Das Wichtigste in Kürze
- Das THW (Technisches Hilfswerk) ist eine Bundesanstalt und unterstützt die Gefahrenabwehr mit technischer Hilfe. Es hilft auf Anforderung der zuständigen Stellen, zum Beispiel der Feuerwehr, der Katastrophenschutzbehörde oder der Polizei.
- Wo ihr euch trefft: bei Hochwasser, Sturm, Einsturz, Gebäudeschäden, Stromausfall, Beleuchtung, Pumpen und bei Großlagen. Das THW bringt Spezialtechnik und Personal mit, die die Feuerwehr nicht vorhält.
- Rechtlich: Das THW arbeitet nach dem THW-Gesetz. Im Landeskatastrophenschutz wirkt es mit, vor allem im Fachdienst Bergung/Instandsetzung (KatSV § 3, BbgBKG § 18).
- Führung: Das THW führt seine Kräfte selbst, steht aber an der Einsatzstelle unter der Einsatzleitung und stimmt sich mit ihr ab. Fachberater des THW beraten die Einsatzleitung.
- Anforderung läuft über Einsatzleitung und Leitstelle, nicht über einzelne Feuerwehrleute.
Wo ihr aufeinandertrefft
- Hochwasser und Deichverteidigung: Pumpen, Sandsackbau, Deichsicherung, Boote. Siehe Sandsäcke und Hochwasserschutz.
- Einsturz und Bergung: Räumen, Stützen, Ortung, schweres Gerät. Siehe Einsturz.
- Beleuchtung und Strom: Ausleuchten großer Flächen, Notstrom (siehe Wassergefahren und Energie).
- Gefahrstofflagen und Technik: Unterstützung mit Spezialgerät, Fachberater für die Einsatzleitung.
- Sturm und Starkregen: Beseitigung von Schäden, Abstützen, Abdichten.
- Logistik und Führung: Fachgruppen für Führung und Kommunikation, Logistik und Verpflegung.
So läuft die Zusammenarbeit
- Anfordern: Die Einsatzleitung fordert über die Leitstelle an. Nenne Ort, Lage, Auftrag und benötigte Technik.
- Aufgabenteilung: Die Feuerwehr sichert und rettet zeitkritisch, das THW übernimmt längere Bergung und technische Arbeiten.
- Befehlsweg: Das THW erhält seine Aufträge von der Einsatzleitung, führt die Arbeit in eigener Verantwortung aus und meldet an den Abschnittsleiter.
- Einsatzkräfte tauschen: Bei langen Lagen löst das THW ab (zum Beispiel Pumpbetrieb).
- Beratung: Ein Fachberater THW unterstützt die Einsatzleitung bei der Wahl der Technik.
Rechtliche Lage
- THW-Gesetz: Das THW ist eine Einrichtung des Bundes und leistet technische Hilfe bei Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.
- BbgBKG und KatSV: Das THW wirkt im Katastrophenschutz mit (§ 18). Die Verordnung nennt es besonders im Fachdienst Bergung/Instandsetzung. KatSV.
- Weisungen: Die Einsatzleitung der Feuerwehr (BbgBKG § 9) leitet den Einsatz. Das THW führt seine Einheiten selbst.
- Eigene Aufgaben: Das THW hat auch Aufgaben außerhalb der Landesgefahrenabwehr (Bund, Ausland). Diese sind nicht Teil dieser Seite.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Frühzeitig anfordern. Das THW braucht Anfahrtszeit (ehrenamtliche Helfer, siehe Aufbau THW).
- Aufträge klar formulieren (Was, Wo, Bis wann). Das THW arbeitet nach eigener Einsatzplanung.
- Gefährdungen beurteilen: Auch THW-Kräfte sind Einsatzkräfte. Informiere sie über Gefahren wie Einsturz, Strom und Gefahrstoffe.
- Kein gemeinsames Arbeiten ohne Absprache an schweren Lasten oder Hebezeugen.
- Dokumentation: Einsatzzeiten und Material werden von beiden Organisationen festgehalten.
Siehe auch: Aufbau des THW, KatSV, Führen bei Großlagen, BbgBKG.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das THW-Gesetz, das BbgBKG und die KatSV in der aktuellen Fassung.
- Rechtsform
- Bundesanstalt, THW-Gesetz
- Aufgaben
- technische Hilfe bei Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes
- Anforderung
- durch die zuständige Stelle der Gefahrenabwehr (Einsatzleitung, Leitstelle, Katastrophenschutzbehörde)
- Im Land
- wirkt im Katastrophenschutz mit (BbgBKG § 18, KatSV), besonders Fachdienst Bergung/Instandsetzung
- Wichtig für
- Gruppenführer, Zugführer, Einsatzleitung