H:Gas – Gasgeruch und Gasaustritt

Technische Hilfeleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • H:Gas: Gasgeruch, Gasaustritt. Laut Katalog Zug mit 2 LF und 1 RW, Ex-Warngerät und Drucklüfter, 8 Atemschutzgeräte, MZF oder ELW 1. Gasversorger als sonstige Stelle.
  • Zündquellen vermeiden: keine Schalter, keine Klingel, keine nicht Ex-geschützten Funkgeräte, Handys oder Lampen im Gefahrenbereich. Gasthermen können zünden, Klingeltableau besetzen.
  • Messen vor dem Betreten (Ex-Warngerät). Erdgas ist leichter als Luft (sammelt sich oben), Zündgrenzen etwa 4 bis 17 Vol.-%. Propan ist schwerer als Luft (unten).
  • Menschen warnen oder evakuieren, Türen und Fenster öffnen (Druckentlastung), Gasversorger anfordern, Hauptabsperrung schließen lassen.
  • Brennenden Gasaustritt nicht löschen, außer Menschenleben sind in Gefahr. Bevorzugtes Löschmittel Pulver.
Stichwort
H:Gas (Nr. 16 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Gasgeruch, Gasaustritt
Taktische Einheit
Zug
Löschmittel
1.000 l
Fahrzeuge
2 LF, RW
Besondere Einsatzmittel
Ex-Warngerät, Drucklüfter
Atemschutz
8 Atemschutzgeräte, 8 Atemschutzgeräteträger
Führungskomponente
MZF oder ELW 1
Eigensicherung
im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
Rettungsdienst-Stichwort
ja
Rettungsmittel
ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA
Sonstige Stellen
Gasversorger
Hinweis
Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Lage und Gefahren

Stoffe und Gefahren

  • Erdgas: Zündgrenzen etwa 4 bis 17 Vol.-%, leichter als Luft (relative Dichte etwa 0,55 bis 0,75), Zündtemperatur etwa 575 bis 640 °C. Odoriert, aber Geruchsgewöhnung möglich.
  • Flüssiggas (Propan, Butan): schwerer als Luft, sammelt sich unten (Keller, Schächte, Kanäle) (siehe Seite „Explosion“).
  • Explosion im Bereich zwischen unterer und oberer Explosionsgrenze.
  • Vergiftung und Sauerstoffmangel in Kellern und Schächten, Kohlenmonoxid (zum Beispiel durch Heizungen) wird mitgemessen.
  • Baustellen: Gasgeruch kann von alten Rohrablagerungen stammen, ohne akute Gefahr.

Zündquellen im Gefahrenbereich

  • Kein offenes Feuer, Rauchverbot verhängen und kontrollieren.
  • Keine elektrischen Geräte: Lichtschalter, Türklingel, Telefon, Handy nicht benutzen. Nur Ex-geschützte Lampen und Funkgeräte.
  • Fahrzeugmotoren abstellen.
  • Gasthermen können versuchen zu zünden (Klingeltableau besetzen).

Vorgehen Schritt für Schritt

Ablauf

  1. Anfahrt aus Windrichtung, Aufstellung mit Abstand, Motoren aus, Gasversorger über die Leitstelle verständigen und Maßnahmen abstimmen.
  2. Erkunden: Wo riecht es? Betroffene Gebäude, Menschen im Gebäude? Warnen durch Durchsagen oder Klopfen, nicht klingeln.
  3. Messen: Ex-Warngerät, Konzentrationen prüfen, Messpunkte dokumentieren. Ex-Messung vor Betreten.
  4. Absperren: weiträumig, Windrichtung beachten, Schächte und Kanäle kontrollieren (Eindringen von Gas).
  5. Räumen: Gebäude sofort räumen.
  6. Lüften: Türen und Fenster öffnen (Druckentlastungsöffnungen), Drucklüfter nur, wenn er für explosionsgefährdete Bereiche geeignet ist (siehe Seite „Belüftungsgeräte und Überdruckbelüftung“).
  7. Absperren des Gases: Zählerhahn und Hauptabsperreinrichtung schließen lassen, Gasversorger bringt die Hauptabsperrung zum Schließen und findet die Ursache. Gasaustritt nicht selbst abstellen, wenn dadurch Druckgefahren entstehen können.
  8. Atemschutz und Sicherheitstrupp für Räume mit erhöhten Konzentrationen.
  9. Übergabe an den Gasversorger, Gebäude erst nach Freigabe wieder nutzen.

Brennender Gasaustritt

  • Nicht löschen, außer wenn Menschenleben in Gefahr sind. Brennendes Gas ist kontrollierter Austritt, es entsteht keine explosionsfähige Atmosphäre.
  • Löschmittel: bevorzugt Pulver. Umgebung kühlen, Übergreifen auf Objekte verhindern.
  • Absperreinrichtung gegen Öffnen sichern, nur der Gasversorger darf später öffnen.

Typische Fehler

  • Klingel oder Lichtschalter betätigt.
  • Nicht gemessen, bevor Räume betreten wurden.
  • Gasaustritt eigenmächtig abgestellt.
  • Funk oder Handy ohne Ex-Schutz im Gefahrenbereich.
  • Gasversorger zu spät eingebunden.
  • Gasbrand gelöscht, ohne die Versorgung abzusperren.

Lizenz und Quellenhinweis

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Siehe auch