Das Wichtigste in Kürze
- Brandschutzerziehung bringt Kindern bei, mit Feuer und Rauch umzugehen und im Notfall richtig zu handeln. Die Feuerwehr unterstützt Schulen und Kindergärten mit ausgebildeten Fachwarten (BEBA = Brandschutzerziehung und -aufklärung).
- Typische Themen: Wie entsteht Feuer (Brennstoff, Sauerstoff, Zündtemperatur), wie löscht man es, Rauch als größte Gefahr, Rauchwarnmelder, Notruf mit den 5 W, Fluchtwege.
- Die Brandschutzordnung gibt es in drei Teilen: A (Aushang für alle), B (für Beschäftigte), C (für Personen mit Brandschutzaufgaben). Norm: DIN 14096.
- Im Brandfall in der Schule: Türkontrolle, Fluchtwegkontrolle, geordnet zum Sammelplatz, Vollzähligkeit prüfen und dem Einsatzleiter über eine Ansprechperson melden.
- Handys bleiben aus, damit Eltern nicht die Zufahrten verstopfen.
- Fachwarte
- BEBA, ausgebildet für Brandschutzerziehung und -aufklärung
- Brandschutzordnung
- Teil A, B, C nach DIN 14096
- Notruf
- 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, 110 für Polizei
- Räumungsübung
- Mindestens einmal im Jahr, gern zu Beginn des Schuljahres
- Rauchtemperatur
- Normal etwa 300 bis 600 °C, bei Zündung der Brandgase bis 1.500 °C
- Sauerstoffgrenze
- Mindestens etwa 17 % Sauerstoff für ein Feuer
Warum Brandschutzerziehung?
Kinder sammeln heute seltener direkte Erfahrungen mit Feuer, Wasser und Luft, vieles kennen sie nur aus Medien. Neugier und Entdeckerdrang kann man nutzen: Man traut ihnen verantwortliches Handeln im Umgang mit Feuer zu und vermittelt das richtige Verhalten bei Notfällen. Das beugt Verletzungen und Schäden vor und kann Leben retten. Zusammenarbeit von Feuerwehr, Schule und Elternhaus ist wichtig, auch Elternabende.
Wie die Feuerwehr unterstützt
- BEBA-Fachwarte kommen zu einem Vorgespräch in die Schule. Dort wird geklärt, wie die Lehrkräfte unterstützen und wann der Fachwart in den Unterricht kommt.
- Lehrkräfte bekommen Materialien zur Vorbereitung und können den Unterricht auch selbst halten.
- Danach kann die Klasse die örtliche Feuerwehr besuchen.
- Ansprechstellen sind meist die Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbände.
Inhalte (Forschungsfragen für Kinder)
- Vorwissen: Streichholz, Kerze, Lagerfeuer, Laterne, Grillen, Advent.
- Wie mache ich Feuer? Es braucht brennbares Material, Sauerstoff und Zündtemperatur. Wie gut etwas brennt, hängt vom Stoff und der Größe ab. Diesel zündet erst, wenn man ihn erwärmt. Ohne genug Luft (mindestens etwa 17 % Sauerstoff) brennt ein Feuer nicht.
- Wie löscht man Feuer? Kühlen (Wasser), ersticken (Deckel auf den Fettbrand, Sand auf das Lagerfeuer) oder brennbares Material wegnehmen (Gas zudrehen, Docht abschneiden).
- Rauch: Er riecht je nach Brandgut, enthält giftige und ätzende Stoffe, steigt auf und sinkt, wenn viel Rauch entsteht. Türen und Fenster schließen. Der Geruchssinn schläft im Schlaf mit.
- Rauchwarnmelder: Mitte der Zimmerdecke, optische Rauchmessung. Bei schwacher Batterie piept er etwa einmal pro Minute bis zu 30 Tage.
- Notruf: 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst), 110 Polizei. Die 5 W: Wo ist es? Was ist passiert? Wie viele sind verletzt oder in Gefahr? Wer ruft an? Warten auf Rückfragen.
- Fluchtwege und Sicherheitszeichen der Schule kennen.
- Verhalten bei Gefahr: Hilfe holen, sich selbst und andere schützen, bei Feuer und Rauch nicht verstecken.
Sicherheitsregeln für Kinder: Streichhölzer, Feuerzeuge, Kerzen und Lagerfeuer nur mit Erwachsenen, immer Wasser bereithalten, Kerzen nie unbeaufsichtigt, Kerzen nicht von oben auspusten (Haare), Grill nur mit Grillanzünder, nie Benzin oder Spiritus.
Brandschutzordnung (DIN 14096)
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude. Eine DIN-A4-Seite mit den wichtigsten Regeln für den Brandfall.
- Teil B: Für Beschäftigte. Brand- und Rauchausbreitung verhindern, Rettungswege freihalten, Verhalten im Brandfall. Wird ausgehändigt und jährlich unterwiesen.
- Teil C: Für Personen mit Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer).
- Sie wird individuell nach Nutzung und Gefahren erstellt. In Schulen gibt es Sicherheitsbeauftragte (beratend, ohne Weisungsbefugnis).
Räumung und Verhalten im Brandfall an Schulen
Räumungsübung: Sie prüft, wie alle Personen das Gebäude bei Brand oder Bombendrohung schnell und sicher verlassen. Weil es Stress bedeutet, geben geübte Abläufe Sicherheit. Mindestens einmal im Jahr zu Beginn des Schuljahres, eine mögliche zweite Übung unangekündigt im zweiten Halbjahr. Planung: wer leitet, wer wird informiert, wie viele Beobachter, wann die Nachbesprechung.
Ablauf bei Alarm:
- Türkontrolle: Die geschlossene Tür mit dem Handrücken von unten nach oben abtasten, ob es dahinter heiß ist.
- Fluchtwegkontrolle: Tür einen Spalt öffnen, geduckt, und prüfen, ob der Fluchtweg verraucht ist. Es gibt nur „verraucht“ oder „rauchfrei“. Wenig Rauch zählt als verraucht, denn wenig Rauch kann schnell viel werden.
- Rauchfrei: Raum geordnet verlassen, die Lehrkraft geht zuletzt. Zum Sammelplatz, Vollzähligkeit prüfen, die Zahl der Vermissten einer vorher bestimmten Person (Schulleitung, Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragte, am besten mit Weste erkennbar) melden. So erfährt der Einsatzleiter die Zahl der Vermissten.
- Verraucht: Der Raum darf nicht verlassen werden. Die Personen machen sich am Fenster bemerkbar.
- Handynutzung durch Schüler unterbleibt, damit nicht Eltern mit Privatfahrzeugen die Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei verstopfen. Die Aufhebung des Verbots stimmt man mit den Einsatzkräften ab.
- Bombendrohung: Gebäude sofort verlassen, die Fluchtwege sind rauchfrei.
- Amoklage: Ein anderes Alarmsignal als beim Feuer, nur den Beschäftigten bekannt. Alle bleiben in den Räumen und schließen die Tür ab, wenn möglich.