Das Wichtigste in Kürze
- Verschüttung ist bei Arbeiten in Baugruben und Gräben die häufigste Unfallursache. Die BG BAU hat seit 2012 162 schwere Verschüttungsunfälle untersucht, 16 davon endeten tödlich.
- Zuerst die eigene Sicherheit: Der Boden kann nachrutschen. Abstützen hat Vorrang, Personal begrenzen, Fahrzeuge und Einsatzkräfte halten Abstand zum Rand.
- Menschenrettung: Verschüttete sind im Staub kaum von Trümmern zu unterscheiden. Absuchen, rufen, klopfen, „Ruhe für die Rettung“. Frischluft für Verschüttete, denn feines Trümmergut kann sie ersticken.
- Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Dampf, Heizöl) klären und schließen.
- Nachalarmieren: Abstützmaterial, Kran, Baufirmen mit Sonderfahrzeugen, THW, Energieversorger.
Lage erkunden
- Boden: Bodenart und Zustand beurteilen (sandig, weich oder fest und bindig). Das bestimmt, wie leicht Erdreich nachrutscht.
- Witterung: Regen, Frost, Tauwetter und Wasser verändern die Standsicherheit. Wasser und Schlamm sind eine zusätzliche Gefahr.
- Versorgungsleitungen: Strom, Gas, Wasser, Dampf, Heizöl. Strom siehe Elektrizität.
- Baugrubenrand und Verkehr: Sind Böschungskante, Aushub und Maschinen am Rand, kann auch der Rand nachgeben.
- Weitere Verschüttete? Wie viele Personen sind betroffen, wer hat zuletzt gearbeitet, wo wurde gegraben?
Menschenrettung
- Absuchen von Trümmerbereichen: von außen nach innen vorgehen, Helfer im Abstand von höchstens 4 m. Verschüttete sind im Staub kaum von Trümmerteilen zu unterscheiden.
- Räume und Schächte durchsuchen: Erdgeschoss und Keller zuerst, dann nach oben. Winkel und Ecken besonders beachten, weil Personen sich dort in Panik verkriechen. In unbegehbaren Räumen rufen oder klopfen. Gibt es eine Reaktion, sofort mit der Rettung beginnen.
- Suchen und Orten: Genug Personal verteilen, das auf Hilferufe, Stöhnen und andere Geräusche achtet. Auf das Kommando „Ruhe für die Rettung“ muss absolute Ruhe herrschen. Hineinragende Trümmerteile (Eisenträger, Rohre) eignen sich für Klopfzeichen: ein Schlag, drei Schläge, ein Schlag.
- Reihenfolge: Mit der Räumung an den wahrscheinlichsten Verschüttungsorten beginnen.
- Frischluft für Verschüttete sicherstellen, gegebenenfalls mit Belüftungsgeräten.
- Rettungshunde: Hunde allein reichen bei Verschütteten nicht, siehe Rettungshunde und Ortungstechnik.
Weitere Maßnahmen
- Verkehr umleiten, Einsatzstelle absperren.
- Personal begrenzen. Auch Einsatzfahrzeuge halten Abstand zur Baugrube.
- Abstützen, um weiteres Nachrutschen zu verhindern. Siehe Abstützen und Aussteifen mit Holz.
- Versorgungsleitungen schließen, Energieversorger und Gaswerke einbinden.
- Wasser abpumpen, wenn nötig, aber dabei auf Nachrutschgefahr achten.
- Nachalarmierung: Abstützmaterial, (Feuerwehr-)Kran, Baufirmen mit Sonderfahrzeugen, gegebenenfalls übergeordneter Führungsdienst, THW, Energieversorger, Gaswerke.
- Einsatzabschluss: Gewerbeaufsicht informieren, Einsatzstelle sichern, Rückbau durch den Betreiber, Übergabe der Einsatzstelle.
Besondere Gefahren
- Einsturz und Statik: Trümmerteile und Erdmassen ändern sich laufend.
- Niederrieselndes feines Trümmergut, das Verschüttete ersticken kann.
- Verkehr am Rand der Baustelle.
- Begrenzung der Baugrube und Nachrutschen.
