Zufahrtsschutz: Sperren und Feuerwehrzufahrt

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Sperren gegen Fahrzeuge (Poller, Stadtmöblierung, Betonblöcke, quergestellte Lkw) schützen Plätze, Fußgängerzonen und Veranstaltungen. Sie dürfen Rettung, Löschen und die Erreichbarkeit der Gebäude nicht gefährden.
  • Für Einsatzfahrzeuge: lichte Durchfahrtsbreite mindestens 3 m, jederzeit befahrbar, ohne Stufen oder Schwellen, die Fahrzeuge beschädigen oder bremsen.
  • Für Personen: im geschlossenen Zustand lichte Durchgangsbreite mindestens 1,20 m (wie Rettungswege nach Muster-Versammlungsstättenverordnung).
  • Öffnen: Jede Sperre muss jederzeit durch die Feuerwehr geöffnet werden können oder dauerhaft mit Personal besetzt sein. Sperrfahrzeuge müssen ohne Zeitverzug und ohne Rangieren wegfahren können.
  • Vorher abstimmen: Lage und Art der Sperren frühzeitig mit der Brandschutzdienststelle klären, am besten mit maßstäblichem Aufbauplan.

Was die Fachempfehlung regelt

  • Anlass: Nach mehreren Vorfällen mit Fahrzeugen in Menschenmengen werden feste und mobile Sperren zunehmend errichtet, zum Beispiel an Veranstaltungsflächen, Fußgängerzonen und Bahnhofsvorplätzen. Die Empfehlung fasst die Belange der Feuerwehr zusammen.
  • Vier Arten von Sperren:
  • Fest und statisch: dauerhaft und unbeweglich, zum Beispiel Stadtmöblierung.
  • Fest und dynamisch: dauerhaft, aber zur Durchfahrt zu öffnen, zum Beispiel Polleranlagen.
  • Mobil und statisch: zeitlich begrenzt aufgestellt, nicht beweglich, zum Beispiel Oktablöcke mit verschwenkter Durchfahrt.
  • Mobil und dynamisch: zeitlich begrenzt, besetzt oder von Einsatzkräften zu öffnen, zum Beispiel Pitagone.
  • Was die Sperren nicht gefährden dürfen:
  • ausreichende Durchgangsbreiten für Personen,
  • die Erreichbarkeit von Einsatzstellen innerhalb der Hilfsfrist,
  • die Erreichbarkeit angrenzender Gebäude (Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen nach § 5 Musterbauordnung),
  • den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen für den zweiten Rettungsweg (Aufstellflächen nach § 5 und § 33 Musterbauordnung).
  • Keine gefährlichen Menschenansammlungen: Auch im normalen Betrieb darf es an Engstellen, etwa in Fußgängerzonen, keinen gefährlichen Rückstau geben. Wenn Sperren die Personenströme verändern, müssen Veranstaltungskonzepte angepasst und gegebenenfalls die zulässige Personenzahl gesenkt werden.

Anforderungen an die Sperren

  • Befahrbar: Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge jederzeit, lichte Breite mindestens 3 m. Stufen oder Schwellen dürfen das Überfahren nicht behindern oder Fahrzeuge beschädigen. Mehr dazu auf der Seite Flächen für die Feuerwehr.
  • Feuerwehrflächen frei: Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen angrenzender Gebäude dürfen nicht eingeschränkt werden. Auf öffentlichen Plätzen sind sie oft nicht gekennzeichnet und für Planer und Aufbauer deshalb nicht erkennbar.
  • Technik frei: Hydranten und andere feuerwehrtechnische Einrichtungen dürfen nicht überbaut oder versperrt werden.
  • Öffnungsmöglichkeit: Die Feuerwehr muss jede Sperre jederzeit öffnen können, oder sie ist dauerhaft mit Personal besetzt.
  • Durchgang für Personen: im geschlossenen Zustand mindestens 1,20 m lichte Breite. Das entspricht der Mindestbreite für Rettungswege nach § 7 der Muster-Versammlungsstättenverordnung und sichert den Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Gesamtbreite aller Durchgänge muss für die größtmögliche Personenzahl reichen.
  • Erkennbar: Sperren sind mindestens 1 m hoch, ausreichend gekennzeichnet und bei Dunkelheit beleuchtet.

