Das Wichtigste in Kürze
- Zweiter Rettungsweg anders gelöst: Wo sich in Hinterhöfen, Dachgeschossausbauten und enger Bebauung keine zweite Treppe und keine Anleiterung mit Feuerwehrgeräten realisieren lassen, bietet die AGBF/DFV-Fachempfehlung 2026-01 (18. März 2026) Alternativen für den Standardbau (Wohn- und Verwaltungsgebäude bis zur Hochhausgrenze).
- Sicherheitstreppenraum: Der erste und zweite Rettungsweg führen über einen Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können. Außenliegend: Zugang über offene Gänge im freien Luftstrom. Innenliegend: Druckbelüftungsanlage verhindert das Eindringen.
- Trockene Löschwasserleitung nach DIN 14461-2 ist in beiden Fällen nötig, damit keine Schlauchleitung die Treppenraumtür offen hält. Die Entnahmestelle liegt auf dem offenen Gang (außenliegend) oder im notwendigen Flur (innenliegend), nicht im Treppenraum.
- Notleitern nach DIN 14094 genügen bis Gebäudeklasse 4, Notstufenleitern (mit Podesten, höchstens 55° Steigung) darüber. Spindeltreppen sind eine weitere Variante (nutzbare Laufbreite mindestens 60 cm).
- Schiebleitern gelten wie Fluchthauben und Sprungretter als Rettungsgeräte mit erhöhter Gefährdung der zu Rettenden und eingeschränkter Akzeptanz, im Bestandsschutz aber weiter ansetzbar.
- Feuerwehr-relevant: Bedieneinheit der Druckbelüftung im Erdgeschoss/Zugangsebene der Feuerwehr, Entwicklungsfläche auf dem Gang, Lage der Entnahmestelle auf der Beschilderung. Das können Abweichungen von der Musterbauordnung sein, die im Genehmigungsverfahren mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.
Warum es diese Alternativen gibt
- Hintergrund: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum führt zu Nachverdichtung (Hinterhöfe, Dachgeschossausbauten). Die klassischen Varianten für den zweiten Rettungsweg nach der Musterbauordnung (MBO) sind eine zweite notwendige Treppe oder die Rettung über Geräte der Feuerwehr. Beides scheitert dort oft an Platz oder Wirtschaftlichkeit.
- Schutzziele: §§ 3 und 14 MBO: Selbst- und Fremdrettung von Menschen, sichere Angriffswege und wirksame Löscharbeiten.
- Schutzniveau: Die Lösungen bieten laut Fachausschuss ein äquivalentes Schutzniveau. Es handelt sich im baurechtlichen Sinn eventuell um Abweichungen von der MBO. Je nach Leistungsfähigkeit der zuständigen Feuerwehr und nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind weitere Lösungen denkbar.
- Schiebleitern: Ihr Einsatz ist laut Empfehlung vergleichbar mit Fluchthauben und Sprungrettern. Gerettete sind einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt, die Akzeptanz ist stark eingeschränkt. Im Rahmen des Bestandsschutzes bleiben sie als Rettungsgerät anrechenbar. Siehe Schiebleiter.
- Wer hat sie erarbeitet? Eine Arbeitsgruppe aus Berufsfeuerwehren (Leitung Feuerwehr Mönchengladbach) für den Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.
Sicherheitstreppenraum
Prinzip: Statt zweier voneinander unabhängiger Rettungswege führen erster und zweiter Rettungsweg über einen sicher erreichbaren Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (§ 33 Abs. 2 Satz 3 MBO). Entwickelt wurde das für Hochhäuser (Muster-Hochhaus-Richtlinie, MHHR). Für den Standardbau unterhalb der Hochhausgrenze gelten nicht alle MHHR-Anforderungen, weil das Risiko geringer ist.
Außenliegender Sicherheitstreppenraum
Das Eindringen von Feuer und Rauch wird durch den Zugang über Gänge im freien Luftstrom verhindert. Keine Druckbelüftung und keine zusätzliche Anlagentechnik nötig, deshalb sehr wirtschaftlich und ohne Ausfallrisiko durch Technik.
- Raumfolge in Fluchtrichtung: Nutzungseinheit, notwendiger Flur, offener Gang im freien Luftstrom, Sicherheitstreppenraum, direkter Ausgang ins Freie.