- Wasser und Schlamm.
- Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Dampf, Heizöl).
- Siehe auch H:Einsturz und Einsturz.
Wie soll ein sicherer Graben aussehen?
Die UVV „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) und die DIN 4124 verlangen, dass Wände von Baugruben und Gräben standsicher geböscht oder verbaut sind. So erkennst du, ob eine Einsatzstelle eigentlich nicht so aussehen darf:
- Senkrechte Wände ohne Verbau sind nur bis 1,25 m Tiefe und bei standfestem Boden zulässig. In mindestens steifen bindigen Böden können Gräben bis 1,75 m teilgeböscht sein.
- Böschungswinkel: höchstens 45° in nichtbindigen oder weichen bindigen Böden (zum Beispiel Mutterboden, Sand, Kies, weicher Ton), 60° in mindestens steifen bindigen Böden (zum Beispiel Lehm, Mergel), 80° in gesundem, nicht brüchigem Fels.
- Schutzstreifen: Am Rand bleibt ein mindestens 0,60 m breiter, möglichst waagerechter Streifen frei von Aushub und Gegenständen.
- Fahrzeuge und Baugeräte: Abstand zur Böschungskante mindestens 1,00 m (bis 12 t) beziehungsweise 2,00 m (über 12 t bis 40 t).
- Böschungen sind regelmäßig auf lose Steine und Massen zu prüfen. Erd- und Felswände dürfen nicht unterhöhlt werden. Überhänge werden sofort beseitigt.
- Verbau: muss dicht und lückenlos sein und bis zur Sohle reichen. Er ragt über die Geländeoberfläche hinaus, bis 2,0 m Tiefe mindestens 5 cm, darüber mindestens 10 cm, damit nichts hineinfällt. Die Stirnseiten eines Grabens sind zu verbauen.
- Absturzsicherung ab mehr als 2 m möglicher Absturzhöhe.
- Arbeitsraum: mindestens 0,5 m bei geböschten und 0,6 m bei verbauten Wänden.
- Standsicherheit muss nachgewiesen sein, wenn zum Beispiel Böschungswinkel überschritten werden, die Böschung höher als 5 m ist oder Fahrzeuge die Abstände nicht einhalten.
- Fällt dir bei der Erkundung auf, dass Verbau oder Böschung fehlen, sag es dem Einsatzleiter. Am Einsatzende wird die Gewerbeaufsicht informiert.
Was heißt das für dich?
- Nicht ungesichert an die Kante: Betritt den Rand oder den Graben erst, wenn abgestützt ist oder der Einsatzleiter es freigibt. Rutscht weiteres Erdreich nach, geraten auch Helfer in Gefahr.
- Abstützen vor dem Graben: Erst sichern, dann retten. Fahrzeuge und Personal bleiben auf Abstand.
- Bei Stromleitungen und Gas: Erst klären lassen, dann arbeiten.
- Maßgeblich sind die Vorgaben der Einsatzleitung und der Baufirma. Die Seite fasst die Seite „Tiefbauunfall“ im Einsatzleiterwiki (CC BY-SA 4.0) und einen Fachartikel der DGUV (BauPortal 6/2018, Stand der DIN 4124 von 2012) zusammen.
- Unfallzahlen
- seit 2012 untersuchte die BG BAU 162 schwere Verschüttungsunfälle, 16 endeten tödlich
- Senkrechte Grabenwand ohne Sicherung
- nur bis 1,25 m Tiefe und bei standfestem Boden zulässig
- Böschungswinkel nach DIN 4124
- höchstens 45° (nichtbindig oder weich), 60° (mindestens steif bindig), 80° (gesunder Fels)
- Schutzstreifen am Rand
- mindestens 0,60 m breit, frei von Aushub und Gegenständen
- Absturzsicherung
- ab mehr als 2 m möglicher Absturzhöhe
- Abstand für Fahrzeuge zur Böschungskante
- mindestens 1,00 m (bis 12 t), mindestens 2,00 m (über 12 t bis 40 t)
- Klopfsignal
- ein Schlag, dann drei Schläge, dann ein Schlag