Das Wichtigste in Kürze
- Dünger mit mehr als 10 % Ammoniumnitrat teilt die Gefahrstoffverordnung in Gruppen A bis E. A und E werden in Deutschland nicht als Dünger verwendet. Ermittle zuerst die Gruppe (Lager- und Transportpapiere).
- Gruppe B: selbsterhaltende thermische Zersetzung möglich, ab etwa 130 °C, unabhängig vom Luftsauerstoff, kann die gesamte Menge erfassen. Gruppe C: Zersetzung ab etwa 130 °C, stoppt aber rasch, wenn die Hitzequelle weg ist. Gruppe D: Flüssigdünger, nach Austrocknung ist eine detonative Umsetzung möglich.
- Die Dünger selbst brennen nicht, tragen aber zu Bränden bei. Mit Wasser löschen, erstickende Löschmittel wie Schaum wirken nicht.
- Zersetzungsgase (Wasserdampf, Lachgas, nitrose Gase, Ammoniak, bei Kaliumchlorid auch Chlor und Chlorwasserstoff) riechen stechend, erst weiß, später braun. Umluftunabhängiger Atemschutz, Löschwasserrückhaltung.
Maßnahmen
- Gruppe des Düngers ermitteln. Allgemeine Regeln für Gebäudebrände beachten.
- Mit Wasser löschen. Gruppe B: Zersetzungsherd lokalisieren, bei Behältern Löschlanzen einsetzen (die Schüttung kann beim Wasserauftreffen verhärten), Behälter fluten, wenn Lanzen nicht gehen. Das eingebrachte Löschwasser kann die Tragfähigkeit der Konstruktion gefährden.
- Gruppe D: Auskristallisation durch Zugabe von Wasser verhindern oder rückgängig machen.
- Brände in der Umgebung schnellstmöglich löschen, dort ohne Einschränkung des Löschmittels.
- Rauch- und Wärmeabzug auslösen, Zuluft schaffen, gegebenenfalls Fenster einschlagen und die Dachhaut öffnen. Bei Gruppe B zählt schneller Abzug, weil die austretenden Gase den Zersetzungsherd verraten.
- Silos und Behälter: Druckanstieg durch Zersetzungsgase. Druck entlasten (Armaturen, Verschlüsse, Deckel öffnen), von außen mit Sprühstrahl kühlen.
- Hitze auf Nachbarlager verhindern, gegebenenfalls ausräumen oder abtrennen. Noch nicht erfassten Dünger mit Schaufel oder Bagger wegschaffen.
- Umluftunabhängiger Atemschutz, Löschwasserrückhaltung unbedingt nötig.
- Absperren, Fenster und Türen in der Umgebung schließen lassen, gegebenenfalls die Bevölkerung warnen. Umgebungsluft mit Messgeräten und Prüfröhrchen überwachen. Nach dem Löschen Brandwache.
Gesundheit
- Nach dem Einatmen von Zersetzungsgasen schnell ärztliche Hilfe, die Person ins Freie bringen und warm halten.
- Hinweis für den Arzt: möglich sind nitrose Gase, Chlorwasserstoff, Chlor und Ammoniak (Lungenödem), außerdem Lachgas (betäubend). Symptome können erst nach 48 Stunden auftreten.
Hinweise
- Ammoniumnitrat kann sich in Hohlräumen von Lager- und Verarbeitungsstätten sammeln und bei Erhitzung (zum Beispiel Schweißen) zu einem Behälterzerknall führen.
- Gruppe B zersetzt sich auch zeitverzögert, selbst wenn die Hitzequelle beseitigt wurde.
Was heißt das für dich?
- Gruppe klären, Wasser statt Schaum, Atemschutz umluftunabhängig.
- Abzug schaffen und Löschwasser zurückhalten.
- Einatmen ernst nehmen: Symptome kommen spät.
Siehe auch: Löschwasserrückhaltung, Brand im Betrieb mit Landwirtschaft, Chlor, Ammoniak.
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- Gruppe B
- Selbsterhaltende Zersetzung, ab etwa 130 °C
- Gruppe C
- Zersetzung stoppt nach Wegfall der Hitzequelle
- Gruppe D
- Flüssigdünger, nach Austrocknung Detonation möglich
- Löschmittel
- Wasser, Schaum ist wirkungslos
- Atemschutz
- Umluftunabhängig, Filter schützen nur kurz
- Warnung der Bevölkerung
- Ab AEGL-1: Ammoniak 30 ppm, Stickstoffdioxid 0,5 ppm, Chlor 0,5 ppm, Chlorwasserstoff 1,8 ppm
- Symptome nach Einatmen
- Können erst nach 48 Stunden auftreten