Zusätzlich bei Sperren mit Fahrzeugen (Lkw, Busse)

  • Das Fahrzeug muss jederzeit ohne Zeitverzug und ohne Rangieren entfernt werden können. Gegebenenfalls ist sicherzustellen, dass der Druck in der Bremsanlage zum Lösen der Feststellbremse vorhanden ist.
  • Der Fahrer bleibt dauerhaft im oder am Fahrzeug, auch bei kurzen Unterbrechungen wie einem Toilettengang.
  • Jeder Fahrer sollte über mindestens zwei getrennte Kommunikationswege erreichbar sein, damit er bei einer Räumung auf Anweisung der Veranstaltungsleitung sofort öffnen kann.

Abstimmung, Zufahrten und Verantwortung

  • Frühzeitig abstimmen: Die Anordnung wird vor dem Aufbau mit der zuständigen Brandschutzdienststelle besprochen. Ein maßstäblicher Aufbau- und Positionierungsplan hilft. Er nennt Art, Maße, Anordnung und Abstände der Sperren sowie die betroffenen Gebäude mit Straße und Hausnummer.
  • Anzahl der Zufahrten: Bei zeitlich begrenzten Sperren wird geprüft, ob auf einzelne Zufahrten verzichtet werden kann, zum Beispiel wenn die Anforderungen nach § 5 Musterbauordnung weiter erfüllt sind oder Parallelstraßen nutzbar bleiben. Gibt es nicht genug mobile dynamische Sperren, legt die Feuerwehr einsatztaktisch fest, welche Zufahrten damit ausgestattet werden.
  • Bediente Sperren: Die Zufahrtsregelung für Einsatzfahrzeuge wird vor Beginn der Sperrmaßnahmen abgestimmt, damit die Einsatzmittel rechtzeitig in den geschützten Bereich kommen.
  • Auf- und Abbau: Dafür ist meist schweres technisches Gerät nötig. Die Zeiten sind in der Einsatzplanung zu berücksichtigen und dem Einsatzdienst rechtzeitig mitzuteilen, weil dann Zu- und Durchfahrten eingeschränkt sind.
  • Zuständigkeiten: Wer baut auf, betreibt, baut ab und öffnet im Einsatzfall, wird eindeutig festgelegt und schriftlich dokumentiert. Für die Feuerwehr wird eine Ansprechperson benannt, die für die ganze Dauer erreichbar ist.

Was heißt das für dich?

  • Bei Großveranstaltungen: Frag vor dem Einsatz oder der Absicherung, wo die Sperren stehen, wer sie öffnet und wie du diese Person erreichst.
  • Sperrfahrzeuge: Der Fahrer bleibt im oder am Fahrzeug und ist über zwei Wege erreichbar. So lässt sich die Sperre bei einer Räumung schnell öffnen.
  • Hydranten und Zufahrten: Auf Plätzen und in Fußgängerzonen können Sperren neue Hindernisse sein. Melde der Wehrführung, wenn Hydranten oder Aufstellflächen verstellt sind.
  • Planungsstand: Die Empfehlung beschreibt Anforderungen für die Planung. Verbindlich wird sie erst durch die Entscheidung der örtlichen Brandschutzdienststelle.
Quelle
AGBF/DFV Empfehlung „Zufahrtsschutz aus Sicht der Feuerwehr“ (2023-01, Aktualisierung März 2026)
Durchfahrt Einsatzfahrzeuge
lichte Breite mindestens 3 m
Durchgang Personen
lichte Breite mindestens 1,20 m im geschlossenen Zustand
Höhe der Sperre
mindestens 1 m, gekennzeichnet und bei Dunkelheit beleuchtet
Hydranten
nicht überbauen oder versperren
Ansprechperson
für die ganze Dauer der Sperrmaßnahme benennen und erreichbar halten

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