Begrünte Fassaden: Brandverhalten und Maßnahmen

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Begrünte Fassaden werden häufiger. Die AGBF/DFV-Fachempfehlung 2020-03 (aktualisiert am 9. Oktober 2025, nach dem Forschungsprojekt FireSafeGreen der TU München) unterscheidet zwei Systeme: bodengebundene (Kletterpflanzen) und wandgebundene Begrünung (Substratträger, Module, flächige Systeme).
  • Kletterpflanzen, vital und gepflegt: Erst verdunstet das Wasser in den Blättern. Brennen sie, dann schnell, kurz und vor allem senkrecht („Strohfeuer“). Sie verlöschen meist von selbst, wenn die Zündquelle fehlt. Der Abbrand der trockenen Teile ist innerhalb der ersten zehn Minuten vorbei, Flächen für die Feuerwehr sind dafür nicht nötig.
  • Kritisch: tote, trockene, ungepflegte Vegetation (Totholz, Vogelnester, Müll). Sie kann schlagartig über die ganze Fläche brennen, waagerecht und senkrecht, mit abrupter, intensiver Wärmefreisetzung. Woran man sie erkennt: Brechen oder Knistern beim Berühren oder ein hoher Anteil abgestorbenen Materials.
  • Wandgebundene Systeme können sich kritisch verhalten: viele Baustoffe (Unterkonstruktion, Träger, Dämmung, Substrat, Vlies, Bewässerung) und ein unkontrollierter senkrechter Brandverlauf über die Hinterlüftungsebene. Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich, es gibt keine allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweise. Nötig sind herstellerspezifische Brandversuche.
  • Pflege und Wartung sind der Schlüssel zur Brandsicherheit und gehören zwingend zur Ausführungsplanung.

Zwei Systeme

  • Bodengebunden (Fall 1): Kletterpflanzen in der Erde oder in Pflanztrögen (auch in oberen Geschossen) an der fertigen Außenwand. Selbstklimmer mit Haftorganen brauchen keine Kletterhilfe. Gerüstkletterpflanzen brauchen Rankgerüste oder Seile mit 50 bis 200 mm Wandabstand.
  • Wandgebunden (Fall 2): ohne Bodenkontakt, Pflanzen in Substratträgern an der Wand. Sie sind oft Teil einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade und brauchen Bewässerung und Düngung. Drei Bauarten: Regal- oder Trogsysteme, modulare Systeme, flächige Systeme (Pflanzen auf Geotextil an einer Trägerplatte).
  • Mischformen werden nach ihrer Ausführung einem der beiden Fälle zugeordnet.
  • Begrünungssysteme sind keine Bauprodukte im Sinne der MBO oder MVV TB. Weil sie brennbare Bestandteile haben, ist eine Brandgefährdung mit direkter Einwirkung auf Außenwände und Dächer zu unterstellen, die die MBO nicht berücksichtigt.

Fall 1: Kletterpflanzen

Brandverhalten:

  • Eine vitale, lebende Pflanze verliert unter Hitze zuerst Wasser aus den Blättern. Erst stark getrocknete Vegetation entzündet sich.
  • Die Verbrennung läuft schnell mit kurzen Wärmefreisetzungsspitzen, senkrecht gerichtet. Waagerechte Ausbreitung ist ohne Wind gering.
  • Brände gepflegter Pflanzen verlöschen meist von selbst, wenn die Zündquelle entfernt wird. Der Abbrand erfolgt innerhalb der ersten zehn Minuten, danach ist keine aktive Brandbekämpfung nötig.
  • Rauch besteht überwiegend aus Wasserdampf, das Risiko durch Brandgase ist im Vergleich zu anderen Fassadensystemen niedrig.
  • Kritischer: ungepflegte, trockene oder abgestorbene Vegetation mit hohem Totholzanteil und zusätzlichen Brandlasten (zum Beispiel Vogelnester, Müll).

Empfohlene Ausführung (nach FireSafeGreen):

  • Rankhilfen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
  • Abstand zwischen Fensterscheibe und Kletterhilfe mindestens 500 mm.
  • Abstand zu brennbaren Bauteilen (zum Beispiel auskragende Dachkonstruktion) mindestens 500 mm.
  • Bei Kletterpflanzen über mehrere Geschosse an nichtbrennbaren Kletterhilfen vor Balkonen: geschlossene Brüstungen aus nichtbrennbaren Baustoffen (kein direkter Flammeneintritt).
  • Holzfassade nach MHolzBauRL: Abstand zur Kletterhilfe mindestens 150 mm oder 50 mm zusätzlich zur Tiefe der auskragenden Brandsperre.
  • Anleiterstellen (zum Beispiel Rettungsfenster) freihalten: Leitern der Feuerwehr oder der Rettungskorb müssen angelegt, bestiegen und sicher überstiegen werden können. Die Kletterhilfe darf die Anleiterbarkeit nicht behindern.
  • Entrauchungsöffnungen (zum Beispiel Treppenräume, Garage) dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Brandwände: Die Pflanzen dürfen die Brandweiterleitung über die Brandwand nicht begünstigen.
  • Pflege und Wartung nach einem Konzept (Hinweise des Bundesverbands GebäudeGrün), Schlüssel zur Brandsicherheit.

