hundeanzeige ist oft ungenau (Luftströme, Versatz) und nicht abschließend. Die Lokalisierung durch technische Ortung ist zwingend. Die Einheiten brauchen eingeübte SAR-Strukturen (Such- und Rettungsstrukturen).
  • Stufe 4, Sonderschutz (RH 3 plus Ortungstechnik): Einsturz mehrerer Gebäude, Großschadenslage. Spezialeinheiten in mindestens Gruppenstärke. Sie müssen das Suchen mehrfach in kurzer Zeit wiederholen können und mit dem Fachdienst (zum Beispiel Bergungsdienst) abgestimmt arbeiten. Sie müssen bis zu fünf Tage autark sein.

Ausbildung und Aufgaben

  • Die Zusatzausbildung umfasst bei der biologischen Suche: Suchflächen erkunden, Resttragfähigkeit und Sicherheit bewerten, Suchparzellen vermessen, Suchtechniken und -taktiken. Bei der elektronischen Suche: Umgang mit Ortungsgeräten, Auswertung der Ergebnisse, Beurteilung von Hohlräumen in eingestürzten Gebäuden.
  • Arbeit in Trümmern ist immer ein Gefahrenbereich für Leib und Leben. Dazu braucht man besondere Ausbildung, Ausstattung und Aufsicht.
  • Wissen für alle Mitglieder: Gefahren der Einsatzstelle, Grundwissen zu Statik und Resttragfähigkeit, Grundtätigkeiten der technischen Hilfeleistung, Einsatzstellenkennzeichnung nach FwDV 100, Kartenkunde, Umgang mit PSA, körperliche Fitness.
  • Prüfer (Bewerter) für RH 2 und RH 3 brauchen eine Bewerterausbildung (oder bestandene RH 3), sind Mitglied einer Feuerwehr und müssen sich alle drei Jahre fortbilden.
  • Ausstattung: Der Hundeführer erhält die PSA nach Gefährdungsbeurteilung, der Hund eine Kenndecke und gegebenenfalls einen Auffanggurt. Beim Transport gilt die Tierschutztransportverordnung. Die Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Prüfung sollten im Haushalt eigens ausgewiesen werden.

Siehe auch