- Offene Gänge so, dass Rauch ungehindert ins Freie abziehen kann.
- Trockene Löschwasserleitung (DIN 14461-2) ist erforderlich, damit Türen nicht durch Schlauchleitungen offen gehalten werden müssen. Die Entnahmestelle liegt auf dem offenen Gang. Die besondere Anordnung ist in der Beschilderung zu nennen.
- Entwicklungsfläche für den Feuerwehrangriff auf den offenen Gängen: ca. 3 m × 1,20 m (Lage der geöffneten Türen und der Entnahmestelle beachten).
- Fenster: nur feste Verglasungen oder solche, die nur mit Spezialwerkzeug zur Reinigung zu öffnen sind. Keller erhalten separate Treppen.
- Flure mit nur einer Fluchtrichtung höchstens 15 m lang.
- Türen zwischen Nutzungseinheit, notwendigem Flur, offenem Gang und Sicherheitstreppenraum sind dicht- und selbstschließend.
- Brüstung offener Gänge (eine Fluchtrichtung): mindestens feuerhemmend, nichtbrennbar, geschlossen. Begehbare Bauteile entsprechen den tragenden Bauteilen und sind nichtbrennbar. Wände zwischen offenem Gang und notwendigem Flur sind nichtbrennbar.
- Fassaden: § 28 MBO. Aufzüge im Sicherheitstreppenraum sind nicht zulässig, sie dürfen in keinem Geschoss direkt an eine Nutzungseinheit anschließen.
- Rauchwarnmelder nach § 48 Abs. 4 MBO genügen, weitere Brandfrüherkennung ist nicht verlangt.
Innenliegender Sicherheitstreppenraum
Eine Druckbelüftungsanlage im Treppenraum verhindert das Eindringen von Feuer und Rauch. Bei Standardbauten kann auf einen Vorraum nach MHHR verzichtet werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.
- Raumfolge: Nutzungseinheit, notwendiger Flur, Sicherheitstreppenraum, direkter Ausgang ins Freie.
- Türen: Abschluss zum Treppenraum feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend. Türen von der Nutzungseinheit zum Flur dichtschließend, mit Freilauftürschließer.
- Trockene Löschwasserleitung (DIN 14461-2), Entnahmestelle im notwendigen Flur, damit die Funktion des Treppenraums nicht gefährdet wird. Die Beschilderung weist darauf hin.
- Aufzüge: nur mit eigenem Fahrschacht, der Schacht darf nicht zur Abströmung der Druckbelüftung genutzt werden, Anschluss an einen durchspülten notwendigen Flur.
- Fenster, Flurlänge, Rauchwarnmelder, Fassaden wie beim außenliegenden Treppenraum.
#### Anforderungen an die Druckbelüftungsanlage
- Selbsttätig auslösen im Brandfall, mindestens über Rauchmelder nach DIN EN 54 nahe der Abschlüsse zwischen Nutzungseinheiten und Flur. Wirksam innerhalb von 120 Sekunden nach Erkennung.
- Luftstrom: bei geöffneten Türen mindestens 2,0 m/s vom Treppenraum zum Brandgeschoss entgegen der Fluchtrichtung. Im Brandgeschoss wird die Luft abgeführt, der notwendige Flur wird weitestgehend durchspült. Abströmschacht möglichst weit von der Tür zum Treppenraum, bei verzweigten Fluren ggf. mehrere.
- Im Brandgeschoss öffnen automatisch nur die Abströmöffnung im Treppenraum (druckgeregelt) und die Abströmschächte im Brandgeschoss.
- Türöffnungskraft höchstens 100 N, ein Druckregelventil mit rauchdichter Klappe in der Treppenraumwand regelt den Überdruck.
- Manuelle Bedieneinheit für die Feuerwehr: zum Aus- und gegebenenfalls Wiedereinschalten der Druckbelüftung im Erdgeschoss bzw. in der Zugangsebene der Feuerwehr, eindeutig beschriftet, Lage mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt. Siehe auch Bedienfeld der Brandmeldeanlage.
- Außenluftansaugung so angeordnet, dass kein Rauch angesaugt wird, sonst mit Rauchmelder, der die Anlage bei Rauch selbsttätig unterbricht, bis die Außenluft rauchfrei ist.