Fall 2: Wandgebundene Systeme

Brandverhalten:

  • Die Gefahr liegt weniger in der Pflanze als in der Vielzahl der Baustoffe und Komponenten: Unterkonstruktion, Trägerschicht, Dämmung, Substrat, Vlies, Bewässerung, Vegetation.
  • Gefahr: ein unkontrollierter senkrechter Brandverlauf über die Hinterlüftungsebene oder durch das System selbst. Materialkombinationen im Systeminneren und Über- und Unterwuchs von Brandriegeln können die Ausbreitung begünstigen und die Wirkung der Abschottungen stark einschränken.
  • Die Systeme unterscheiden sich je nach Hersteller stark, eine pauschale Bewertung ist nicht möglich.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Herstellerspezifische Brandversuche für das Gesamtsystem. Begrünte Fassaden mit wandgebundenen Systemen sind im Einzelfall zu beurteilen, die Baustoffkombination ist brandschutztechnisch zu bewerten und zu dokumentieren. Gegebenenfalls ist ein Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis zu prüfen.
  • Maßstab sind die Anforderungen der MVV TB, Anhang 6 „Hinterlüftete Fassaden“ (lfd. Nr. A 2.2.1.6). Brandriegel müssen dauerhaft wirksam sein, Über- und Unterwuchs ist durch Planung und Pflege auszuschließen.
  • Wirksame Löschmaßnahmen sind im Einzelfall zu betrachten und nachzuweisen. Orientierung bietet die Fachempfehlung zu Holzfassaden, siehe Fassadenbrand.

Geltungsbereich

  • Gebäudeklassen 4 und 5. Bei Gebäudeklasse 3 sind normal entflammbare Außenwandbekleidungen zulässig, dort ist nur auf die Funktion der Wände anstelle von Brandwänden zu achten.
  • Am Hochhaus sind Begrünungen nur im Rahmen einer projektspezifischen Einzelfallbewertung möglich, Schutzziel ist die Nichtbrennbarkeit aller außenliegenden Fassadenbauteile. Zentrales Ziel: keine senkrechte Brandweiterleitung zwischen Geschossen.
  • Nicht betrachtet: Dachbegrünungen (in den technischen Baubestimmungen geregelt) und Begrünung im Innenbereich.
  • Sonderbauten können weitere Maßnahmen verlangen.

Was heißt das für dich?

  • Erst schauen: Ist die Begrünung grün und feucht oder trocken und knisternd? Das entscheidet über das Brandverhalten.
  • Kletterpflanzen brennen kurz und senkrecht. Beobachte, ob Fenster, Balkone, Dachüberstände und Anleiterstellen betroffen sind.
  • Wandgebundene Systeme wie eine hinterlüftete Fassade betrachten (siehe Fassadenbrand): Der Brand kann über die Hinterlüftungsebene oder durch das System selbst senkrecht laufen.
  • Anleiterbarkeit prüfen: Zuwuchs oder Rankgerüste an Rettungsfenstern behindern die Rettung. Siehe Drehleiter und Haus-Regel.
Quelle
AGBF/DFV Fachempfehlung 2020-03 „Brandschutz großflächig begrünter Fassaden“, überarbeitet am 9. Oktober 2025
Forschung
FireSafeGreen, TU München (Schlussbericht 2025)
Geltung
Gebäudeklassen 4 und 5; Hochhaus nur als Einzelfall; nicht Dachbegrünung, nicht Innenräume
Abstand Kletterhilfe zur Fensterscheibe
mindestens 500 mm
Abstand zu brennbaren Bauteilen (zum Beispiel auskragendes Dach)
mindestens 500 mm
Abstand zur Holzfassade nach MHolzBauRL
mindestens 150 mm oder 50 mm zusätzlich zur Tiefe der auskragenden Brandsperre
Abbrand trockener Pflanzenteile
typischerweise in den ersten zehn Minuten
Feuerwehrflächen bei Kletterpflanzen
werden dafür nicht verlangt

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