Düngemittelbrand: Ammoniumnitrat

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Dünger mit mehr als 10 % Ammoniumnitrat teilt die Gefahrstoffverordnung in Gruppen A bis E. A und E werden in Deutschland nicht als Dünger verwendet. Ermittle zuerst die Gruppe (Lager- und Transportpapiere).
  • Gruppe B: selbsterhaltende thermische Zersetzung möglich, ab etwa 130 °C, unabhängig vom Luftsauerstoff, kann die gesamte Menge erfassen. Gruppe C: Zersetzung ab etwa 130 °C, stoppt aber rasch, wenn die Hitzequelle weg ist. Gruppe D: Flüssigdünger, nach Austrocknung ist eine detonative Umsetzung möglich.
  • Die Dünger selbst brennen nicht, tragen aber zu Bränden bei. Mit Wasser löschen, erstickende Löschmittel wie Schaum wirken nicht.
  • Zersetzungsgase (Wasserdampf, Lachgas, nitrose Gase, Ammoniak, bei Kaliumchlorid auch Chlor und Chlorwasserstoff) riechen stechend, erst weiß, später braun. Umluftunabhängiger Atemschutz, Löschwasserrückhaltung.

Maßnahmen

  • Gruppe des Düngers ermitteln. Allgemeine Regeln für Gebäudebrände beachten.
  • Mit Wasser löschen. Gruppe B: Zersetzungsherd lokalisieren, bei Behältern Löschlanzen einsetzen (die Schüttung kann beim Wasserauftreffen verhärten), Behälter fluten, wenn Lanzen nicht gehen. Das eingebrachte Löschwasser kann die Tragfähigkeit der Konstruktion gefährden.
  • Gruppe D: Auskristallisation durch Zugabe von Wasser verhindern oder rückgängig machen.
  • Brände in der Umgebung schnellstmöglich löschen, dort ohne Einschränkung des Löschmittels.
  • Rauch- und Wärmeabzug auslösen, Zuluft schaffen, gegebenenfalls Fenster einschlagen und die Dachhaut öffnen. Bei Gruppe B zählt schneller Abzug, weil die austretenden Gase den Zersetzungsherd verraten.
  • Silos und Behälter: Druckanstieg durch Zersetzungsgase. Druck entlasten (Armaturen, Verschlüsse, Deckel öffnen), von außen mit Sprühstrahl kühlen.
  • Hitze auf Nachbarlager verhindern, gegebenenfalls ausräumen oder abtrennen. Noch nicht erfassten Dünger mit Schaufel oder Bagger wegschaffen.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz, Löschwasserrückhaltung unbedingt nötig.
  • Absperren, Fenster und Türen in der Umgebung schließen lassen, gegebenenfalls die Bevölkerung warnen. Umgebungsluft mit Messgeräten und Prüfröhrchen überwachen. Nach dem Löschen Brandwache.

Gesundheit

  • Nach dem Einatmen von Zersetzungsgasen schnell ärztliche Hilfe, die Person ins Freie bringen und warm halten.
  • Hinweis für den Arzt: möglich sind nitrose Gase, Chlorwasserstoff, Chlor und Ammoniak (Lungenödem), außerdem Lachgas (betäubend). Symptome können erst nach 48 Stunden auftreten.

Hinweise

  • Ammoniumnitrat kann sich in Hohlräumen von Lager- und Verarbeitungsstätten sammeln und bei Erhitzung (zum Beispiel Schweißen) zu einem Behälterzerknall führen.
  • Gruppe B zersetzt sich auch zeitverzögert, selbst wenn die Hitzequelle beseitigt wurde.

Was heißt das für dich?

  • Gruppe klären, Wasser statt Schaum, Atemschutz umluftunabhängig.
  • Abzug schaffen und Löschwasser zurückhalten.
  • Einatmen ernst nehmen: Symptome kommen spät.

Siehe auch: Löschwasserrückhaltung, Brand im Betrieb mit Landwirtschaft, Chlor, Ammoniak.

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Gruppe B
Selbsterhaltende Zersetzung, ab etwa 130 °C
Gruppe C
Zersetzung stoppt nach Wegfall der Hitzequelle
Gruppe D
Flüssigdünger, nach Austrocknung Detonation möglich
Löschmittel
Wasser, Schaum ist wirkungslos
Atemschutz
Umluftunabhängig, Filter schützen nur kurz
Warnung der Bevölkerung
Ab AEGL-1: Ammoniak 30 ppm, Stickstoffdioxid 0,5 ppm, Chlor 0,5 ppm, Chlorwasserstoff 1,8 ppm
Symptome nach Einatmen
Können erst nach 48 Stunden auftreten

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