- Strom: Funktionserhalt nach MLAR (Abgriff direkt hinter dem Hauptzähler, sogenannte Sprinklerschaltung). Die Technik wird brandschutztechnisch abgetrennt.
- Prüfung: durch einen Prüfsachverständigen vor Inbetriebnahme und alle 3 Jahre.
Notleitern, Notstufenleitern, Spindeltreppen
Wo Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Drehleitern) wegen Zugänglichkeit oder Aufstellmöglichkeit nicht in Frage kommen, können feste Notleitern nach DIN 14094 den zweiten Rettungsweg bilden. Abgrenzungskriterium ist die Rettungshöhe: Gebäudeklasse 4.
- Notleitern bis einschließlich Gebäudeklasse 4 (DIN 14094 Teil 1). Eine Zustiegssicherung aus Einbruchschutzgründen muss einfach mit Mitteln der Feuerwehr zu öffnen sein, die Brandschutzdienststelle ist zu beteiligen.
- Notstufenleitern über Gebäudeklasse 4 (bis Hochhausgrenze): Podeste je Geschoss zum sicheren Umsteigen, Steigungswinkel höchstens 55°. Orientierung: DGUV 101-002 „Treppen bei Bauarbeiten“. Zustiegssicherung wie oben.
- Spindeltreppen sind anstelle von Notstufenleitern sachgerecht. Nutzbare Laufbreite für Einsatzkräfte mindestens 60 cm, das entspricht einem Gesamtdurchmesser von etwa 150 cm.
- Berührt sind auch Löscharbeiten: Die Lösungen sollen ausreichend sichere Angriffswege für die Feuerwehr schaffen.
Was heißt das für dich?
- Schlauch nicht durch die Treppenraumtür: Bei Sicherheitstreppenräumen sorgt die trockene Steigleitung dafür, dass die Schlauchleitung nicht durch die Treppenraumtür läuft. Die Entnahmestelle liegt auf dem Gang oder im Flur. Achte auf die Beschilderung.
- Druckbelüftung bedienen können: Die Bedieneinheit für die Feuerwehr liegt im Erdgeschoss bzw. in der Zugangsebene. Sie ist beschriftet.
- Hinterhöfe und Dachgeschosse: Wo keine Aufstellfläche für die Drehleiter ist, kann der zweite Rettungsweg konstruktiv gelöst sein. Frag beim Objekt nach, ob ein Feuerwehrplan vorliegt (Feuerwehrpläne).
- Schiebleiter ist kein gleichwertiger Rettungsweg: Rettung über sie bedeutet erhöhte Gefährdung der Betroffenen. Siehe Schiebleiter und Leitern: Grundlagen.
- Mehr Hintergrund: Hochhausbrand, Moderne Bauweise.
- Quelle
- Fachempfehlung 2026-01 „Alternative Flucht- und Rettungswege für Standardbauten“, AGBF Bund und DFV (FA VB/G), 18. März 2026
- Geltung
- Standardbau (Wohn- und Verwaltungsnutzung) bis zur Hochhausgrenze, Bestand und Neubau
- Sicherheitstreppenraum außenliegend
- Zugang über offene Gänge im freien Luftstrom, keine Druckbelüftung nötig
- Sicherheitstreppenraum innenliegend
- Druckbelüftungsanlage, Verzicht auf Vorraum möglich
- Entwicklungsfläche auf dem offenen Gang
- ca. 3 m × 1,20 m
- Flurlänge mit einer Fluchtrichtung
- höchstens 15 m (§ 36 Abs. 3 MBO)
- Druckbelüftung
- wirksam innerhalb von 120 Sekunden, Luftgeschwindigkeit mindestens 2,0 m/s gegen die Fluchtrichtung, Türöffnungskraft höchstens 100 N
- Prüfung der Druckbelüftung
- vor Inbetriebnahme und alle 3 Jahre durch Prüfsachverständige
- Notleiter
- DIN 14094, bis einschließlich Gebäudeklasse 4
- Notstufenleiter
- über Gebäudeklasse 4, Podeste je Geschoss, höchstens 55° Steigung
- Spindeltreppe
- nutzbare Laufbreite mindestens 60 cm (Durchmesser ca. 150 cm)